…Jedenfalls ist nicht erkennbar, dass die 13. MwSt-RL eine solche vom Wortlaut der Verordnungsbestimmung erfasste Ausnahme verbieten würde, nur weil sie den sprachlich enger gefassten Zielen in den Erläuterungen nicht ganz (bzw. nur vom Sinngehalt her) entspricht. Wie oben schon ausgeführt, muss es dem…
…Zollbehörde aufgrund der - extrem dürftigen - zu Verfügung gestellten Informationen nicht im Stande sein konnte, eine Auskunft zu erteilen, die beim Anfragenden ein berechtigtes Vertrauen erwecken durfte. So betrachtet war die Zollbehörde berechtigt, eine Tabaksteuer zu erheben, weil ein Vertrauensschutz nicht zu gewähren war. Verfassungswidrigkeit und…
…Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist. Gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 sind für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer die Zollämter zuständig. Gemäß § 29 Abs. 8 UStG…
…insbesondere das österreichische System der Glücksspielkonzessionen, weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig ("kein Verstoß gegen das Gleichheitsrecht wegen Inländerdiskriminierung") ist: In den zugrundeliegenden Beschwerden und Anträgen (ua des OGH) auf (in eventu) Aufhebung des Glücksspielgesetzes (GSpG) idF BGBl I 2015/118 zur Gänze wegen Verfassungswidrigkeit wird "Unionsrechtswidrigkeit…
…seien die Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. die Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO für die Jahre 2010 bis 2012 trotz Abgeltung durch die Einmalzahlung verfügt worden. Die Bescheide vom 06.08.2014 seien in Rechtskraft erwachsen. Zur Anrechnung der Abgeltungsbeträge iHv Euro 75.327,17 im Jahr…
…der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen verpflichtet ist, jederzeit alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse prüfen (Außenprüfung). Festzuhalten ist, dass die Begriffe "Bücher" bzw. "Aufzeichnungen" nicht ident sind. Bücher (iSd Abgabenvorschriften) sind Aufschreibungen, die der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich…
…Erhebung von Abgaben aus dem Abschluss von Mietverträgen noch kein Eingriff ins Privatleben. Wie bereits dargestellt, wird durch die Frage, ob an dem Rechtsgeschäft Spiel (Ausspielung) vom Inland oder vom Ausland teilgenommen wird, nicht ein einschlägiger Lebenssachverhalt als Steuerquelle erschlossen, sondern die Besteuerung an der…
…nicht veranlasst, von der ständigen Rechtsprechung abzuweichen. Er führte aus, dass aus der teilweisen Verfassungswidrigkeit bloß einer Einzelregelung zum Spielerschutz im Bereich der Spielbanken nicht abgeleitet werden kann, dass das österreichische System der Glücksspiel-Konzessionen - entgegen der bisher ständigen Rechtsprechung - unionsrechtswidrig wäre (vgl. dazu OGH…
…der vorliegenden Beschwerde ausschließlich die Verfassungswidrigkeit des § 212a Abs. 5 lit. b BAO behauptet wurde, erließ das Finanzamt gemäß § 262 Abs. 3 BAO zu Recht keine Beschwerdevorentscheidung. Durch Einbringung einer Bescheidbeschwerde wird gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung…
…Zusammengefasst sei das gesamte System des einfachen Gesetzgebers, Pokern durch Konzessionen und die erdrückenden, geradezu vernichtenden Glücksspielabgaben zu unterbinden, verfassungswidrig. 3. Stellungnahme des Finanzamtes im Vorlagebericht Das Finanzamt erließ keine Berufungs/Beschwerdevorentscheidung, sondern legte dem Bundesfinanzgericht die Berufung/Beschwerde vor. Im Vorlagebericht, der dem Bf…
…und der "Beitrag" müsste daher in verfassungskonformer Betrachtung nicht bezahlt werden und wäre der EKB-S mit EUR 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen. Zur Verfassungswidrigkeit wurde mit näherer Begründung ausgeführt: * Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG bzw das…
…Betrachtung nicht bezahlt werden müsse, weshalb der EKB-S mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen wäre. Die Verfassungswidrigkeit wurde mit ausführlicher Begründung zu folgenden Punkten dargelegt: Verstoß gegen den Gleichheitssatz gem. Art 7 B-VG bzw. das Recht auf Nichtdiskriminierung…
…verfassungswidrig und der "Beitrag" müsste daher in verfassungskonformer Betrachtung nicht bezahlt werden und wäre der EKB-S mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen. Zur Verfassungswidrigkeit wurde mit näherer Begründung ausgeführt: Verstoß gegen den Gleichheitssatz gem. Art 7 B-VG bzw…
…es sich bei der Veranstaltung von Glücksspielen nicht um eine ausschließlich dem Staat bzw einem Unternehmen im Staatsbesitz vorbehaltene Tätigkeit handelt. Vielmehr sind für die Veranstaltung bestimmter Glücksspiele Konzessionen erforderlich, die nur der Bund vergeben kann. Die Autoren sahen zwar im österreichischen System nicht durchgehend…
…nicht darüber hinaus auch für das höchstgerichtliche Verfahren. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind ausschließlich im VfGG bzw. VwGG normiert, die einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als Äquivalent zur Aussetzung der Einhebung im Bereich der BAO vorsehen (BFG 9.1.2017, RV/7106599/2016). Es…
…14 Abs. 3 der EU-Notfallmaßnahmen-VO verpflichte die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Umsetzung des befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrags nach Art. 14 Abs. 1 dieser Verordnung zu setzen. Mit dem EKBFG habe Österreich die Verordnung umgesetzt und die Erhebung des EKB-f auf sog. "Zufallsgewinne" (Überschussgewinne von…
…Stromerzeugern und Stromhändlern und damit eine Verfassungswidrigkeit vor. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern Gleichzeitig mit dem EKBSG (genauer: mit demselben BGBl) wurde mit dem EKBFG ein Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-f) einqeführt.42 Art 14 Abs. 3 der EU-Notfallmaßnahmen-VO verpflichtete die Mitgliedstaaten…
…zeitgerecht auf das Abgabenkonto der Bf. entrichtet und entsprechend verbucht worden. Als Begründung führte die Bf. die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Bestimmungen des EKBSG an. Der EKB-S sei aus mehreren Gründen gleichheits- und damit verfassungswidrig: Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 B-VG bzw…
…daher verfassungswidrig. Die Verfassungswidrigkeit sei durch die mit BGBl. I Nr. 13/2024 vorgenommene Verlängerung des EKBSG bis Ende 2024 noch verstärkt worden: Die Verlängerung erfolgte, obwohl die EU-Notfallmaßnahmen-VO bereits außer Kraft getreten sei. Dies zeige, dass der österreichische Gesetzgeber den EKB-S…
…Stromerzeugern und Stromhändlern und damit eine Verfassungswidrigkeit vor. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern: Gleichzeitig mit dem EKBSG (genauer: mit demselben BGBl) sei mit dem EKBFG ein Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-f) eingeführt worden. Art 14 Abs 3 der EU-Notfallmaßnahmen-VO habe die Mitgliedstaaten…