…Bestimmungen entgegenstehen oder wenn eine Kann-Bestimmung im UGB auf eine Muss-Bestimmung im Steuerrecht trifft. Hieraus folgt, dass Änderungen der Nutzungsdauer in der unternehmensrechtlichen Bilanz auch in der Steuerbilanz nachvollzogen werden müssen. Eine Änderung in der UGB-Bilanz (Verlängerung der Nutzungsdauer) unter Beibehaltung der…
…möglich, entscheidet die subjektive Widmung (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 154 mwN). Die Zuordnung in der UGB-Bilanz gilt mangels eigener Vorschriften im EStG auch für die Steuerbilanz (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 153). Das Umlaufvermögen unterliegt bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs…
…die Steuerbilanz nur insoweit, als steuerrechtliche Vorschriften nicht zwingend eine andere Regelung vorsehen. Eine Maßgeblichkeit der UGB Bilanz nach dem RÄG 2014 für die Steuerbilanz ist für die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung in diesem Fall nicht gegeben, da die einschlägigen steuerrechtlichen Sonderregelungen des § 14 Abs 12…
…abstelle, wie sich tatsächlich das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital gegenüber fremden dritten Kapitalgebern darstelle, welche nur die UGB-Bilanz beurteilen, ohne Einsicht in den Steuerakt zu haben. Vor allem wäre auch der Ansatz des Wertes für die Beteiligung an der Schweizer Tochtergesellschaft zu hinterfragen…
…2 UGB sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. In der UGB-Bilanz…
…6.2001, I R 11/00, BStBl 2001 II 758). Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der eigenen Leistungsverpflichtung den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so ist dieser Verlust nach dem Vorsichtsprinzip sofort auszuweisen (Verpflichtungsüberhang; § 198 Abs. 8 Z 1 UGB, §…
…Sinne des IFRS zu interpretieren sind. Wären hingegen Umsatzerlöse im Sinne des UGB gemeint, wäre die AFRAC prinzipiell nicht anwendbar, weil rechtswidrig. Wie oben angeführt, wurde von der Bf auch das Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch von Bertl/Deutsch/Hirschler angeführt. Anbei füge ich Ihnen im Anhang…
…die Steuerbilanz nur insoweit, als steuerrechtliche Vorschriften nicht zwingend eine andere Regelung vorsehen. Eine Maßgeblichkeit der UGB Bilanz nach dem RÄG 2014 für die Steuerbilanz ist für die Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung in diesem Fall nicht gegeben, da die einschlägigen steuerrechtlichen Sonderregelungen des § 14 Abs 12…
…auf Aufhebung des Feststellungsbescheides betreffend die Einkünftefeststellung der Beschwerdeführerin als Gruppenmitglied im Jahr 2016 anhängig, der folgender antragswesentlicher Sachverhalt zugrunde liegt: In der UGB-Bilanz der Beschwerdeführerin waren zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen für Abfertigungen iHv EUR 415.713,87 sowie sonstige Rückstellungen iHv insgesamt…
…große Handelsbetrieb sein. Der enteignungsbedingte Wegfall von 37,45 % der Produktionsfläche habe daher einen gravierenden Einfluss auf die Ertragskraft des Betriebes. Wenn man die UGB-Bilanzergebnisse der letzten 5 Jahre als Basis heranziehe und den errechneten jährlichen Schaden abziehe, so zeige sich, dass sich ohne…
…abstelle, wie sich tatsächlich das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital gegenüber fremden dritten Kapitalgebern darstelle, welche nur die UGB-Bilanz beurteilen, ohne Einsicht in den Steuerakt zu haben. Vor allem wäre auch der Ansatz des Wertes für die Beteiligung an der ***Land1*** Tochtergesellschaft zu hinterfragen…
…Da das EStG 1988 keine zwingenden Maßnahmen enthalte, die eine vom UGB abweichende Bewertung der Verbindlichkeit vorsehe, seien die unternehmensrechtlichen Grundsätze maßgeblich (vgl. EStR, Rz 433). Vollständigkeitshalber werde auf die Rechtsprechung des VwGH im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Verbindlichkeiten hingewiesen, deren Einlösung ungewiss sei…
…Feststellungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Einkünftefeststellung der Beschwerdeführerin als Gruppenmitglied im Jahr 2016 anhängig, der folgender antragswesentlicher Sachverhalt zugrunde liegt: In der UGB-Bilanz der Beschwerdeführerin waren zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen für Abfertigungen iHv EUR 2.789.295,60 sowie sonstige Rückstellungen iHv…
…eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Einkünftefeststellung der Beschwerdeführerin als Gruppenmitglied im Jahr 2016 anhängig, der folgender antragswesentlicher Sachverhalt zugrunde liegt: In der UGB-Bilanz der Beschwerdeführerin waren zum 31. Dezember 2016 sonstige Rückstellungen iHv insgesamt EUR 619.151,33 ausgewiesen…
…Feststellungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Einkünftefeststellung der Beschwerdeführerin als Gruppenmitglied im Jahr 2016 anhängig, der folgender antragswesentlicher Sachverhalt zugrunde liegt: In der UGB-Bilanz der Beschwerdeführerin waren zum 31. Dezember 2016 Rückstellungen für Abfertigungen iHv EUR 169.911,12 sowie sonstige Rückstellungen iHv insgesamt…
…Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt (ä 222 Abs. 2 UGB, Generalnorm).' Obwohl bei Bedienung der Optionsrechte keine Auszahlung erfolgt, ist die bilanzielle Abbildung eines Aufwandes auf Ebene der Gesellschaft geboten, weil die Einräumung der Optionsrechte wirtschaftlich als Gehaltsbestandteil die Abgeltung der von den Mitarbeitern…
… 293b BAO übermittelt worden. Aus der Bildung der PRA gemäß § 906 Abs 32 UGB in der Bilanz sei aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit der Wille des Unternehmers aus der Aktenlage klar zu entnehmen gewesen. Nach der Judikatur (zB VwGH 26.2.2013, 2010/15/0202) komme…
…19 Abs. 2 KStG 1988 aus der Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens und des Abwicklungs-Anfangsvermögens ergibt. Ein Anknüpfen an Werte der während der Liquidation erstellten UGB-Bilanzen ist ausgeschlossen, weil entsprechend dem geänderten Gesellschaftszweck der Körperschaft die unternehmensrechtliche Liquidationsbilanz nicht mehr eine Gewinnverteilungsbilanz, sondern eine…
…Widerspruch zu den sonstigen Ausführungen, nach denen die Feststellungen dem Grunde nach bestritten würden. Wenn die Forderung zivilrechtlich nicht anerkannt werde und das Nichtmehrbestehen dieser Forderung auch in der UGB-Bilanz offengelegt werde, so liege dadurch ein Forderungsverzicht der BF vor. Eine unterschiedliche Behandlung nach…
… vgl. EStR 2000 Rz 5890). Dies ist das (nach Verkehrswerten bemessene) Gesamtvermögen abzüglich des Fremdkapitals, sohin das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (im Sinne des Eigenkapitals laut UGB-Bilanz zuzüglich stiller Reserven und abzüglich stiller Lasten) der Komplementär-GmbH (vgl. VwGH 29.7.1997, 93/14/0128; EStR…