…ob bei dem vorliegenden, ein Grundstück betreffenden Tauschvorgang dieser Tausch im Rahmen eines Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens erfolgte und daher der Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 hätte zur Anwendung kommen müssen. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf bezieht Pensionseinkünfte…
…Begründend führte die beschwerdeführende Gemeinde aus, dass es sich bei der - von der belangten Behörde als Tauschvorgang qualifizierten - Bildung einer Miteigentümergemeinschaft nicht um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang handle. Die österreichische Zivilrechtsordnung kenne kein real geteiltes Eigentum, weshalb es bei der Vereinigung zweier bisher selbständiger Sachen zur…
Da sohin bei den festgestellten Tauschvorgängen über Handelsplattformen der Bf. jeweils eine Krypotwährung gegen eine andere eingetauscht hat, unterliegen diese Vorgänge dem § 31 EStG 1988, weil gemäß § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 jeweils die hingegebene Kryptowährung veräußert und die erhaltene angeschafft wird. Dass…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Am 13.4.2021 wurde durch den Beschwerdeführer folgendes Auskunftsersuchen an das Finanzamt übermittelt: Es seien im Jahr 2020 Kryptowährungen gekauft und verkauft worden bzw. seien im Wesentlichen Tauschvorgänge Kryptowährung gegen Kryptowährung erfolgt. Dies betreffe vor allem Bitcoin (BTC) und Tether (USDT)…
…hätte, für die die Aufschließungsarbeiten bereits abgeschlossen gewesen seien. Bei den gegenständlichen Tauschvorgängen sei hingegen darauf Bedacht zu nehmen, dass für die im Rahmen des Teilungsplans neu entstandenen Grundstücke noch eine Aufschließungsabgabe zu leisten sei sowie bestimmte Flächen in das öffentliche Gut abzutreten seien. Dies…
…€ erzielt werden. Die vom Beschwerdeführer beantragte Berücksichtigung anteiliger Verluste 1.1.-28.2.2022 beläuft sich auf 20.270,00 €. Alle vom Beschwerdeführer durchgeführten Transaktionen (Tauschvorgänge von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung) sind jeweils innerhalb eines Jahres ab Erwerb erfolgt. 2. Beweiswürdigung …
…mit Schriftsatz Beschwerde vom 15.11.2019 eingebracht mit folgender Begründung: "….Unserer Meinung nach liegt hier ein begünstigter Vorgang nach § 30 (2) Z 4 EStG vor. Begründung: Es liegt hier ein Tauschvorgang mit zwei Eigentumsübertragungen vor. 1. Eigentumsübertragung: Herr WM gibt sein Grünlandgrundstück ***Bf***…
…abweisenden Beschwerdevorentscheidung mit Vorlageantrag. Während das Finanzamt im Wesentlichen wiederum darauf hinwies, dass die Bestimmungen des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes im Beschwerdefall nicht zur Anwendung gekommen seien und Tauschvorgänge zur besseren Gestaltung von Bauland außerhalb eines behördlichen Verfahrens von der Befreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 4…
…der Einkünfte private Grundstücksveräußerungen angegeben wurde und bei den Befreiungsbestimmungen das Häkchen bei der Befreiung gemäß § 30 Abs 2 Z 4 EStG (Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs-‚ Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens) gesetzt wurde. Eine Abfuhr von ImmoESt erfolgte somit nicht. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 18…
…Finanzamt hat in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2014 Nachstehendes ausgeführt: "Bezüglich Tauschvertrag vom 15.1.2014 kommt es zur Vorschreibung der Immobilienertragsteuer: Übersteigt die Ausgleichszahlung die Hälfte des Wertes des/der hingegebenen Grundstücke, stellt dieses Geschäft keinen Tauschvorgang von Grundstücken im Sinne des § 30 dar…
…ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes Feldkirch vom 10.10.2013 teilte der steuerliche Vertreter der Bf. am 5.12.2013 Folgendes mit: Nach Rz 2319 EStR seien Tauschvorgänge als Veräußerungsvorgänge zu werten. Als Veräußerungserlös des hingegebenen und gleichzeitig als Anschaffungskosten des erhaltenen Grundstückes gelte jeweils der…
…Deswegen wurde keine Immobilienertragsteuer berechnet und vom Bf. der Befreiungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 (Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens) in Anspruch genommen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden unter Tz. 2 "Tauschvertrag" und Tz. 3 "Betriebliche Grundstücksveräußerung" des Berichtes…
Die Bestimmung des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich als Tauschvorgang zu behandeln ist (vgl. VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126), wenn sich nicht anderes aus dem UmgrStG…
…Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes unterliegen. Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. Soweit Grundstücke zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte gemäß § 30 Abs…
…6 Z 14 lit a iVm § 30 Abs 1 letzter Satz EStG liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor; dadurch kommt es auch zur Steuerpflicht eines Tauschvorganges. Nach diesen Tauschgrundsätzen würde auch ein Realteilungsvertrag iSd § 841 ABGB als Veräußerungsgeschäft potentiell…
…1 bis 5 nicht anzuwenden, soweit die veräußerte Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört oder wenn es sich um ein Spekulationsgeschäft (§ 30) handelt. (7) Bei Tauschvorgängen im Sinne des § 6 Z 14 ist der gemeine Wert der hingegebenen Anteile anzusetzen. Für Freianteile auf Grund einer Kapitalerhöhung…
…1 bis 5 nicht anzuwenden, soweit die veräußerte Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört oder wenn es sich um ein Spekulationsgeschäft (§ 30) handelt. (7) Bei Tauschvorgängen im Sinne des § 6 Z 14 ist der gemeine Wert der hingegebenen Anteile anzusetzen. Für Freianteile auf Grund einer Kapitalerhöhung…
…des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund…
…212). 3. Nach § 30 Abs. 1 letzter Satz EStG ist bei Tauschvorgängen die Bestimmung des § 6 Z 14 EStG anzuwenden. Im gegenständlichen Beschwerdefall wurde das nunmehr im Jahr 2014 veräußerte Grundstück im Jahr 2012 gegen Hingabe von xxxx Anteilsrechten an der B.A. in Einlagezahl…
…Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG 1988 sinngemäß anzuwenden. In § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das…