…Mai 2013. Die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten sei somit nicht gelungen. Zu ***Kind 3***: Die Familienbeihilfe werde für September 2014 bis August 2016 rückgefordert. Als Nachweis seien mehrere Zahlungen und Flugtickets nachgewiesen worden. Im Hinblick auf die Höhe der Beträge und aufgrund des Umstandes, dass…
…streitgegenständlichen Zeitraum die überwiegenden Kosten des Unterhalts für ihre in einem eigenen Haushalt lebende Tochter getragen hat. Bei monatlichen Unterhaltskosten von EUR 1.500,00 wären monatliche Zahlungen von mehr als EUR 750,00 erforderlich, damit von der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch die Beschwerdeführerin…
…Wanke, FLAG, § 2 Rz 150). Das Gesetz verlangt die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten, nicht die überwiegende Leistung des - vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dessen weiteren Sorgepflichten - abhängigen (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 33 Anm. 100) Unterhalts. Die Unterhaltskosten i.S.d. § 2 Abs…
…begründet, dass die Tochter der Bf. in Bulgarien die Schule abschließen solle. Bis zu ihrem geplanten Umzug nach Österreich wohne sie derzeit bei den Großeltern. Die Tochter gelte somit als haushaltszugehörig, weshalb die Prüfung der Tragung der Unterhaltskosten als unbeachtlich für den Familienbeihilfenbezug unterbleiben könne…
…die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten nicht nachgewiesen hat. Der Bf. verweist auf einzelne, vorgelegte Überweisungsbelege und erklärt, seinen Sohn mit 300,00 Euro monatlich unterstützt zu haben. Er habe das Geld zum Teil auch persönlich, zum Teil durch Bekannte übergeben. Sachverhalt und Beweiswürdigung: Der Bf…
…Anspruch des Bf. auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages ausschließlich deshalb nicht anerkannt, weil dieser die Tragung der überwiegenden Kosten des Unterhalts nicht anhand von Banküberweisungen nachweisen konnte. Die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten für ein Kind muss jedoch nur dann geprüft werden, wenn das…
…Notebook, Essensaufwendungen etc.) Der monatliche Aufwand wurde für den strittigen Zeitraum in Höhe von EUR 210,- (Unterhaltskosten an die Jugendwohlfahrt und Taschengeld) in der überwiegenden Zeit nachgewiesen. Die übrigen Kosten wurden entweder mit Barzahlung oder anteiligen Schätzungen beziffert, von denen keine belegmäßigen Nachweise diese Aufstellung…
…besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der monatliche Kostenbeitrag von €150, den Sie seit 01.10.2018 für Ihre beiden Kinder bezahlen, finanzieren nicht die überwiegenden Unterhaltskosten der Kinder. Die Kostenaufstellung sie Sie übermittelt haben, kann seitens des Finanzamts nicht nachvollzogen werden. Ihr…
… 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967 darauf an, welche Person die überwiegenden Unterhaltskosten des Sohnes getragen hat. Der Bf hat in seiner Beschwerde angegeben, dass sein Sohn ***6*** ***7*** "an Schultagen" in einer "betreuten Wohneinheit in Wr. Neustadt" untergebracht sei und jedes zweite Wochenende…
…diente nicht nur der Ausbildung von VN-Kd sondern deren umfassender Erziehung und Betreuung. Aufgrund dieser Sachlage wäre es notwendig gewesen, die überwiegende Tragung der Kosten des Unterhalts nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Zur Frage der Tragung der Unterhaltskosten wurde jedoch seitens der Eltern kein…
…und der Kindesvater die Einvernahme von Mutter und Tochter angeregt hat, ist – auch aufgrund des Auslandsbezuges – mit einem nicht unbeträchtlichen Ermittlungsaufwand zu rechnen. Liegt keine gemeinsame Haushaltsführung vor und könnten keine Belege betreffend die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten mehr vorgelegt werden, was aufgrund der verstrichenen…
…dass im Beschwerdezeitraum die überwiegenden Unterhaltskosten für Martin von der Bf getragen wurden. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen gründen sich auf die Aktenlage. Sie sind mit Ausnahme der Nichtfeststellung der Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten nicht strittig. Da Martin im Beschwerdezeitraum unstrittig nicht bei seiner Mutter haushaltszugehörig…
…zur Mutter/Bf vorgelegen, woran auch die regelmäßig bei der Mutter verbrachten Wochenenden nichts ändern. 2. Unter der Voraussetzung, dass - wie hier - keine Haushaltszugehörigkeit gegeben ist, kommt es nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 subsidiär auf die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten an. Hiebei sind nach…
…monatlichen Posten bei der Auflistung seiner monatlichen Lebenshaltungs-/Unterhaltskosten an und führte bei den "Einnahmen" auch nicht die Übernahme derartiger monatlichen Kosten durch den Bf an. Eine monatliche Übernahme von Fahrtkosten in Höhe von 51,80 Euro durch den Bf - zusätzlich zu den überwiesenen Beträgen …
…23.02.1981, 17/1388/80). Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für das Kind Liegt keine Haushaltszugehörigkeit in einem bestimmten Zeitraum vor, dann ist entscheidend, wer im fraglichen Zeitraum zum überwiegenden Teil die laufenden Ausgaben für das Kind getragen hat (BFG 23.03.2020, RV/2100485…
…einem Kind überwiegend Unterhalt leisten, hängt einerseits von der Höhe des gesamten Unterhaltsaufwandes für das Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von den tatsächlich von den Eltern geleisteten Unterhaltsbeiträgen ab. (Vgl. VwGH 26.05.2011, 2011/16/0055). Die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten im…
…Treffen geführte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist betreffend des Vorliegens einer Haushaltszugehörigkeit irrelevant. 3.1.1.3 Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt…
…Beschwerdeführer bekannt ist. Damit wird aber indiziert, dass der Beschwerdeführer selbst nicht mehr von der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten ausgeht, da nur in diesem Fall ein Eigenantrag seines Sohnes überhaupt zulässig ist. Das Finanzamt hat in der Beschwerdevorentscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 10 Abs…
…Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Im vorliegenden Fall besteht eine Wohngemeinschaft seitens ihrer bereits volljährigen Kinder E C geb. ..2.1996 und D C geb. ...9.1994 mit der…
…ergibt sich aus der Aktenlage, dass das erforderliche Mindestausmaß gegeben war (siehe Beweiswürdigung). Es war daher weiters die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten betreffend die beiden Töchter durch die Bf. zu prüfen. Wie sich gezeigt hat, war dies jeweils nicht gegeben. Da die Kinder der Bf…