…durch ***2***, über die Beschwerde vom 11. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** vom 9. Oktober 2024 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…insbesondere zu prüfen sein, ob der Beschwerdeführerin bei einer unter Umständen zulässigen "Umdeutung" dieses Antrages in einen solchen auf Festsetzung von "Umsatzsteuerzinsen" im Rahmen der erwähnten "Gesamtrechtsanalogie" entsprechende Zinsen unter Beachtung der konkreten Sachverhaltselemente und unter Bezugnahme auf die unionsrechtlichen Vorgaben bzw. das Erkenntnis des…
…GmbH, Renngasse 1/Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. November 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 30. August 2024 betreffend Umsatzsteuerzinsen für die Zeiträume 2015, 2016, 01-12/2017, 01-05/2018, 07-09/2018 und 11-12/2018, Steuernummer…
…Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerden vom 12. Juli 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 13. Juni 2024 betreffend Anspruchszinsen und Umsatzsteuerzinsen für das Jahr 2022, Steuernummer ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…sich aus dem Akt und ist unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 205c BAO sieht Umsatzsteuerzinsen vor. Für den Sachverhalt einschlägig wäre hiebei § 205c Abs 1 Z 1 lit a, b BAO. Die Bestimmung ist mit 20.7.2022 in Kraft…
…Ro 2017/15/0035, woraus sie einen unionsrechtlichen Anspruch auf Verzugszinsen bzw. Umsatzsteuerzinsen ableitete. Mit Anbringen vom 3. Mai 2022 wurde vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers eine unverzügliche Erledigung des Antrags vom 29.September 2021 auf die Zuerkennung von Verzugszinsen urgiert. Mit Bescheid vom 8…
…Bf1-Adr***, a) zu den Beschwerden vom 3. Juni 2025 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 8. Mai 2025 und 12. Mai 2025 über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2014 bis 2019 sowie über die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2015, 2016, 2018 und 2019, Steuer-nummer ***BF1StNr4***…
…als Beweismittel abgelehnt, der Antrag auf Lokalaugenschein mangels Entscheidungswesentlichkeit abgewiesen. Geklärt werden konnten in der mündlichen Verhandlung lediglich Zweifel über das Bestehen der Vertretungsbefugnis des steuerlichen Vertreters. Die Beschwerde betreffend Umsatzsteuerzinsen wurde im Sinne der Verfahrensökonomie zurückgezogen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Aufgrund…
…Zeiträume 01-12/2018, 01-12/2021 und 01-12/2022 sowie Umsatzsteuerzinsen für den Zeitraum 01-12/2022 und vom 3. Februar 2025 betreffend Anspruchszinsen für den Zeitraum 01-12/2023, Umsatz- und Körperschafsteuer 2023, sowie Umsatzsteuerzinsen für den Zeitraum 01-12/2023, Steuernummer…
…51, 1090 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Österreich vom 12.5.2025 betreffend Umsatzsteuer 2022 und betreffend Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2022 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.11.2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Denise Schimonek zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…1220 Wien, betreffend Beschwerde vom 16. Mai 2023 (eingebracht am 1. September 2025) gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. April 2023 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***: I. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen…
…Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***A***, und ***B***, zur Beschwerde vom 28. November 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. September 2025 über die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2023, Steuer-nummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird an das vorlegende ***FA*** weiter- bzw. rückgeleitet. Gemäß …
Der Senat geht damit nicht so weit wie Rauscher (SWK 22/2013, 989), der in der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2013, 2010/15/0107) eine generelle Abkehr von bisherigen Beurteilungsgrundsätzen erkennt. Freilich vermag der Senat auch nicht zu erkennen, dass Vermietungen von…
…Betrifft Einkommenssteuerzinsen Umsatzsteuer alles dergleichen, ich habe kein Einkommen gehabt und bin auf 0 Euro. [...] Mit Bescheid über die Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung gab das Finanzamt betreffend Säumniszuschlag 1 2025, Umsatzsteuerzinsen 2023, Umsatzsteuer 2023, Einkommensteuer 2023, Anspruchszinsen 2023 und Säumniszuschlag 1 2024 dem Antrag…
…Umsatzsteuerzinsen für den Zeitraum 01-12/2022. Am 03.02.2025 die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für den Zeitraum 01-12/2023, die Festsetzung von Körperschafsteuer für das Jahr 2023, die Festsetzung von Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sowie die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen…
…Fall sei jedoch unberücksichtigt geblieben, dass für den Zeitraum der zu späten Entrichtung der Umsatzsteuer 07/2022 bereits Umsatzsteuerzinsen iHv 30.636,91 € festgesetzt worden seien. Gemäß der Rechtsprechung des BFG hätte die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung u.a. die Höhe des durch…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2021 (RS/5100029/2025), 16. Bescheidbeschwerde vom 16.01.2025 betreffend Umsatzsteuerbescheid 2022 und Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuerzinsen 2022 (RS/5100030/2025), 17. Bescheidbeschwerde vom 04.12.2024 betreffend Körperschaftsteuerbescheid 2014 und Bescheid über die Festsetzung von…
…GmbH, woraus sie einen unionsrechtlichen Anspruch auf Verzugszinsen bzw. Umsatzsteuerzinsen ableitete. Mit Bescheid vom 24.6.2022 wies die belangte Behörde diesen Antrag als unzulässig zurück. 2. Beweiswürdigung Der festgelegte Sachverhalt ergibt eindeutig aus den aktenkundigen Unterlagen und ist im Übrigen auch nicht strittig. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…
…Lohnabgaben erst ab 06/2022 Abfuhrdifferenzen (Gutschriften wegen nicht vollständig ausbezahlter Löhne) festgestellt worden seien. Aufgrund der Gutschrift iHv 37.222,15 € aus der Veranlagung der Umsatzsteuer 2022 und der Umsatzsteuerzinsen 2022 würde sich der Rückstand auf 22.066,13 € vermindern. Der Betrag…