…1 GSpG (tombolaähnliches Glücksspiel) zu Recht erkannt: Den Beschwerden gegen vier Glücksspielabgabenbescheide für die Monate Jänner bis April 2011 wird stattgegeben und die Bescheide werden aufgehoben. Die Beschwerden gegen die drei Glücksspielabgabenbescheide für die Monate August bis Oktober 2011 werden als unbegründet abgewiesen und gemäß…
…Erkenntnis liegen Ermittlungsergebnisse und Feststellungen zugrunde, welche dem Bf. bekannt sind (vgl. BFG 27.02.2014, RV/7102690/2010). 7. „Tombolaähnliche“ Spiele als glücksspielabgabenrechtliche Ausspielung Die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 1 GSpG verweisen hinsichtlich des Steuergegenstandes durch das Tatbestandsmerkmal „Ausspielung“ auf § 1 und § 2 GSpG. …
…wird Folgendes ausgeführt: Der Beschwerdeführer wurde mit Ergänzungsersuchen vom 18.11.2019 aufgefordert, sämtliche Einladungen zu diversen Veranstaltungen im Kalenderjahr 2016, für die Tombola- und Sachspenden geleistet worden seien, vorzulegen. Die Rechnungen über den Erwerb von sämtlichen Gutscheinen und Sachspenden lagen dem Finanzamt bereits vor…
35 % für die weiteren 13.000,00 | 4.550,00 | 42 % für die weiteren 29.000,00 | 12.180,00 | 48 % für die weiteren 30.000,00 | 14.400,00 | 50 % für die restlichen 9.322,33 | 4…
…die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars (zB Spenden an Musikkapellen, Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, [sind] als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle…
…Ausspielenden und den Teilnehmern bei einer Ausspielung grundsätzlich an. (VwGH 6.10.1954, 209/52 z.B. Tombola). Die Konzessionsabgabe ist zwar eine Steuer mit Bezug zum Glücksspielmonopol, doch selbst wenn sich aus dem Glücksspielgesetz hervorliest, dass die Konzessionabgabe für die Überlassung des Rechts zur…
…unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol. (5) Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol, solange das zusammengerechnete Spielkapital solcher Ausspielungen desselben Veranstalters 4 000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und wenn mit der Ausspielung nicht persönliche Interessen der Veranstalter oder Erwerbszwecke verfolgt werden. (6) Ausspielungen mit…
…Lose, Einladungen Infogespräche | 159,19 € | 3) | FF-***7***, Feuerwehrfest, Geschenkkorb Tombola, Einladungen Infogespräche | 194,03 € | 4) | Ehrenschutz Wandertag | 50,00 € | 5) | Fremdenverkehrs- u. Verschönerungsverein | 20,00 € | 6) | Fußballturnier, Pokalspende…
…€ 2.796,00 | Sonstige Werbungskosten (Eigenbelege, Spenden, Tombola, Eintritte usw) | € 2.563,14 Als außergewöhnliche Belastung wurden von der belangten Behörde antragsgemäß Krankheitskosten in Höhe von € 9.493,60 (mit Selbstbehalt gemäß § 34 Abs 4 EStG 1988) und Kinderbetreuungskosten in…
…absetzbar. Ausgaben für Geschenke, Gutscheine, Eintritts- oder Ehrenkarten, Spenden, Tombola, Mitgliedsbeiträge regionaler Vereine etc. sind durch die Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 20 EStG) und damit vom Abzug ausgeschlossen. Und dies auch dann wenn die Unterstützung im Interesse des Empfängers steht und…
…Aufwendungen, das seien 70,80 Euro, als Werbungskosten anzuerkennen. Betreffend die übrigen Werbungskosten sei die Begründung der Abgabenbehörde unzutreffend. Es handle sich fast ausschließlich um Ausgaben iZm mit Veranstaltungen in ihrem Wahlkreis wie zB Sachspenden für Tombola, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Spenden bei und für Veranstaltungen…
…Euro eine detaillierte Kostenaufstellung sowie Kopien der diesbezüglichen Unterlagen nachzureichen. Die beantragten Kosten wurden erläutert, Unterlagen wurden keine übermittelt. Betreffend der Tombolaspenden und Geldspenden ist grundsätzlich auszuführen, dass die herrschende Lehre freiwillige Zuwendungen als Ausgaben definiert, denen keine wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende…
…was selbst dann gelte, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird. Tombola-Aufwendungen von Politikern seien nach der Rechtsprechung des UFS und des BFG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Aus der dem Vorlageantrag beigelegten Aufstellung sei ersichtlich, dass im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung Kosten für eine…
…daher die abgabenrechtlichen Begünstigungen, welche für gemeinnützige Vereine vorgesehen sind, im gegenständlichen Fall nicht gewährt werden. Von den Einnahmen wurden folgende Beträge nicht der Umsatzsteuer unterzogen: Förderung, Spenden, Tombola, Versicherungsentschädigung, Zinsen. Von den Ausgaben wurden die Vorsteuern von folgenden Beträgen nicht berechnet: Reiseaufwandsentschädigungen, Spieltransfers, Verbandsbeiträge…
…Ausspielenden und den Teilnehmern bei einer Ausspielung grundsätzlich an. (VwGH 6.10.1954, 209/52 z.B. Tombola). Die Konzessionsabgabe ist zwar eine Steuer mit Bezug zum Glücksspielmonopol, doch selbst wenn sich aus dem Glücksspielgesetz hervorliest, dass die Konzessionsabgabe für die Überlassung des Rechts zur…
…7,99 / Riegelein Behang, Premiere Piccolo / Müller Happy Card / Lindt Weihn.-Mandel. für berufliche Zwecke einem Dritten ausgehändigt worden sind. Knapp zwei Jahre bis ein Jahr später machte die Bf. die Angaben: Tombola (bei Handelsware, 3x Mon Cheri, 9x Milka u. Raffaello, Sacher Würfel Angabe…
…die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars (zB Spenden an Musikkapellen, Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme von Karten für Veranstaltungen im Wahlkreis des Politikers (zB Bälle einschließlich…
…Fahrten, die durch die Funktion als Politikerin bedingt waren. Es wurden hier keine privaten Einkaufsfahrten berücksichtigt. Berücksichtigt wurden hier lediglich Fahrten zur Besorgung von diversen Materialen sowie Gegenständen für Sachspenden wie Geschenkskörbe oder Tombolageschenke. Diese sind hier rein beruflich veranlasst, sogleich ja auch die Sachspende…
…je nach Prämie, erhalten. Weiters würden sie als Tombolapreise bei Veranstaltungen oder für die Bezahlung von Werbemaßnahmen wie zum Beispiel Aufhängen von Transparenten bei Festen oder Veranstaltungen verwendet. Mit Ergänzungsvorhalt seitens des zuständigen Finanzamtes wurde die Beschwerdeführerin dahingehend informiert, dass eine Geld- oder Sachzuwendung nicht…
…Balleintritte", „Bierfassspenden" an die Freiwillige Feuerwehr, den Sportverein und den Pfarrgemeinderat sowie Gutscheine als Tombolapreis bei verschiedenen Bällen im Gesamtumfang von 580 €, Funktionärsabgabe und Mitgliedsbeitrag österreichische Frauenbewegung (insgesamt 307 €), Tages- und Kilometergeld für die Teilnahme am „Seminar Oberlaa" (38,38 € und 26…