…Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof entstanden. Die Regelung des § 24 Abs. 3 VwGG nimmt also nicht darauf bedacht, dass der Gebührenschuldner im Falle einer Sukzessivbeschwerde vom Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld keine Kenntnis erlangen kann (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
… 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG aF an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG aF im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414) und wird in diesem…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
… 17a VfGG auch die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG aF an. Im Falle einer Sukzessivbeschwerde entsteht die Gebührenschuld nach § 24 Abs 3 VwGG aF im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 20.12.2001, 2001/16/0414) und wird in diesem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Doktor in der Sache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Klage gegen das Finanzamt Österreich bezüglich Infoschreiben zu Meinungsstreit zwischen Ungarn und Österreich, betreffend Familienbeihilfe vom 5. Juni 2024 beschlossen: Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.9.2025 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend den Antrag vom 30.11.2024 auf Bewilligung von Ausgleichszahlung/Differenzzahlung für die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache S vertreten durch G gegen die Einkommensteuerbescheide für 2003 vom 6.2.2008 und für 2006 vom 19.2.2008 des FA beschlossen: Die Vorlage der Beschwerde vom 7.3.2008 durch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über den Antrag vom 1. April 2026 betreffend Wiedereinsetzung § 308 BAO / Sonstige zum Verfahren RV/6100108/2026 (Festsetzung von Stundungszinsen, Beschluss vom 16. März 2026), Steuernummer ***BFStNr1***, beschlossen: Der Antrag auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck ) vom 25. April 2019 betreffend Einkommensteuer 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Taxsolution Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 103/2/45b, 1060 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 30. Mai…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch die UnionTax Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Roßheidestraße 197, D-45968 Gladbeck, über die Säumnisbeschwerde vom 7. November 2025 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend einen Antrag vom 9. März…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch ***2***, ***4***, betreffend Säumigkeit des Finanzamtes Österreich bei Vorlage der Beschwerde vom 18.2.2022, gegen den Bescheid vom 15.2.2022 über die Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe für…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft Köhler & Partner GmbH, Waldgasse 23, 8680 Mürzzuschlag, betreffend die Beschwerden vom 27. Juli 2023 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen Einkommensteuer (ESt)-Bescheide 2016-2020 des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die am 2. August 2024 beim Finanzamt Österreich eingelangte Beschwerde gegen die als "festgesetzte Säumniszuschläge für 2021" bezeichneten Bescheide beschlossen: I. Die Beschwerde gilt gem. § 278 Abs. 1…
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Auch dem Antrag auf Erstattung der Abgabenerhöhung im Ausmaß von EUR 1.525,10…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…