…von jeweils € 500,00 und der allfälligen Kosten eines Strafvollzuges auferlegt, welche noch mit gesondertem Bescheid zu bestimmen wären. Ein ebenfalls anhängiges Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Hinterziehung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen gegen D, welche im strafrelevanten Zeitraum bei der C-GmbH als Buchhalterin und…
…wohl die Brisanz seiner Aussage erkennend, vorgebracht hat, dass dabei über die Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2015 gar nicht gesprochen worden sei, weil mit dem Vollstreckungsbeamten K ausgemacht gewesen sei, dass im Jänner eine größere Zahlung eintreffen werde und "wir" den Betrag zu Gänze…
…1.03.2017 eine Umsatzsteuervoranmeldung für November 2016 eingereicht. In der Folge setzte das Finanzamt Verspätungszuschläge für die Zeiträume Februar 2016 bis November 2016 von jeweils 8 % der erklärten Umsatzsteuervorauszahlungen fest. Dieser festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und ist nicht strittig. Rechtliche Würdigung: …
…durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen. Der Zinsvorteil der verspäteten Entrichtung allein vermöge keinesfalls das gesamte Spektrum des finanziellen Vorteils der durch die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung erzielt worden sei, abzudecken…
…ermittelt werden. Für die inkriminierten Zeiträume wurden weder Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet noch Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren hat der Beschuldigte von der ihm im Zuge des Untersuchungsverfahrens gebotenen Möglichkeit zur Rechtfertigung keinen Gebrauch gemacht." Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat die Unbescholtenheit als mildernd, als erschwerend…
…Begründend wird seitens des Bf. ausgeführt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-3/2013 in Höhe von € 28.983,81 habe er Berufung eingebracht und dazu ausgeführt, er wäre zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen derzeit nicht verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid sei ihm…
…797,41 15.9.2022 6.3.2023 9/2022 4.046,17, 15.11.2022 27.3.2023 10/2022 3.814,88 15.12.2022 27.3.2023 12/2022 306,87 15.2.2023 27.3.2023 Die Umsatzsteuervorauszahlungen für 7, 9…
…in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.02.2014, betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…unter gleichzeitiger Nichtentrichtung der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlungen für die im Spruch bezeichneten Monate hielt der Beschuldigte eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen ernstlich für möglich und fand sich damit ab. Die dadurch bedingten Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für die entsprechenden Monate…
Sämtliche vorgelegten "Aufzeichnungen" über die täglichen Erlöse sämtlicher Taxis sind It. Abgabepflichtigen von ihm selbst geschrieben - somit keine Grundaufzeichnungen - und weisen immer aufgerundete volle Eurobeträge auf, was absolut nicht glaubhaft erscheint und auch nicht der Lebenserfahrung entspricht. B,. Manipulierte Tachometer Es wurden Unregelmäßigkeiten bei den…
…zu Punkt 1)b) dahingehend abgeändert, dass der Beschuldigte ***Bf1*** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 01/2020 i.H.v. € 2.850,87 02/2020 i.H.v. € 2.850,87 03/2020…
… 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG mit € 500,00 bestimmt. Als langjährige Unternehmerin habe die Beschuldigte von ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer ordnungsgemäßen Voranmeldung und zur Leistung einer Umsatzsteuervorauszahlung im Falle der Erwirtschaftung von Erwerbsumsätzen Kenntnis gehabt. Infolge "wirtschaftlicher Zahlungsengpässe", welche auch zur Aufgabe…
…habe keine Schulden; ihn treffen keine Sorgepflichten. Er sei finanzstrafrechtlich unbescholten. Die B-GmbH erwirtschafte Gewinne. Der Beschuldigte habe als Geschäftsführer und damit Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der B-GmbH, womit er auch zur Entrichtung monatlicher Umsatzsteuervorauszahlungen verpflichtet war, für die Monate Jänner, Februar, April…
…der darin ausgewiesenen Zahllast (07 - 09/13), und andererseits aus einer im Anschluss an die festgestellte Nichteinreichung von UVAs bzw. Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ) für 01- 03 und 04 – 06/14, mangels Mitwirkung an der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen notwendig gewordenen, finanzstrafbehördlichen Schätzung ergeben hätten…
…0101) wurden weder die von der Gesellschaft gemeldeten Umsatzsteuervorauszahlungen 08-11/2014 - abgesehen von einer Einmalzahlung am 17.11.2014 in der Höhe von 7.000 Euro - noch die sich aus der Verbuchung des Jahresbescheides ergebende Umsatzsteuer in der Höhe von 124.122,33 Euro…
…anderweitig disponiert. Es verbleibt somit eine Strafbarkeit wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (hinsichtlich der bedingt vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen, soweit tatsächlich für die Voranmeldungszeiträume entsprechende Zahllasten angefallen sind) und nach § 51 Abs. 1 lit…
…meldete die Umsatzsteuervorauszahlungen für 01-03/2013 und 04-06/2013 mit € 1.342,83 und € 2.855,73. Mit Bescheiden vom 19.2.2015 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für die genannten Zeiträume mit € 8.764,00 und € 8.186…
…lit. a FinStrG ist erfüllt, da der Beschuldigte es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, in den genannten Zeiträumen, seiner Verpflichtung Umsatzsteuervoranmeldungen zu melden und (ergänzt: Umsatzsteuervorauszahlungen) abzuführen, nicht nachgekommen ist. Der Beschuldigte hatte Kenntnis hinsichtlich seiner Pflicht, Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich zu melden…
…Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2007 ist eine Übermittlung einer Voranmeldung bzw. die Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung unterblieben. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2007 hat die Steuerberatungskanzlei zeitgerecht auf Basis der vom Beschuldigten übermittelten Belege eine am 15. Jänner 2008 fällige Vorauszahlung an Umsatzsteuer ermittelt und dem Beschuldigten…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden - und gemäß § 157 FinStrG auch das Bundesfinanzgericht - unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des…