…Gemäß § 173 FinStrG werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich aus dem Finanzstrafverfahren ergebende Forderungen der Strafverfolgungsbehörden gehen nicht auf die Erben des Verstorbenen über; ebenso bestehen nachträglich keine Kostenersatzansprüche des Nachlasses bzw. vice versa der Finanzstrafbehörde. Angesichts dieser…
…dem Tod des Bestraften erlischt die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe." § 45 VStG normiert: "(1) Die Behörde hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn […] 2. […] Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen" Da der Beschuldigte am…
…ausführt, dass er zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren sei und nicht wisse, wer nach dem Tod seiner Mutter der Besitzer des Fahrzeuges gewesen sei (vermutlich der Stiefvater). b) Verwaltungsstrafverfahren zur Zl. MA 67-PA-2222 (Tat 23.9.2015, 10:27 Uhr): Mit Strafverfügung vom…
…im Krankenhaus lag und beim Steuerberater keine Besprechungen abhalten hätte können, nur der Beschuldigte. Allein er war aufgrund der Generalvollmacht für die Jahressteuererklärungen 2018 bzw. die Kapitalertragsteuererklärungen zuständig. Die Tatsache, dass nach dem Tod des Geschäftsführers niemand verantwortlich gewesen sein soll, ändert nichts am Ergebnis…
…Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, war nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens. Damit steht jedoch für den erkennenden Senat fest, dass der Vorsatz des Beschuldigten nicht auf die (versuchte) Verkürzung der jeweiligen Jahresumsatzsteuer gerichtet gewesen sein kann, da er offensichtlich mit einer entsprechenden Schätzung rechnete. Somit liegt -…
…weil nur natürliche Personen an der Gesellschaft beteiligt gewesen seien. Erst durch den plötzlichen Tod des E2 im Jänner 2021 sei am 12.02.2021 im Firmenbuch die "Verlassenschaft nach E2" als Gesellschafterin eingetragen worden. Die damit entstandene Meldeverpflichtung nach dem WiEReG sei für die…
…der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Unterlässt er dies…
…Ermittlungen erübrigen. Auch Kühl (Vgl. Kühl, Der Tod des Beschuldigten oder Angeklagten während des Strafverfahrens, NJW 1978, 977 (980) und Streck/Rainer (Vgl. Streck/Rainer, Die Feststellung der Steuerhinterziehung im Besteuerungsverfahren nach dem Tode des mutmaßlichen Hinterziehers, StuW 1979, 267 (269) sehen in solchen Konstellationen…
…der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung. Der Parkausweis darf nach dem Tod des Besitzers nicht mehr verwendet werden und muss an die Ausstellungsbehörde zurückgegeben werden. Es steht somit außer Frage, dass die Verwendung einer Farbkopie des Parkausweises gemäß …
…Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden, war nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens. Damit steht jedoch für den erkennenden Senat fest, dass der Vorsatz des Beschuldigten nicht auf die (versuchte) Verkürzung der jeweiligen Jahresumsatzsteuer gerichtet gewesen sein kann, da er offensichtlich mit einer entsprechenden Schätzung rechnete. Somit liegt -…
…Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann.Sie brachten keine Gründe vor, um…
…Euro 2.500,- sei im konkreten Fall durchaus angemessen. Diese Wohnung sei 1989 erworben worden und diente bis zum Tod des Vaters des Erstbeschuldigten als Ferienwohnung und wurde vom Anschaffungszeitpunkt an als "Privateigentum" betrachtet. Das Gebäude umfasse fünf Wohneinheiten und wurde auch konsequenterweise rund ein…
…der ***15***, lautend auf L.D. zu bezahlen. Laut Auskunft des Bf. gegenüber dem Betriebsprüfer wurde das Mietverhältnis vorzeitig wegen Tod der Mieterin am 15.5.2015 beendet. Die Prüfung der Bankkontoauszüge der Girokonten lautend auf L.D. bzw. C.D. ergaben im Zusammenhang mit…
…Indem die Beschuldigte angibt, auf das Ende der Betriebsprüfung gewartet zu haben, hat sie somit auch zu späterem Zeitpunkt bewusst auf die Erklärung der ESt und USt 2017 verzichtet und musste damit rechnen, dass die Abgaben -zumindest temporär- verkürzt werden. Der Tod des Gatten ***5…
…bis es dann doch wieder zu einem Sanierungsverfahren gekommen sei. Schließlich hätten sie sich nach dem Tod des Vaters entschlossen, das ganze Dilemma zu beenden und den Betrieb zu schließen. Bezüglich der Einkäufe bei der YY habe sie bereits bei der Schlussbesprechung im Juli 2015…
…zusammengekommen, begonnen mit dem Unfalltod des damals sechsjährigen Sohnes, der im Jahr 2008 folgenden Wirtschaftskrise und außerdem habe in diesem Zeitraum ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, dessen Position aus finanziellen Gründen nicht nachbesetzt werden konnte. Immer mehr Agenden seien am Beschuldigten selbst hängen geblieben, zudem…
…namentlich auf den beantragenden Halter in Wien zugelassen sein und so weiter und so fort ... meine Erwiderung, wonach hier zudem ein besonderer Umstand durch den Tod des Familienoberhaupts eingetreten sei, wurde indes mit nuschelndem Verweis auf die gegebenen Vorschriften ignoriert. Wien als Weltstadt mit Herz…
…hat daher die Parkometerabgabe dadurch hinterzogen, dass sie den hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges liegenden § 29b StVO – Ausweis ihres Vaters nach dem Tod des Vaters nicht entfernt hat. Wie bereits ausgeführt ist „Zeitdruck“ kein Schuldausschließungsgrund, der bewirkt, dass die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung der vorgetäuschten…
…hat daher die Parkometerabgabe dadurch hinterzogen, dass sie den hinter der Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges liegenden § 29b StVO – Ausweis ihres Vaters nach dem Tod des Vaters nicht entfernt hat. Wie bereits ausgeführt ist „Zeitdruck“ kein Schuldausschließungsgrund, der bewirkt, dass die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung der vorgetäuschten…
…dem Tod ihres Ehegatten A wurde der Bf im Kalenderjahr 2012 und zwar am 19.12.2012 von der Ärztekammer Salzburg eine Bestattungsbeihilfe in Höhe von 3.000,00 Euro sowie die Hinterbliebenenunterstützung in Höhe von 12.000,00 Euro gemäß § 40 der Satzung des…