…für eine Stellungnahme gewesen seien und der Fristverlängerungsantrag vom 11.07.2025 (mündlich) abgewiesen worden sei. Zusammenfassend brachte er folgende Mängel vor: Tatsachenirrtum: Das Finanzamt habe bei der Bescheidfestsetzung unrichtige und bzw. oder unvollständige Fakten zugrunde gelegt (insbesondere falsche Einnahmen oder Ausgaben), Fehlende Beweiswürdigung: Das…
…da selbst in der Rechtfertigung nach der Einleitung des Finanzstrafverfahrens noch aktenwidrig behauptet wurde, dass der Steuerberater eine Zustellvollmacht gehabt habe. Es liegt kein entschuldbarer Tatsachenirrtum vor, sondern lediglich eine Unkenntnis des Beschuldigten über allfällige Folgen einer reinen Erteilung einer Vollmacht zur Akteneinsicht. Zum Zeitpunkt…
…keineswegs den berechtigten Schluss zu, der Bescheidwille der Abgabenbehörde wäre auf eine inhaltlich andere Rechtsbeurteilung gerichtet gewesen. Eine offenbare Unrichtigkeit wird auch nicht dadurch zum Rechts- und Tatsachenirrtum, wenn sie fortlaufend übernommen wird. Nach der Aktenlage gibt es auch keine Hinweise, dass die Abgabenbehörde eine…
… 308 Abs. 1 BAO darin, dass durch ein einmaliges Versehen (Tatsachenirrtums) eines Mitarbeiters des Parteienvertreters die Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer 2021 und 2022 vom 05.12.2024 nicht rechtzeitig weitergeleitet worden seien. Daraus habe sich für den Bf. die Versäumung der Vorlageantragsfristen und ein wesentlicher Rechtsnachteil…
…nach Aufhören des Hindernisses eingebracht wird. Besteht das Hindernis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf einer Frist, so hört das Hindernis auf, sobald die Partei den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte oder musste (zB VwGH 30.5.2001,99/15/0265; VwGH 17.12.2002…
…zum "Tatbestandsirrtum" von eingeschränkter Relevanz sein dürfte. Der VwGH gehe im Erkenntnis auch nicht näher auf die Unterscheidung Tatsachenirrtum/Rechtsirrtum ein, sondern qualifiziere ohne nähere Begründung den Irrtum als beachtlichen Tatsachenirrtum - siehe vor allem den unter Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock, Die Körperschaftsteuer (25…
…einsehen müsse. Auch daraus zeigt sich, dass sie die erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt im Umgang mit elektronischen Zustellungen außer Acht gelassen hat. Insofern sich die Bf in diesem Zusammenhang auf einen Tatsachenirrtum beruft, wonach sie dem Finanzamt mitgeteilt habe, dass das…
…Stand nicht zu begründen (VwGH 2.9.2009, 2009/15/0096). Im Beschwerdefall besteht das Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO in einem Tatsachenirrtum über das Ergehen (die erfolgte rechtswirksame Zustellung) eines Bescheides, nämlich des KESt-Haftungsbescheides 2017 vom 19.7.2022, an die Beschwerdeführerin…
…Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über das Ergehen eines Bescheides, dann hört das Hindernis iSd § 308 Abs 3 BAO auf, sobald der Antragsteller (oder dessen Vertreter) den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte und musste (vgl VwGH 2.5.1995, 95/02…
…den Formvorschriften von der Urkundenbehörde demnach korrekt entsprochen worden sei, jedoch "dabei Fehler passiert seien"... Es werde also ein "Tatsachenirrtum" im Zustandekommen behauptet. Zusammenfassend werde damit zugegeben, dass in den Originalurkunden in FL ***Bf*** offensichtlich als Wirtschaftlich Berechtigter aufgeschienen sei. Dieser (nach Ansicht des Finanzamts…
…verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald der Beschwerdeführer (der Vertreter des Beschwerdeführers) den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte und musste, nicht…
…verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald der Beschwerdeführer (der Vertreter des Beschwerdeführers) den Tatsachenirrtum als solchen erkennen konnte und musste, nicht…
…Um hier das zeitliche Überwiegen festzustellen, hätte sie die jeweiligen Zeiten mit einer Stoppuhr festhalten müssen. Schlimmstenfalls könnte im gegebenen Fall ein Tatsachenirrtum insofern vorgelegen haben, dass ihr eine Verlagerung der Tätigkeit nicht aufgefallen sei. Jedenfalls habe sie während der gesamten Zeit ein Arbeitszimmer zur…
…sind sinngemäß anzuwenden. Festzuhalten ist, dass im vorliegenden Fall eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht mehr zulässig und daher eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Überdies liegt ein vom Bf. nicht verschuldeter Tatsachenirrtum des Verwaltungsgerichts vor, da der Bf. die Beschwerde gegen den genannten Abweisungsbescheid…
…GZ. RV/7200050/2014, Kenntnis von diesem Umstand, sondern konnte und musste sie den Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Berufung schon geraume Zeit vorher als solchen erkennen (VwGH 07.03.1990, 90/03/0030). Wenn bereits vorher erkennbar war, dass die…
…einem Irrtum der Partei über die erfolgreiche Versendung eines E-Mails, das die versäumte Handlung enthielt, so hört in dem Zeitpunkt, zu welchem dieser Tatsachenirrtum als solcher erkannt werden konnte und musste, auch das Hindernis iSd § 71 Abs. 1 AVG auf (VwGH 23.10.2006…
…2 FinStrG einzustufenden Verhaltens ist festzustellen, dass ein mit diesem Vorbringen ins Treffen geführter entschuldbarer Tatsachenirrtum (das schuldfreie Nichterkennen der Widersprüchlichkeit der einander begrifflich ausschließenden Rechnungsangaben, nämlich einerseits die wortmäßige – zutreffende – Warenbezeichnung und andererseits die angegebene – falsche – TARIC-Position) nicht vorliegt. Von einem objektiv sorgfaltsgemäß…
…Berufung Kenntnis erlangt hat, gestellt wird. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung einer Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald die Bf. den Tatsachenirrtum als solchen erkennen musste, nicht aber erst…
…Berufung Kenntnis erlangt hat, gestellt wird. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung einer Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald die Bf. den Tatsachenirrtum als solchen erkennen musste, nicht aber erst…
…Berufung Kenntnis erlangt hat, gestellt wird. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung einer Berufung, so hört das Hindernis im Sinne des § 71 Abs. 2 AVG auf, sobald die Bf. den Tatsachenirrtum als solchen erkennen musste, nicht aber erst…