…Studienerfolg nach dem Studienwechsel vorerst grundsätzlich nicht vor. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG, auf den § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 verweist, liegt ein günstiger Studienerfolg und damit ein Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vor, wenn das Studium nach dem dritten Semester gewechselt…
…im dritten Semester, sondern erst nach dem dritten inskribierten Semester das Studium gewechselt. Eine Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester 2017/2018 für das Studium Industrielogistik wurde nicht vorgelegt. Somit spricht man nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG von einem "schädlichen" Studienwechsel. Dieser Studienwechsel ist nach…
…verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studienwechsel zu…
…verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studienwechsel zu…
…also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studien- wechsel zu…
…gewechselt, bedeutet dies nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG iVm § 17 Abs. 4 StudFG und § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, dass für das Folgestudium grundsätzlich keine Familienbeihilfe zusteht, solange das vorangegangene Studium gedauert hat. Ein Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (…
…vom 6.11.2017, in dem sie begründen, dass mein Sohn Sohn zu spät, also nach dem dritten Semester an die Wirtschaftsuniversität Wien wechselte. Es gibt einige Gründe dafür: Ein Studienwechsel im bzw. nach dem 2. Semester war nicht möglich, weil für das Studium…
…der Anschrift ihrer Person oder der Kinder, innerhalb eines Monats ab dem Bekanntwerden der zu meldenden Tatsache beim zuständigen Finanzamt zu melden. Da das Studium nach dem dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt worden sei, liege ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vor. Eine rechtzeitige Meldung über die Änderung…
…dies nach § 17 Abs 1 Z 2 StudFG 1992 iVm § 17 Abs 3 StudFG 1992 und § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967, dass für das Folgestudium grundsätzlich keine Familienbeihilfe zusteht, solange das vorangegangene Studium gedauert hat. Ein Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester…
…verspätet - also nach dem dritten Semester - gewechselten Studiums für die sogenannte Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Beihilfenanspruches berücksichtigt werden. Studienzeiten aus allfälligen Vorstudien, die nicht zu spät gewechselt wurden, verlängern daher die Wartezeit nicht. Dies entspricht der Intention der Regelung, dass nur verspätete Studienwechsel zu…
…Semester beträgt. In den Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1968 wird in Bezug auf einen Studienwechsel u.a. folgendes ausgeführt: 21.17. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG ist es ab 1. September 2001 unverändert möglich, die Familienbeihilfe auch dann zu erhalten, wenn ein Studium nach dem dritten…
…aus dem Vorstudium sei negativ beschieden worden. Die Corona-bedingten Einschränkungen hätten die Entscheidung für einen Wechsel des Studiums erschwert. Vor Erhalt einer positiven Aufnahmeentscheidung sei ein Umstieg zu einem Studium an der Fachhochschule nicht sinnvoll gewesen. Der Studienwechsel sei nach dem dritten Semester erfolgt…
…keine Familienbeihilfe zusteht, solange das vorangegangene Studium gedauert hat. Da das Philosophiestudium vier Semester (Sommersemester 2014, Wintersemester 2014/2015, Sommersemester 2015, Wintersemester 2015/2016) bis zur Studienunterbrechung gedauert hat, sind das vier Semester. Ein Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (§ 17 Abs. 1 Z…
…dies nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG i.V.m. § 17 Abs. 3 StudFG und § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, dass für das Folgestudium grundsätzlich keine Familienbeihilfe zusteht, solange das vorangegangene Studium gedauert hat. Ein Studienwechsel nach dem jeweils dritten inskribierten Semester…
…der Berechnung, ob der Studienwechsel nach dem dritten Semester erfolgt ist, noch einzubeziehen war. Der Unabhängige Finanzsenat erwog in der Entscheidung vom 16.05.2012, RV/0442-L/11: Im gegenständlichen Fall ging das Finanzamt davon aus, dass seit dem negativen Abschluss der 5. Klasse…
…Beurteilung Die Bf. begründet den Studiumwechsel ihres Sohnes nach dem dritten Semester damit, dass dieser nach Absolvierung der Matura und abgeschlossenem Zivildienst an der Universität Wien im WS 2017/2018 Politikwissenschaften inskribiert gewesen sei und im SS 2018 an die TU gewechselt habe, um Raumplanung…
…am xx, für den Zeitraum 10/2011 bis 9/2013 mit der Begründung zurückgefordert, dass ein schädlicher Studienwechsel nach dem dritten Semester stattgefunden habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 28.5.2014, in der die Bf. folgendes vorbrachte: Meine Tochter beabsichtigte beide…
…Studium nach dem dritten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. Gemäß § 17 Abs. 2 StudFG gelten nicht als Studienwechsel im…
…Diplomstudium Humanmedizin nach dem 4. Semester, nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 iVm § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG (bei Wechsel nach dem dritten Semester) grundsätzlich ein sogenannter, für den FB-Anspruch "schädlicher" Studienwechsel vor. 4. Nach der Regelung…
…Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Vorlagebericht vom 18.2.2026 vertrat die belangte Behörde dazu die Auffassung, dass es sich bei dem im September 2025 begonnen Studium um einen Studienwechsel nach dem dritten Semester handle, der die Auszahlung der Familienbeihilfe solange verhindere…