…Auch die Feststellung des Prüfers, dass der Dienstnehmer D3 als Abwäscher in der angemeldeten Stundenzeit einen Stundenlohn von 24 € bezog, ist nicht nachvollziehbar und mit Unkenntnis in buchhalterischen Belangen nicht begründbar. Ein im Zuge der Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bf. zu berücksichtigender minderer Grad…
…Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren, da er als gesetzlicher Vertreter gem § 80 Abs 1 BAO unter der Sanktion des § 9 Abs 1 BAO die sich aus einem solchen Betrieb ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten wahrzunehmen hat. Die völlige Unkenntnis in…
…14/0097). Die Behauptung der völligen Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen kann den Geschäftsführer einer GmbH - ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit - schon deswegen nicht entschuldigen, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten angestellten Personals für den allein verantwortlichen Geschäftsführer…
…2005/13/0084). Auch die Behauptung der völligen Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen kann den Geschäftsführer einer GmbH schon deswegen nicht exkulpieren, weil ein Mindestmaß an Überwachung der mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten Person für den allein verantwortlichen Geschäftsführer als gesetzlichem Vertretungsorgan der…
…Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen kann den Geschäftsführer einer GmbH nicht von der Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten befreien. Der Geschäftsführer einer GmbH hat dafür einzustehen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt um seinen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen - wer weiß, dazu nicht in…
…Klientin in den fraglichen Jahren nicht betreut zu haben und den Bf. hinsichtlich der Kommunalsteuerpflicht nicht beraten zu haben. Soferne der Bf. völlige Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen geltend macht, so ist ihm die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten, wonach auch eine solche Unkenntnis…
…Unternehmens gelassen worden sei und als er Zugang und Einblick in die Geschäftsbücher begehrt habe, ihm dies sogar verweigert worden sei, so kann ihm dies aus folgenden Gründen nicht entschuldigen. Soweit der Bf. mit seinem Vorbringen völlige Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen geltend macht…
…einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (VwGH 11.3.2010, 2010/16/0028 ). Sofern die völlige Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen geltend gemacht werden soll, so ist die…
…2009/16/0041). Die Behauptung der völligen Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen kann den Geschäftsführer einer GmbH schon deswegen nicht von der Schuld befreien, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten angestellten Personals für den allein verantwortlichen Geschäftsführer als…
…zumindest in solchen Abständen zu überwachen, dass der Abgabepflichtigen Steuerrückstände nicht verborgen blieben (VwGH 2.8.1995, 94/13/0095; VwGH 25.10.1996, 93/17/0280; VwGH 29.6.1999, 98/14/0172). Somit vermöge die Vertreterin auch Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen…
…er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen zur Meldung und Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben und zur Abgabe der Steuererklärungen von vornherein gehindert war. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vermögen jedoch Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person nicht zu exculpieren…
…pflichtwidrig nicht um seine steuerlichen Obliegenheiten kümmerte. Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren; wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig (VwGH 29.6.1999, 99/14/0128). Die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift kann nur dann als unverschuldet anzusehen sein…
…das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 31. Jänner 2018 , SpS 17, Strafnummer 2015, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. September 2019 in Anwesenheit der Beschuldigten…
…seiner Befugnisse einverstanden erklärt habe, bzw. diese in Kauf nehme, wodurch ihm die künftige Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers unmöglich sei. Überdies befreie die Behauptung der völligen Unkenntnis der steuerlichen und buchhalterischen Belangen nicht vom Verschulden. Letztlich werde auf § 7 Abs. 2 BAO verwiesen…
…Zugänge auf sie eingerichtet wurden. Bf.: FO wurde ausschließlich von meinen Mitarbeiterinnen bedient. Ich hatte auch, bevor Frau ***87*** die buchhalterischen Belange gemacht hat, keine Probleme mit der Buchhaltung. V: Die Meldungen nach dem WiEReG konnte sie jedoch nicht vornehmen. Dies wurde einfach nicht umgesetzt…
…der behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers einer Ges.m.b.H. kann eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides in Hinsicht auf ein mangelndes Verschulden des Beschwerdeführers nicht aufgezeigt werden. Hätten doch beim Beschwerdeführer schon anlässlich seiner Bestellung zum Geschäftsführer - wie die belangte Behörde im…
…Unkenntnis vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren (zB VwGH 10.10.1996, 94/15/0122; 25.2.2010, 2009/16/0246). Es muss ein Mindestmaß an Überwachung der mit der Wahrnehmung der buchhalterischen und steuerlichen Belangen betrauten Personen für die verantwortliche Geschäftsführerin als gesetzliches Vertretungsorgan…
…in welchem Ausmaß die Gesellschaft bisher ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Nehme der Vertreter eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege darin ein haftungsrelevantes Verhalten. Unkenntnis könne den Bf. nicht exkulpieren, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung der buchhalterischen und steuerlichen Belange…
…buchhalterischen und organisatorischen Belange unterstützt habe und dass deren diesbezüglich entfalteten Aktivitäten auf Werkvertragsbasis mit einem Werklohn, der einem Gewinnanteil von 20 % entspreche, abgegolten worden seien. Unter Tz 4 des BP-Berichtes - "Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen" - führte die Betriebsprüfung zunächst aus, dass durch Kontenabfragen in…
…belasteten Wohnung (Ratenzahlung) und eines kleinen defekten Auto's zu sein, dessen Reparatur er sich nicht leisten könne. Er habe zum ersten Mal so ein Lokal betrieben und sich in steuerlichen Belangen nicht gut ausgekannt, weswegen er alle Unterlagen seinem Steuerberater zur Berechnung übergeben habe…