…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2.10.2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…eines Mittelpunktes der Lebensinteressen oder 3. der Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden Erwerbstäitigkeit. Vereinfachung: Niederlassung ist der tatsächliche Aufenthalt zum Zweck eines Wohnsitzes oder des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Umstellung des Satzes für den tatsächlichen Aufenthalt. Der tatsächliche Aufenthalt ist, wo sich D niedergelassen hat und…
…der Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit. Vereinfachung: Niederlassung ist der tatsächliche Aufenthalt zum Zweck eines Wohnsitzes oder des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Umstellung des Satzes für den tatsächlichen Aufenthalt. Der tatsächliche Aufenthalt ist wo sich ***11*** niedergelassen hat und der Wohnsitz oder dessen Mittelpunkt der…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2.10.2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2. 10. 2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…2016). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesfinanzgerichts erfolgt in der Verwaltungspraxis keine Prüfung von Gutachten des Sozialministeriumservice durch die Finanzämter. Auch im gegenständlichen Fall ist das so gehandhabt worden. Auch wenn das Finanzamt wegen Umstellung des EDV-Verfahrens vor einigen Jahren keinen…
…andere Beweiswürdigung liegen, sodass die dort getroffenen Schlussfolgerungen nicht ohne weiteres auf den gegenständlichen Fall übertragen werden könnten. Bezüglich der Ausführungen zur Umstellung des Vertriebssystems wird auf den ergänzenden Schriftsatz vom 30.2.2011 verwiesen. Über Vorhalt des Bundesfinanzgerichts vom 2.3.2016, nach welchem…
…Der Anlass der Umstellung werde dem Bf. bislang verschwiegen. Konkret habe der Bf. in seiner Antwort auf den Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes um die Beantwortung der nachstehenden Fragen ersucht: a) um eine eingehende Begründung für die erfolgte Systemänderung der Einkommensteuervorauszahlung für 2023 durch die Finanzbehörde b…
…Gesetzeslage dargelegt. In der Begründung zur Einführung von § 6 Abs. 5 NoVAG 1991 heiße es: "Da es ab 2017 zu einer stufenweisen Umstellung des alten NEFZ-Messverfahrens auf das WLTP-Verfahren gekommen ist, aber für bestimmte Kraftfahrzeuge, die weiterhin verkauft und zugelassen werden können, der…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2. 10. 2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2. 10. 2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…Bescheid vom 27. März 2008 wurde das rückwirkende Ausscheiden der Gruppenmitglieder GM4 und GM7 ab der Veranlagung 2005 festgestellt. Am 16. Oktober 2008 stellte die Gruppenträgerin einen Antrag auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres und Wechsel des Bilanzstichtages auf den 31. Oktober. Die Änderung sollte…
…zum Bilanzstichtag der Beschwerdeführerin und des möglichen Gruppenmitglieds gründen sich auf die Angaben in den Anträgen auf Feststellung einer Unternehmensgruppe vom Dezember 2021 (Formulare G1 und G2). Darüber hinaus ist aus den historischen Firmenbuchdaten der Beschwerdeführerin ersichtlich, dass die Umstellung des Bilanzstichtages auf den 31…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2.10.2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2.10.2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2. 10. 2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…wegen Umstellung des IT-Verfahrens vor einigen Jahren keinen unmittelbaren Zugang zu den Gutachten des Sozialministeriumservice mehr hat, besteht die Verpflichtung, dieses vor Erlassung eines Abweisungsbescheids anzufordern und selbst zu beurteilen (vgl. BFG 2. 10. 2019, RV/7101860/2018). Entgegen der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…verbucht wurde, was nicht auf eine vorsätzliche Verkürzung von Abgaben schließen lässt. Diese Tatsachen wurden bereits der Außenprüfung mitgeteilt, im angefochtenen Bescheid auf Grund der Umstellung des von der Bf. nicht mehr benötigten Bankkontos BKS, auf dem noch weitere – selbstangezeigte - AMA-Prämien vereinnahmt wurden, undifferenziert…
…genehmigt, und der ausgewiesene Gewinn in Höhe von € ***23*** mit einem Teilbetrag von € 963.663,58 für die bevorstehende Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel verwendet worden. Außerdem wäre in dieser Generalversammlung die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen worden. Es wäre der Beschluss gefasst worden…