IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, Ungarn, vom 20.11.2018 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, 7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46, vom 9.11.2018, mit welchem der Antrag vom…
Der Gesamtgewinn des Jahres 2011 betrug 83.635,38 CHF bzw. 66.835,04 Euro (Umrechnungskurs CHF/Euro 2011 = 0,799124). Von diesem Gesamtgewinn ist ein Gewinnanteil in Höhe von 4,13% Österreich, der übrige Gewinn der Schweiz zuzurechnen. Der in Österreich zu versteuernde…
…Jahr 2011 von einem Umrechnungskurs von 1,23 gesprochen wird, sich aus dem Verwaltungsakt jedoch ergibt, dass dieser Kurs 1,28 betragen hat. Tatsächlich erfolgte auch die Berechnung des Finanzamtes mit dem Wert 1,28. Der Beschwerdeführer übernimmt den falschen Umrechnungskurs von 1,23 auch…
…| ***5*** | -335.272,22 | 0,00 | 0,00 | 409.000,00 | | | | | | Umrechnungskurs | 0,852814 | 0,885473 | 0,920131 | 0,911109 | | | | | | ***9*** | 33.263…
…763,00 € antragsgemäß festgesetzt. Dabei seien unter anderem Einkünfte ohne inländischem Steuerabzug berücksichtigt worden (Einkünfte in der Schweiz). Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken sei ein Kurs von 0,980392 zugrunde gelegt worden. In diesem Bescheid seien auch Bezüge des Arbeitsmarktservice Österreich berücksichtigt worden…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang In seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, die Umrechnung seines Einkommens sei mit dem Umrechnungskurs aus 2015 anstelle dessen aus 2014 vorgenommen worden. Bei richtiger Berechnung ergäben sich Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug in Höhe von € 15.294,03.…
… 279 BAO Folge gegeben. Neuberechnung der Abgaben mit einem Umrechnungskurs: 1 € = 1,360400 CAD$: Zoll: 174,03 CAD = 127,92 € x 3,5% = 4,47 EUSt: 132,39 € x 20% = 26,47. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Einkommensteuer für das Jahr 2015 auf Basis eines Einkommens von 46.496,65 € mit 7.944,00 € festgesetzt. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde richtet sich gegen die Höhe des der Berechnung der Einkommensteuer zugrunde gelegten Jahreseinkommens sowie gegen den verwendeten Umrechnungskurs für Schweizer Franken…
…vorgelegt. Das Finanzamt möge den Bescheid für 2014 aufheben und einen neuen Bescheid erlassen, mit dem meinem Begehren Rechnung getragen wird." Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit dem richtigen Umrechnungskurs von 0,810967 umgerechnet, hat die Beschwerdeführerin folgende ausländischen Einkünfte erzielt: | AHV |  …
…wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Die Aufwendungen sind niedriger als der für Sie gültige Selbstbehalt in Höhe von € 5.370,62. Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken wurden 0,920131 zugrunde gelegt. Wir berücksichtigen 60 Euro als Topf-Sonderausgaben z.B. für Wohnraumschaffung und…
…Einsichtnahme in den elektronischen Akt (Lohnzettel). Der Betrag für die digitalen Arbeitsmittel ergibt sich aus der vorgelegten Rechnung iHv 2.874,20 KUNA und einem Umrechnungskurs von 7,5245 zum 16.06.2022 (Rechnungsdatum). Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge sind die im Jahr 2022 bezahlten Beträge heranzuziehen…
…aus wie folgt: "Wir haben jene Aufwendungen berücksichtigt, für die nachvollziehbare Beweise vorlagen. Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken wurden 1,013583 zugrunde gelegt." Datierend mit 24. Oktober 2024 brachte der Beschwerdeführer via FON eine Bescheidbeschwerde gemäß § 243 BAO gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 bei…
…der sonstigen Werbungskosten in Höhe von € 6.124,30 inkl. dazugehöriger Belege und führte dazu im Wesentlichen Folgendes aus: 1.: Umrechnungskurs Brasilianischer Real ‐ Euro: Aus den Bargeldabhebungen an Geldautomaten in Brasilien mit seiner Bankomat- bzw. Kreditkarte ergebe sich ein Kurs von 0,298 (1…
…Juni 2024 den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2023. Der Umrechnungskurs zwischen Schweizer Franken und Euro wurde von der belangten Behörde mit 1,013583 zur Anwendung gebracht. Mit Schriftsatz vom 17. Juni 2024 - an die belangte Behörde übermittelt via FON - erhob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde gemäß…
…als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5 Einkommensteuergesetz 1988). Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken wurden 1,013583 zugrunde gelegt." Mit Eingabe via FON vom 03. April 2024 übermittelte der Beschwerdeführer die Bescheidbeschwerde gemäß § 243 BAO gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2023. Darin führte er im…
…00 verblieben dem Bf. somit nach Berücksichtigung der darauf entfallenden Einkommensteuer EUR 150,80. Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken seien EUR 1,034012 zugrunde gelegt worden (OZ 3, AS 8-12). Mit Eingabe vom 10.04.2025 erhob der Bf. Beschwerde gegen den Abgabenbescheid…
…Ansässigkeitsstaat Österreich steuerpflichtig seien. Der Umrechnungskur sei dem Formular "L17b" zu entnehmen. Der Bf hat mit Schreiben vom 03.04.2024 einen Vorlageantrag bei der belangten Behörde eingebracht. Die belangte Behörde hat am 02.07.2024 ein Ergänzungsersuchen an den Bf gerichtet. Der Bf wurde…
…war daher gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 nach Lohnsteuertarif zu versteuern. Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken wurden 0,852814 € zugrunde gelegt." Mit elektronisch eingelangter Beschwerde vom 29. Mai 2019 beeinspruchte der Beschwerdeführer obgenannten Bescheid und führte hierzu aus: "1. VGKK-Prämie 1…
…keine nach § 68 EStG 1988 steuerfreien Zuschläge berücksichtigt werden. Als Umrechnungskurs für den Schweizer Franken haben wir 0,885473 Euro zugrunde gelegt." Am 30. Juni 2020 brachte der Beschwerdeführer via FON einen Vorlageantrag betreffend Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 bei der belangten Behörde ein. Darin führte er…
…monatlich betrug. Dieser Betrag wurde im Zuge einer Schätzung auch für 2021 (zuletzt veranlagtes Jahr) in Ansatz gebracht (1.024,00 CFH mal 12 (Monate) mal 0,911109 (Umrechnungskurs für Schweizer Franken für das Jahr 2021) = 11.196,00 €). Zum Stichtag 19. August…