…dh. nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (ua. der Einkommensverhältnisse und Tragung der Lasten), sei der Bf als anderer Elternteil zur Rückzahlung heranzuziehen. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde bringt der Bf vor, die Rückforderung sei verfassungswidrig, da nicht…
…Die Vermieterin war auch alleine verantwortlich für die Erstattung der Gebührenanzeige beim Finanzamt und hatte auch etwaige Mehrgebühren selbst zu tragen. Hinzu kommt, dass die Tragung der Lasten (Steuern und öffentliche Abgaben) - ebenfalls ein Merkmal des wirtschaftlichen Eigentums - laut Kaufvertrag (II: Punkt 3) mit Stichtag…
…Betracht kommenden Umstände „Sie“ auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen. Auf dem Bescheid waren unter dem Datum und der Telefonnummer des Finanzamtes die Sozialversicherungsnummer und die Steuernummer des Kindesvaters…
…Gegenleistung gehört, was der Veräußerer vom Erwerber auf Grund des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages zu fordern berechtigt ist; dazu gehören auch die Leistungen, die kraft Gesetzes dem Veräußerer obliegen, die aber der Erwerber zur Tragung übernimmt. Der VwGH hat solche Leistungen als "sonstige Leistungen" iSd §…
…Gegenleistung gehört, was der Veräußerer vom Erwerber auf Grund des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages zu fordern berechtigt ist; dazu gehören auch die Leistungen, die kraft Gesetzes dem Veräußerer obliegen, die aber der Erwerber zur Tragung übernimmt. Der VwGH hat solche Leistungen als "sonstige Leistungen" iSd §…
…Tragung der Aufwendungen durch seine "fruchtgenussberechtigte" Ehegattin bzw. generell ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben in unzweifelhafter Weise zu belegen (siehe dazu zB auch VwGH 15.9.2016, Ra 2014/15/0012). In freier Beweiswürdigung kann daher nicht von einer tatsächlichen Tragung der Lasten im Sinne der…
…Tragung der Aufwendungen durch seine "fruchtgenussberechtigte" Ehegattin bzw. generell ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben in unzweifelhafter Weise zu belegen (siehe dazu zB auch VwGH 15.9.2016, Ra 2014/15/0012). In freier Beweiswürdigung kann daher nicht von einer tatsächlichen Tragung der Lasten im Sinne der…
…was der Berechtigte aufwenden müsse, um in den Genuss des Wohnrechtes zu kommen. Verwiesen wurden in diesem Zusammenhang auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofe vom 30. 10 1961, Zl. 174/61). Die Ansicht, dass die Betriebskosten Teil der Bemessungsgrundlage sind, ohne deren Tragung der Berechtigte nicht…
…dass der Fruchtnießer auch die ihm gemäß § 512 und 513 ABGB obliegenden Lasten trägt (vgl. zum EStG 1972: VwGH 25.01.2006, 2002/13/0042). Einkünfte aus einem Fruchtgenussrecht iSd ABGB sind grundsätzlich originäre Einkünfte des Berechtigten. Der Fruchtgenussberechtigte muss dazu jedoch auf die Einkünfteerzielung…
…aller in Betracht kommenden Umstände den Beschwerdeführer auf Grund seiner Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 1.10.2018. Darin brachte der Beschwerdeführer vor…
…nehmen ist: Die Einkommensverhältnisse der Elternteile und die Tragung der Lasten, die mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbunden sind. Das im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigende Einkommen des Beschwerdeführers im Jahr 2014 betrug € 21.204,13, das Einkommen der Kindesmutter € 14.692,51…
…auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen." Die dagegen eingebrachte Beschwerde vom 28.5.2014 wird wie folgt begründet: "Gegen den oben angeführten Bescheid betreffend der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum…
…Tragung der Aufwendungen durch seine “fruchtgenussberechtigte“ Ehegattin bzw. generell ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben in unzweifelhafter Weise zu belegen (siehe dazu zB auch VwGH 15.9.2016, Ra 2014/15/0012). In freier Beweiswürdigung kann daher nicht von einer tatsächlichen Tragung der Lasten im Sinne der…
…EUR 1.500,00 wären monatliche Zahlungen von mehr als EUR 750,00 erforderlich, damit von der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch die Beschwerdeführerin gesprochen werden kann. Von der Beschwerdeführerin wurde vorgebracht, dass sie monatlich etwa EUR 600,00 bis EUR 800,00 in bar…
…BAO dar. Da der Geschäftsführer laut Vertrag für seine Sozialversicherungsbeiträge selbst aufzukommen gehabt hätte, komme es durch die Kostenübernahme durch die Körperschaft zu einer Bereicherung einer dem Anteilsinhaber (100%) nahestehenden Person (Bruder) zu Lasten der Körperschaft. Aus den Umständen der Sachlage lasse sich eine auf…
…nicht zu belegen. Der Bf ist es trotz mehrfacher Aufforderung nicht gelungen, geeignete Nachweise über die tatsächliche überwiegende Tragung der Lebenshaltungskosten ihrer Kinder in Großbritannien vorzulegen. Die vorliegenden Zahlungsbestätigungen der Schule dokumentieren lediglich, dass die entsprechenden Gebühren entrichtet wurden, lassen jedoch keine Rückschlüsse darauf zu…
…sei. Der Bf. wurde auch gefragt, ob in den letzten sieben Jahren (oder davor) eine Vermögensübertragung (Liegenschaften, Sparbücher, Geld etc.) von seinem Vater an ihn stattgefunden habe und ob er mit seinem Vater eine Vereinbarung abgeschlossen habe, die ihn zur Tragung der Pflegekosten verpflichtet habe…
…dingliche oder obligatorische Lasten, e) Sicherstellung der WEB gemäß § 9 BTVG 2010 durch Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 und Zahlung nach Ratenplan A gemäß § 10 Abs. 2 Z. 1 BTVG 2010, f) RA, als der vom Bauträger…
…der Bf mit G im Dezember 2009 nicht mehr bestanden hat. Die Bf hat außerdem keinerlei Unterlagen zum Nachweis vorgelegt, dass zwischen Bf und ihren Mietern noch das ganze Jahr 2009 ein Mietverhältnis bestanden hätte. Ebenso wenig hat die Bf Nachweise betreffend die Tragung der…
…der Steuerpflichtige für Tatsachen, die Begünstigungen, Steuerermäßigungen u.ä. begründen bzw. die den Abgabenanspruch einschränken oder aufheben oder eine gesetzliche Vermutung widerlegen (UFS 15.10.2003, RV/1687-W/02, unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Grundriss des österreichischen Steuerrechts, II, Tz. 526). Betreffend die Tragung…