…in Höhe von umgerechnet 2.897.560,15 € erhalten. Der steuerpflichtige Teil der Zuwendung betrage 347.638,07 €, beim übersteigenden Teil handle es sich um eine steuerfreie Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 8 EStG. Die Bf erläuterte…
…es sich bei der in Rede stehenden Zuwendung der Y Stiftung an die Bf in Höhe von 2.897.560,15 € nur mit einem Teilbetrag von 347.638,07 € um eine steuerpflichtige Zuwendung und mit dem übersteigenden Betrag um eine steuerneutrale Substanzauszahlung handelt…
…1 Z 7 EStG- Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, wenn sie aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht unter eine vorrangige Einkunftsart fallen und sie keine steuerneutrale Substanzauszahlung darstellen. Es wurden daher die als "Unterhaltszahlungen" bezeichneten Zuwendungen der ***16*** Familienstiftung im Jahr 2010 laut Ergänzungsschreiben zum Fixsatz von 25…
…des Stifters eine Abfindung ihrer Pflichtteilsansprüche ausbezahlt hatte. Die Bf. hatte diese Auszahlung als "Substanzauszahlung Pflichtteilsvergleich" steuerfrei verbucht. Das Finanzamt vertrat bei der Außenprüfung die Auffassung, dass es sich bei der Auszahlung des Pflichtteilsvergleiches um Zuwendungen handelt, weil die Pflichtteile des Erbes weitaus geringer ausgefallen…
…eine reine Vermögensumschichtung dar, jedoch keine objektive Bereicherung. Zudem wäre zu prüfen gewesen, ob es sich bei den Zuwendungen um steuerneutrale Substanzauszahlungen gehandelt habe. Im Fall der Bf. sei vor den Zivilgerichten auf der Basis der "Vermögensopfertheorie" des OGH gestritten worden, ob der Stifter im…
…nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftungen - soweit diese nicht nach Maßgabe der Bestimmungen des § 27 Abs 5 Z 8 EStG 1988 eine Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen darstellen - als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSv § 27 Abs 2 EStG 1988. Gem § 93…
…Eine steuerfreie Substanzauszahlung gibt es 2007 nicht (erst ab 31.07.2008). Durch den steuerlichen Vertreter wurde am 14.04.2015 im Rahmen einer Gebührenprüfung der Beschluss des Stiftungsrates der XX Stiftung vom 10.10.2007 über die Vornahme einer Ausschüttung in Höhe von €…
…mit E-Mail vom 10.6.2015 auf die Stiftungsrichtlinie 2009. Laut Rz 233 sollten auch Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen für den Zeitraum bis 31.7.2008 erfasst sein mit Ausnahme der steuerfreien Substanzauszahlung. Angeführt wurde das Erkenntnis des VwGH vom 23.6.2009…
…bei der zuwendenden Stiftung (Vermögensmasse) vorhandenen maßgeblichen Wert im Sinne der lit. b zu vermindern. g) Abweichend von lit. f gelten Zuwendungen einer Stiftung (Vermögensmasse) an eine von ihr errichtete Stiftung (Vermögensmasse) als Substanzauszahlung, soweit sie Vermögen betreffen, das in einer unternehmensrechtlichen Vermögensaufstellung zum 31…
…der Barschiene - eingetreten. Die an den Bf. ausbezahlte (Gesamt)Summe iHv. 32.835,04 Euro sei als Substanzauszahlung bzw. um Auszahlungen eines Teilbetrages der thesaurierten Wertsteigerungen zu werten. Zur Untermauerung seiner Argumente hat der Bf. neben dem den Bundesfinanzgericht übermittelnden Urteil des LG Gericht2 Gz…
…nach § 27 Abs 1 Z 7 EStG idF vor BBG 2011 sprechen, sind unabhängig voneinander zu beurteilen. 1.3. Steuerneutrale Substanzauszahlung Das Nachlassvermögen, welches die Basis für die Pflichtteilsansprüche bildet, konnte frühestens mit dem Todestag von Z*** Y*** (17.10.2003) auf die PS übergehen…
…5B9). Zuwendungen an unbeschränkt steuerpflichtige unter § 7 Abs 3 KStG fallende Körperschaften sind Immer im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn sie Substanzauszahlungen bei der Zuwendenden darstellen, und unterliegen nicht der Endbesteuerung (StiftR Rz 256). Zuwendungen und auf Ebene der Körperschaft nach…
…Zwischensteuer kommt, wenn eine Privatstiftung in einem Veranlagungsjahr Zuwendungen tätigt, die nicht Substanzauszahlungen iSd § 27 Abs 1 Z 8 EStG 1988 darstellen und höher sind als die im selben Jahr erzielten zwischensteuerpflichtigen Einkünfte und die Privatstiftung für diese Zuwendungen KESt einbehalten und abgeführt hat. Bemessungsgrundlage…
…An den Bf. seien zwischen 2007 und 2008 in 4 Tranchen ein Teilbetrag von insgesamt rd. 33.000,00 Euro ausbezahlt worden. Dabei handle es sich um Substanzauszahlungen bzw. um Auszahlungen eines Teilbetrages der thesaurierten Wertsteigerungen. Die Auszahlungen seien gemäß § 30 EStG alte Fassung nach…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat_X in der Beschwerdesache Erben , als Erben nach Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 22.4.2013, 30.7.2014 und 9.6.2015 gegen die Einkommensteuerbescheide des…
Sie zeigt die voraussichtliche Anzahl der 100jährigen und Älteren bei hohem, mitterem und niedrigem verwirklichten Langlebigkeitsrisiko: 9.500 ………Anzahl der 100jährigen und Älteren im Jahr 2000 in Deutschland lt. ………………..Birg/Flöthmann 105.000………
§ 7. (1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (lineare Absetzung für Abnutzung). Die…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…