BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017…
…Dadurch gingen keine verfahrensrelevanten Rechte oder Pflichten und insbesondere keine verfahrensrechtlichen Rechtspositionen auf Rechtsnachfolger über. Auch Hinweise auf das Vorliegen einer über den Tod hinauswirkenden gewillkürten Vertretungsbefugnis für den Bf im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren kamen nicht hervor. Ebenso wenig wurde die Bestellung eines Verlassenschaftskurators festgestellt. Da…
…Kosten und hohen Verwaltungsaufwand verursachen, weshalb in Ausübung des eingeräumten Ermessens von einem Antrag auf Bestellung mangels Erforderlichkeit Abstand genommen wird. Zu einer (Gesamt-)Rechtsnachfolge im anhängigen Beschwerdeverfahren nach dem Tod der Bf ist es mangels eingeantworteter Erben nicht gekommen. Für die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, verstorben am tt.mm.2016, zuletzt wohnhaft in Adr, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.07.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 beschlossen…
…Der nächste Angehörige sei der Sohn, Herr Sohn. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 14 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 erlischt mit dem Tod des Bestraften die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe. Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines…
…die GrESt für den Erwerb des Grundstückes ***f*** durch ***BF*** in Höhe von 54.627,50 € festgesetzt. Begründend führt das Finanzamt aus: "Das Verwandtschaftsverhältnis des Geschenkgebers zum Geschenknehmer endete mit dem Tod der Gattin des Geschenkgebers, zugleich Mutter des Geschenknehmers am TT.MM.2016…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf*** betreffend die Beschwerde vom 29. Juli 2015 gegen den Bescheid des ***MA*** vom 24. Juni 2015 beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision…
…Verlassenschaftsverfahren mangels weiteren Vermögens für beendet erklärt wurde. Daraus ergibt sich, dass gesetzliche Erben das Erbe nicht angetreten haben und der Nachlass nicht eingeantwortet wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt der Tod des Beschwerdeführers grundsätzlich zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 VwGG…
…somit auch die Beteiliung an der F KG, mit Beschluss vom 01.02.2017 eingeantwortet. Durch den Tod von F erlosch die F KG und das Vermögen der Gesellschaft ging ohne förmliche Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Bf. als letzte verbleibende Gesellschafterin über…
…vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ausgeführt, dass die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland beginne und mit dem Tod, der Aufgabe des Wohnsitzes und/oder des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland ende. Mit dem Todestag des Erblassers…
…und danach auch formal von spätereZahlerin geleistet worden sind, sind im Reinnachlass gedeckt gewesen. ursprUnterhaltszahler lebte bei seinem Tod nicht mit Bf1 zusammen und war aktuell nicht mit ihr verheiratet oder verpartnert. Bf1 verstarb imJahr2024. Die Erbinnen von Bf1 sind ***Bf2*** (Bf2) und ***Bf3*** (Bf3…
Anspruchszinsen werden aufgrund der Differenz zwischen der aktuell festgesetzten Einkom-mensteuer (hier: mit dem jeweils angefochtenen Einkommensteuerbescheid) für ein bestimm-tes Jahr und der zuletzt (hier: mit dem davor ergangenen Bescheid ohne Ansatz von sonstigen Einkünften) festgesetzten Einkommensteuer für dieses Jahr festgesetzt. Dieser Differenzbetrag für…
…vom 11.6.2026 die Anträge auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den Senat zurück. Im Vorhalteweg wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, einen Nachweis hinsichtlich des Vorbringens, dass er nach dem Tod seines Vaters dessen Gesamtrechtsnachfolger geworden sei, vorzulegen. Der Beschwerdeführer gab an…
…2014 und 2015 stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: Bf) nach dem Tod seines Vaters ***1*** im Jänner 2014 aufgrund eines Übergabsvertrages auf den Todesfall (datiert mit 27.1.1995) Miteigentumsanteile samt Wohnungseigentum an der Liegenschaft EZ ***2***, KG ***3**…
…2014 und 2015 stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: Bf) nach dem Tod seines Vaters ***1*** im Jänner 2014 aufgrund eines Übergabsvertrages auf den Todesfall (datiert mit 27.1.1995) Miteigentumsanteile samt Wohnungseigentum an der Liegenschaft EZ ***2***, KG ***3**…
…Bf. dem Finanzamt mitgeteilt hatte, seit dem Tod seiner Frau nach Polen mit der "Okkasion Hin und Her Fahrt 1000 km=60 € 25 Mal [25x60 =1.800 €] im Jahr" gefahren zu sein. Die Kosten für die Wohnung würden 7.127 € im Jahr betragen…
Die Kosten von 60,00 € für eine Hin-und Retourfahrt auf der Strecke A-Stadt-Wien erweisen sich, soweit sie nachweislich bezahlt worden sind, im Vergleich zu den Kosten des Personenbeförderungsunternehmens FlixBus zum Stichtag 01.02.2020 betreffend die Fahrten auf der Strecke A…
…um die Besteuerung der im Einkommen zutage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gehe. Die persönliche Steuerpflicht erstrecke sich auf die Lebenszeit einer Person, die mit ihrem Tod ende. Das Einkommensteuerrecht enthalte in verschiedenen Zusammenhängen Regelungen, die eine Rechtsnachfolge berücksichtigten; zum Verlustabzug enthalte es aber keine Nachfolgeregelung. In…
…eingebunden worden. Der Bf. habe keine Kenntnis von der Geschäftsgebarung des C. gehabt, zumal an ihn keine Probleme (auch nicht von dritter Seite) herangetragen worden seien. Nach dem Tod von C. sei die Alleingesellschafterin der GmbH an den Bf. zwecks Liquidation der Gesellschaft herangetreten. Dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MERKUR taxaid Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Diefenbachgasse 53 Tür 1, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 9. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3…