…langkörnigen, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhaltes von 5 kg oder weniger der Warennummer 1006 3098 10 bzw anderer der Warennummer 1006 3098 90. Die tatsächlich zutreffende Einreihung in die genannten Warennummern…
…langkörnigen, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhaltes von 5 kg oder weniger der Warennummer 1006 3098 19 bzw anderer der Warennummer 1006 3098 99. Die tatsächlich zutreffende Einreihung in die genannten Warennummern…
…langkörnigen, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhaltes von 5 kg oder weniger der Warennummer 1006 3098 10. Somit sei die tatsächlich zutreffende Einreihung in die Warennummer 1006 3098 10 gemäß den Allgemeinen…
…verstanden und unterschrieben. Es kam zu keinen Verständigungsschwierigkeiten. Die ZOFA (***ZB1***) wurde vom Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die Angaben in Punkt A wurden nach Rücksprache mit der ZOFA gemacht. Beschlagnahmt zur Sicherung des Verfalls (Tatgegenstände, Umschließungen, Taschen, Koffer, Beförderungsmittel) und als Beweismittel: [...] Die Abgabenberechnung des…
…gesamt 706 Gramm am Körper geschmuggelt entdeckt. Von der belangten Behörde wurde eine Tatbeschreibung wegen Verdachts des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 FinStrG aufgenommen und die Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug ausgesprochen und eine entsprechende Quittung ausgestellt. Zur Sicherung des Verfalls (Tatgegenstände, Umschließungen, Taschen, Koffer…
…Abs 2 lit a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. Nach § 17 Abs 3 FinStrG sind die im Abs 2 leg cit genannten Gegenstände für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder…
…Abs 2 lit a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. Nach § 17 Abs 3 FinStrG sind die im Abs 2 leg cit genannten Gegenstände für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder…
…der Pos. 2933, die einen nicht kondensierten Triazinring in der Struktur enthält. Derartige Erzeugnisse gehören nur dann in Pos. 3808, wenn sie in Umschließungen (wie Metallgefäßen, Pappschachteln) für den Einzelverkauf als Insektizid, als Desinfektionsmittel usw. aufgemacht sind oder in solchen Formen (Kugeln, Tabletten, Täfelchen usw…
…parboiled, langkörnigen, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhaltes von 5 kg oder weniger der Warennummer 1006309819 bzw. anderer der Warennummer 1006309899.Somit sei die tatsächlich zutreffende Einreihung in die Warennummer 1006309819 bzw…
…langkörnigen, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhaltes von 5 kg oder weniger der Warennummer 1006 3098 10. Somit sei die tatsächlich zutreffende Einreihung in die Warennummer 1006 3098 10 gemäß den Allgemeinen…
… 17 Abs. 2 lit. a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 3 erster Satz FinStrG: Die im Abs. 2 genannten Gegenstände sind für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder…
… 17 Abs. 2 lit. a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 3 erster Satz FinStrG: Die im Abs. 2 genannten Gegenstände sind für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder…
…THC enthaltend Der Rauchtest war positiv, der Pflanzenfeinschnitt ist ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen geeignet. andere verarbeitete Tabakersatzstoffe in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 500 g Tarifierungsvorschlag: 2403 1910 00 Es gilt V 233, Feinschnitt (mehr als 25 Gewichtsprozent…
…dem Käufer entstehen, aber nicht in dem für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind: i. Provisionen und Maklerlöhne, ausgenommen Einkaufsprovisionen, ii. Kosten von Umschließungen, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden, und iii. Verpackungskosten, und zwar sowohl…
…dem Käufer entstehen, aber nicht in dem für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind: i. Provisionen und Maklerlöhne, ausgenommen Einkaufsprovisionen, ii. Kosten von Umschließungen, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden, und iii. Verpackungskosten, und zwar sowohl…
…2 lit. a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 6 FinStrG: Stünde der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so tritt an die Stelle des Verfalls nach…
…werden. § 17 Abs. 2 lit. a FinStrG: Dem Verfall unterliegen die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 4 FinStrG: Monopolgegenstände unterliegen dem Verfall ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Dies gilt auch für Behältnisse und Beförderungsmittel der im Abs. 2…
…2 lit. a FinStrG: Dem Verfall unterliegen die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 6 FinStrG: Stünde der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so tritt an die Stelle des Verfalls nach…
…2 lit. a FinStrG unterliegen dem Verfall die Sachen, hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde, samt Umschließungen. § 17 Abs. 6 FinStrG: Stünde der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so tritt an die Stelle des Verfalls nach…
…also die Abgabenhehlerei, begangen wurde, samt Umschließungen. Es besteht kein Zweifel, dass ein Verfall der gegenständlichen Schmuggelware im Verhältnis zum deliktischen Störwert der verfahrensgegenständlichen Abgabenhehlerei und zu dem den Täter selbst treffenden Vorwurf eines finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens nicht unverhältnismäßig gewesen ist: Es stünde gegen den Gesetzeszweck…