…Der belangten Behörde seien der Gesellschaftsvertrag der KG, die Höhe der Gesamteinlage der Treugeberkommanditisten, eine Liste aller Treugeber samt deren Einlage, die Umgründungspläne, die atypisch stillen Gesellschaftsverträge und die Zusamenschlussbilanzen vorgelegt worden. Mehr Unterlagen gebe es nicht. Der Gesellschaftsvertrag der KG enthalte alle notwendigen steuerlichen…
…18. März 2009 wurden 1) die GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Bf. verschmolzen (down-stream Verschmelzung) und 2) die Bf. als übertragende Gesellschaft mit der AG. verschmolzen (up-stream Verschmelzung). Im Umgründungsplan gem. § 39 UmgrStG ebenfalls vom 18. März 2009 lauten die Punkte 1…
…die ***Firma4*** übertragen. Die ***Firma4*** ist zum 31.10.2010 als übertragende Gesellschaft mit ***Firma5*** verschmolzen worden. Zum Stichtag 31.12.2008 ist die ***Firma3*** mit dem verbliebenen Vermögen entsprechend dem Umgründungsplan vom 29.06.2009 gemäß § 39 UmgrStG in einem ersten Umgründungsschritt als übertragende…
…die ***Firma4*** übertragen. Die ***Firma4*** ist zum 31.10.2010 als übertragende Gesellschaft mit ***Firma5*** verschmolzen worden. Zum Stichtag 31.12.2008 ist die ***Firma3*** mit dem verbliebenen Vermögen entsprechend dem Umgründungsplan vom 29.06.2009 gemäß § 39 UmgrStG in einem ersten Umgründungsschritt als übertragende…
…Geschäftsführer fungierten C, D und F B. 3.1. Im Jahr 2008 kam es zu einer Neuordnung der Unternehmen des B-Konzernes. Zu diesem Zwecke wurde am 01.09.2008 ein Umgründungsplan erstellt, der von folgenden an der Umgründung beteiligten Unternehmen bzw. Beteiligten beschlossen wurde…
…des Konzerns. 3.1. Im Jahr 2008 kam es zu einer Neuordnung der Unternehmen des B-Konzernes. Zu diesem Zwecke wurde am 01.09.2008 ein Umgründungsplan erstellt, der insgesamt fünf Umgründungsschritte vorsah. Mit dem letzten Umgründungsschritt (= Umgründungsschritt 5) übertrug die Bf/Holding per…
…254.000 Euro beteiligt und die Treuhandkommanditistin mit einer eigenen Einlage von 1.000 Euro vertreten. Beigelegt werden dem Schreiben der Gesellschaftsvertrag der Bf mit Bezugnahmen auf die Umgründungspläne zu den atypisch stillen Gesellschaften; die Zusammenschlussbilanz der Bf & atypisch Stille zum 30.9.2007 mit…
…bedingt durch die Genehmigung der Generalversammlungen der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft. Kartellrechtliche Genehmigung: Die gegenständliche Vertragsvereinbarung stellt im Sinne der kartellrechtlichen Bestimmungen keinen anmeldepflichtigen Zusammenschluss dar. Umgründungsplan: Ein Umgründungsplan ist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich und wurde ein solcher nicht erstellt (…
…Daher kann Vermögen, das aufgrund der anderen Umgründungen zum selben Stichtag rückwirkend erworben wird, in der jeweils eigenen Umgründungsbilanz nicht ausgewiesen werden (Hübner-Schwarzinger/Kofler in Kofler (Hrsg), UmgrStG12 § 39 Tz 10). Zum Vorgehen bei einem Mehrfachzusammenschluss führen die UmgrStR 2002 Rz 1499 wörtlich aus…
…X_KG in steuerrechtlicher Hinsicht ihren Betrieb mit allen dazu gehörigen Rechten und Pflichten, Aktiven und Passiven auf der Grundlage der Zusammenschlussbilanz zum 30.09.2020 und unter Bedachtnahme auf den Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG vom Dat_2020 in die übernehmende Gesellschaft überträgt (steuerrechtliche Fiktion…
…Kombination mehrerer Verträge auf einen Stichtag; Bei der Kombination mehrerer Umgründungen gäbe es den in § 39 UmgrStG vorgesehenen Umgründungsplan. Oft erfolgen Umgründungen gerade zum Zweck einer Unternehmensveräußerung : Umgründung und Veräußerung seien dann dennoch jeweils für sich rechtlich zu beurteilen. Das Finanzamt dürfe nicht einen durch…
…den Notariatsakt vom 26.3.2010 (Einbringungsvertrag) und den Umgründungsplan vom 26.3.2010. Die Feststellung zur zweite Einbringung, nämlich die Sacheinlage von Teilbetrieben in eine neu zu gründende Gesellschaft basieren einerseits auf dem Umgründungsplan vom 26.3.2010 sowie aus dem Firmenbuchauszug zur neu…
…ersten Umgründungsstichtag folgenden Stichtages bewirkt, wenn dies von sämtlichen an den Umgründungen Beteiligten in einem Umgründungsplan festgelegt wird. Voraussetzung ist, daß der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlußfassung der ersten Umgründung gefaßt und in allen Umgründungsverträgen auf diesen Plan Bezug genommen wird." 2. Erwägungen: 2…
…davon betroffenen Rechtsnachfolger als mit dem Beginn des auf den ersten Umgründungsstichtag folgenden Stichtages bewirkt, wenn dies von sämtlichen an den Umgründungen Beteiligten in einem Umgründungsplan festgelegt wird. Zum Hinweis auf die Umgründungsteuerrichtline 2002 ist zu sagen, dass das Vorliegen einer Mehrfachumgründung desselben Vermögens iSd …
…Die Eintragung dieser Verschmelzung im Firmenbuch sei am 18. November 2011 erfolgt. Zum Stichtag 31. Dezember 2008 sei das in der DVG verbliebene Vermögen entsprechend dem Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG vom 29. Juni 2009 in einem ersten Umgründungsschritt als übertragende Gesellschaft (neben anderen Gesellschaften) mit…
…in die Firma "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m.b.H., eingebracht habe. Im nächsten Umgründungsschritt sei entsprechend des Umgründungsplans der operative Betrieb der Firma "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m.b.H. (alt) unter Zurückbehaltung der Betriebsliegenschaften auf die im Zuge einer Spaltung neu gegründete Firma "***1**" ***16…
…Verschmelzung haben sohin die ***1*** als auch die ***Bf1*** jeweils 50% der Anteile an der ***6*** gehalten. Diese Verschmelzung war Bestandteil eines Umgründungsplanes gemäß § 39 UmgrStG in dessen Zuge zum Stichtag 31.12.2016 auch die Hälfte des Geschäftsanteils der ***1*** an der ***Bf2*** (sohin…
… 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 zu einem Siebentel iHv EUR 91.274,59 (TWA gesamt: EUR 638.922,12) steuermindernd geltend gemacht. Im Zuge eines Umgründungsplanes gemäß § 39 UmgrStG zur Neustrukturierung wurden im Jahr 2017 folgende Umgründungsschritte durchgeführt: Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom…
…Betrachtungsweise Die wirtschaftliche Betrachtungsweise dient nicht zur Auslegung von Steuergesetzen (§ 9 Abs 7 KStG schließt die Firmenwertabschreibung im Konzern aus). Gegenständlich erfolgte die Umsetzung der einzelnen Schritte entsprechend der Umgründungsplanung und aller vertragliche Grundlagen, daher kann seitens der Abgabenbehörde nicht von einem 'quasi fiktiven' Treuhandverhältnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…