IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 17. April 2014 bzw. 21. September 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 13. Dezember 2013 bzw. 8. Jänner 2014, 23. Mai 2014…
…obigem Sachverhalt ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beim Erwerb der (zum Zeitpunkt des Erwerbes) übermarktmäßig verzinsten Anleihe den Tilgungsverlust bereits einkalkuliert hatte und es wird im Ergebnis dadurch nur die nominelle Verzinsung der Anleihe auf ein marktmäßiges Niveau reduziert. Ein Einlösungsverlust war daher dem…
…den Tilgungsverlust bereits einkalkuliert hatte und wird im Ergebnis dadurch nur die nominelle Verzinsung der Anleihe auf ein marktmäßiges Niveau reduziert. Ein Einlösungsverlust war daher dem Steuerpflichtigen bereits beim Erwerb bekannt und kann - auch unter Berücksichtigung der kurzen Restlaufzeit der Anleihe - das Eintreten des Tilgungsverlustes…
…ist somit entbehrlich. 5. Griechische Staatsanleihen: Wie bereits erwähnt ist hier nur die rechtliche Beurteilung strittig, ob Abwertungen/Tilgungsverluste auf griechische Staatsanleihen steuerlich zu berücksichtigen sind. Eine gesonderte Beweiswürdigung ist somit ebenfalls entbehrlich. C) Rechtliche Würdigung: 1.) Wiederaufnahme der Verfahren: Gemäß § 303 Abs…
…14/0099). In diesem Bereich gibt es eine "Zweiteilung" der rechtlichen Beurteilung. VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0044: War ein später eingetretener Tilgungsverlust (bzw. niedrigerer Teilwert zum Bilanzstichtag) aus dem Überparierwerb der strittigen Anleihe bereits zum Erwerbszeitpunt wegen < der Attraktivität der übermarktmäßig …
5.) Griechische Staatsanleihen: Auch hier wird der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes gefolgt (VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0044; VwGH 2.9.2009, 2008/15/0043). Einer ordentlichen Revisionsmöglichkeit war demnach nicht zuzustimmen. Linz, am 1. April 2019
…Kurswertänderungen (können) insbesondere dann dem Bereich der Erzielung von Zinserträgen zugeordnet werden, wenn die Wertminderung des Vermögensstammes bereits bei Eingehen der Kapitalinvestition feststeht." Wenn bereits zum Erwerbszeitpunkt der Tilgungsverlust aus dem Überparierwerb feststehe, sei im Hinblick auf die übermarktmäßig verzinste Anleihe von einem unmittelbaren wirtschaftlichen…
…Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Aktienanleihe kurz vor deren Tilgung bzw. vor dem letzten Kupon gekauft wird und der Anleger wirtschaftlich gesehen keinen Tilgungsverlust erleidet. Dies gilt insbesondere, wenn die Lukrierung von KESt-Gutschriften erkennbar im Vordergrund steht. Aktienanleihen sind eine Kombination aus…
…F. KESt)-Gutschriften auf die Stückzinsen aus dem Erwerb der Aktienanleihen i.H.v. € 3.011,655,68 zu korrigieren sei, da die zugeflossenen Zinsen wegen Verrechnung mit dem Tilgungsverlust nicht mit KESt belastet worden seien. Die Rückbuchung erfolgte am 9. bzw. 10. Mai…
…Dieser von vornherein feststehende Tilgungsverlust würde vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Zinserträgen zugeordnet und sei daher im Sinne der Ermittlung eines periodengerechten Gewinns auf die Laufzeit des Wertpapiers zu verteilen. In ihrer Stellungnahme vom 26.6.2023 hat die belangte Behörde dazu - aus Sicht des Bundesfinanzgerichts…
…Dieser von vornherein feststehende Tilgungsverlust würde vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Zinserträgen zugeordnet und sei daher im Sinne der Ermittlung eines periodengerechten Gewinns auf die Laufzeit des Wertpapiers zu verteilen. In ihrer Stellungnahme vom 26.6.2023 hat die belangte Behörde dazu - aus Sicht des Bundesfinanzgerichts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Mittels Abtretungsvertrag vom 18. Juli 2017 hätten die Gesellschafter der Bf. ihre Beteiligungen an der Bf. um insgesamt 100.000,00 € an die ***12*** veräußert. Der Verkehrswert der Bf. zu diesem Stichtag habe nach Einschätzung der Käufer- und Verkäuferseite 100.000,00 € betragen…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR 1*** und ***LR 2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Kurt Karl Franz Kozlik, Pötzleinsdorfer Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ECA Pfanner und Farmer Steuerberatung GmbH, Seestraße 12, 6971 Hard, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ECA Pfanner und Farmer Steuerberatung GmbH, Seestraße 12, 6971 Hard, über die Beschwerde vom 29. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Hannes Prosen als Vorsitzenden die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner, die fachkundigen Laienrichter Eva Maiwald-Wanderer und Mag. Josef Bramer in der Beschwerdesache ***1*** Gesellschaft m.b.H., B.Str 8/II, ***16*** V…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ABG Wirtschaftsprüfungs & Steuerberatungs GmbH, über die Beschwerde vom 11. Mai 2015 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. März 2015 betreffend Körperschaftsteuer…