IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2021 betreffend Umsatzsteuer 2020 Steuernummer Bf_StNr zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
… 20 Abs. 1 und 3) zusammenfassen. Die Steuererklärung umfasst alle in diesem Kalenderjahr endenden Veranlagungszeiträume. Damit treten die Umsatzsteuerjahresbescheide an die Stelle der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide. Tritt nun ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt gemäß § 253 BAO die Bescheidbeschwerde auch als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., auf Grund deren Säumnisbeschwerde vom 1. Juli 2014 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesministeriums für Finanzen, betreffend den Antrag auf Nichtigerklärung der Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 gemäß § 68 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache der XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 05.06.2012, betreffend Umsatzsteuer für 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…Diese Niederschrift wurde u.a. von der steuerlichen Vertretung unterzeichnet. Ein Umsatzsteuerjahresbescheid tritt an die Stelle der diesen Veranlagungszeitraum umfassenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden. Mit Erlassung der Umsatzsteuerjahresbescheide für 2013 und 2014 sind die unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Die Beschwerden vom 23. April 2015 gegen die…
…wodurch eine gleichzeitige Zuständigkeit der Abgabenbehörde und des Verwaltungsgerichts vermieden werden soll, nicht für den Fall eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides und eines nachfolgenden Umsatzsteuerjahresbescheides. Da die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides eine andere Sache betreffe als jene eines Festsetzungsbescheides, auch wenn dessen Zeitraum im Zeitraum des Jahresbescheides beinhaltet sei…
…KZ 000, 022 (20%) | 45.180,00 | 45.180,00 | Vorsteuern | 272 | 849,48 Am 11.1.2016 erging der Umsatzsteuerjahresbescheid für das Kalenderjahr 2013, der zu einer Gutschrift in Höhe von € 1.062,23 führte. Aufgliederung auf das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Oktober 2025 betreffend Umsatzsteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird…
…Vorlageantrag vom 25. April 2016. Auch ersuche ich nochmals um persönliche Anhörung vor dem Senat." Mit Datum vom 17.10.2018 erging der (rechtskräftige) Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 2014. Das Gericht hielt dem Beschwerdeführer mit Beschluss vom 2.1.2023 zusammengefasst vor, er habe in…
…Rz 611, 890). Betreffend die beantragte Wiederaufnahme hinsichtlich Umsatzsteuerfestsetzung für die Zeiträume 1-6/2014 und 7-12/2014 ist mittlerweile für das Jahr 2014 mit Datum vom 17.10.2018 der (rechtskräftige) Umsatzsteuerjahresbescheid ergangen. Die Festsetzungsbescheide wurden durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***N***, vertreten durch vertreten durch XY über die Beschwerde vom 30. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. November 2023 betreffend Umsatzsteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Bf., Adresse, gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 06. März 2008, betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberaterin Allegra Paulenz, Dornblüthstraße 2, 01277 Dresden, über die Beschwerde vom 20. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juni 2020 betreffend Feststellungsbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 25.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt betreffend Umsatzsteuer 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Nordost Treuhand u. Org. GmbH, Heigerleinstraße 55/2/23, 1170 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15.09.2011, betreffend Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen oder deren Erbringung zu verweigern (zB. VwGH 24.02.2004, 2000/14/0186…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 02.03.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24.02.2015, 12345, betreffend Umsatzsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…