IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen 1. Mag. A B., geb. 1900, 2. DI C. D., geb. 1910, beide Wien, über die Beschwerden der Betroffenen vom 30. Juni 2017 gegen die Anordnung der Hausdurchsuchung…
…Eingangsabgabenbelastung (Zoll; EUSt) festgestellt worden war , wurde seitens der angeführten Finanzstrafbehörde mit (oben genanntem) Bescheid vom 11.4.2012 gegen die Bf. gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ein Finanzstrafverfahren wegen des Tatverdachtes eines Finanzvergehend iSd § 35 Abs. 1 lit. a iVm § 28a FinStrG und § 3…
…dass es verboten sei, Zigaretten, die zur Vernichtung bestimmt seien, "herauszufischen" und man Zigaretten legal nur in Trafiken erwerben könne. Insgesamt könne daher auf einen entsprechenden Tatverdacht gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 FinStrG geschlossen werden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die (form- und fristgerechte…
…Beförderungszweck am Tatort abgestellt, findet im Gesetz (VStG) keine Grundlage. Denn es ist nicht Sache des Beschuldigten in einem (Verwaltungs-)Strafverfahren, sich von einem Tatverdacht frei zu beweisen, sondern vielmehr Sache der Strafbehörde, eine Tat/Verwaltungsübertretung aufgrund vorliegender materieller Anhaltspunkte nachzuweisen, während mangelnde Mitwirkung des…
…Warenbeschreibung (Description), ausgestellt für eine angeführte Lieferadresse in Moskau/Russland, übermittelt. Am 11.4.2012 wurde gegen die Bf. (als belangter Verband) gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ein Finanzstrafverfahren wegen des Tatverdachtes eines Finanzvergehend iSd § 35 Abs. 1 lit. a iVm § 28a Abs. 2 FinStrG…
…FinStrG und zum anderen -in Tateinheit hiezu- das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei gem. § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen habe. Dieser Tatverdacht ergebe sich, so die genannte Zollstrafbehörde in seinem Einleitungsbescheid, aus ihren Ermittlungen: Im Zuge einer im Feber 2008 durch Organe der genannten…
…Gegenstände vorgefunden werden könnten, welche geeignet seien, den Tatverdacht zu erhärten oder auch die Verdächtigen zu entlasten, bzw. näheren Aufschluss über das konkrete Ausmaß der inkriminierten Vorgänge (etwa hinsichtlich der strafbestimmenden Wertbeträge) versprächen. Die Durchsuchungen stünden zur Bedeutung der Sache im Hinblick auf das Gewicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten…
…zu haben; diese Belege verwendet Frau K für ihre Lohnbuchhaltung; der tatsächlich von den Fahrern bereits vorab als Arbeitslohn einbehaltene Provisionsanteil wird im Einvernehmen zwischen ihr und den Gesellschaftern "ausgeblendet". Besteht jedoch ein entsprechender Tatverdacht, ist die Genannte auch nicht mehr als Zeugin, sondern nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, Großbritannien, vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Enzersdorfer Straße 4, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 5.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3…
…objektiver Beschuldigtenbegriff zur Anwendung, soll heißen, dass die Rechte eines Beschuldigten einer Person zustehen ab dem Zeitpunkt, ab welchen gegen diese Person wegen eines konkreten Tatverdachtes nach außen erkennbare Amtshandlungen z.B. einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde oder eines Außenprüfers einer Abgabenbehörde (ein im § 89 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen T, (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5 Tür 252, DG, 1020 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
weitere GZ. RV/6300016/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder…
…Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer), gegebenenfalls auch von Umsatzsteuer in Form zu Unrecht geltend gemachter Vorsteuer, bewirkt worden seien. Es bestehe der konkretisierte Tatverdacht, dass unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten hinsichtlich der vorgenannten Firmen bzw. seitens deren tatsächlichen Machthabern einerseits und der tatsächlichen Beschäftiger andererseits für…
…2019 haben einen neuen Tatverdacht erbracht, der bisher nicht Sache der verfahrensgegenständlichen Entscheidung des Spruchsenates war. Zudem liegen umfangreiche weitere Feststellungen zu Abgabennachforderungen für andere Tatzeiträume vor, womit im anschließenden behördlichen Verfahren auch zu prüfen sein wird, ob nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für…
…§ 147 BAO iVm § 99 FinStrG eingeleitet. Der Tatverdacht im Prüfungsauftrag lautete wie folgt: "Es besteht der Verdacht, dass ***Bf1*** als Vermieter für die Jahre 2001 bis 2016 vorsätzlich durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch…
…2014 | 275.309,30 Die sicherzustellenden Abgabenansprüche seien auf Grund folgender Sachverhalte entstanden und wie folgt ermittelt worden: Gegen den Bf. bestehe der konkrete Tatverdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung im Tatzeitraum 2010 bis dato, da er nach Erhebungen und Niederschriften der Finanzpolizei dringend verdächtig sei…
…Kommentar StPO Rz 29). Faktum sei, dass keinerlei konkrete Verfahrensergebnisse vorliegen, die einem begründeten Tatverdacht des Beschuldigten offenlegten. Die von der Finanzbehörde dargelegten Behauptungen und die spärlichen Unterlagen seien jedenfalls nicht geeignet, eine Bewilligung für eine Kontoauskunft zu rechtfertigen. Vielmehr liege es geradezu auf der…
…Bf.), der über entsprechende Befragung angab, sowohl über einen türkischen, als auch einen deutschen Wohnsitz zu verfügen, ein Tatverdacht in Richtung eines vom Bf. durch die widerrechtliche Verwendung eines im Drittland zugelassenen PKWs im gemeinschaftlichen Zollgebiet begangenen Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 iVm …
…verkürzt zu haben. Die Verkürzung ergebe sich daraus, dass er Erlöse nicht in den Steuererklärungen aufgenommen habe. Der Tatverdacht stütze sich auf die bisherigen Feststellungen der derzeit laufenden Betriebsprüfung, im Wesentlichen auf die Nichterfassung von Erlösen auf ein nicht betrieblich erfasstes Bankkonto usw., auf deren…