IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 1.7.2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 29.6.2021, Ordnungsbegriff ***5***, wonach zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (€ 4…
…Professor die DA noch nicht geprüft und bewertet, CK habe daher den akademischen Titel noch nicht erworben. Es liege keinesfalls irgendeine auf ein Versäumnis von CK zurückzuführende Studienverzögerung vor. Überdies stehe für jeden der drei Studienabschnitte ein Toleranzsemester zu, wovon CK niemals Gebrauch machen musste…
…Familienbeihilfenanspruch für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, endet grundsätzlich mit Vollendung des 24. Lebensjahres. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob der Tochter aufgrund covidbedingter Studienverzögerungen (und Absolvierung eines Auslandssemesters) die Familienbeihilfe gem. § 2 Abs. 9 FLAG 1967 über das 24. Lebensjahr hinaus zusteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 15. August 2025 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Juli 2025 betreffend Familienbeihilfe 10.2024-05.2025, zu Recht: I. Die Beschwerde…
…betreffend das Wintersemester 2020/2021 (und auch für nachfolgende Zeiträume, die von der Pandemie für Studierende erheblich nachteilig geprägt waren wie im gegenständlichen Fall bei Studienbeginn mit Wintersemester 2021/2022), die zu Studienverzögerungen führ(t)en, zur Erlangung der Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches nach § 2 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***5***, vom 10.2.2023, eingebracht 16.2.2023, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 17.1.2023, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge…
…Darüber hinaus muss dieses Ereignis eine so schwerwiegende Studienbehinderung zur Folge haben, dass diese Studienbehinderung der tatsächliche Grund für die Studienverzögerung (Nichteinhaltung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt) ist (BFG 01.04.2016, RV/7103747/2014). Die Art des Beweismittels einer (krankheitsbedingten) Studienbehinderung ist im Gesetz…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf: Den Antrag der Beschwerdeführerin (folgend kurz Bf.) ihr für ihre Tochter A. wegen einer Studienverzögerung für den Zeitraum Oktober 2013 bis Jänner 2014 die Familienbeihilfe zu gewähren, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 4.6.2014 ab. Begründend führt die Abgabenbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. November 2014, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY , für…
…2025 erhob die Beschwerdeführerin innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen obgenannten Bescheid und begründete diese wie folgt: "Der Bescheid ist hinsichtlich der Ablehnungsbegründung fehlerhaft. Mein Anliegen bezog sich auf eine Verlängerung um ein Semester aufgrund einer Studienverzögerung durch die Covid19 Pandemie (§ 2 Abs…
…2020, um einen Studienerfolgsnachweis, um einen Nachweis über die Studienverzögerung und um einen Nachweis des Studienabschlusses ersucht wurde, am 20.2.2023. Vorgelegt wurden: Bestätigung des Studienerfolgs Die Technische Universität Wien bestätigte am 7.2.2023 den Studienerfolg der Enkeltochter im Bachelorstudium Architektur: [Grafik]  …
…und vollendete damit im Streitjahr 2008 das 26. Lebensjahr. Die Zahlung der Familienbeihilfe für die Tochter wurde infolge Studienverzögerung mit September 2007 eingestellt. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist insoweit nicht strittig. Nach der Bestimmung des § 33 Abs. 4 Z 3 lit…
…dass ein über die Altersgrenze hinausgehender Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zustehe, weil der Sohn der Bf im ersten Studienjahr in dem durch COVID-19 geprägten Zeitraum die erforderlichen Studienleistungen erbracht habe und konkrete pandemiebedingte Studienverzögerungen nicht nachgewiesen worden seien. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A**** in der Beschwerdesache Dr. B****, Adresse, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 17.06.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für die Tochter C**** ab März 2013 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 21.6.2017 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom 24.5.2017, Sozialversicherungsnummer ***5…
…BKA) sieht nur das Sommersemester 2020 als Covid-Semester an. Bei Behinderungen im Universitätsbetrieb nach dem Sommersemester 2020, die eine Studienverzögerung darstellen, ist eine nachvollziehbare Bestätigung der Universität vorzulegen. In Österreich endeten spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2023 offiziell alle COVID-19- Maßnahmen. Nach…
…Wiederaufnahme im WS 2018/19 möglich gewesen sei. Darüber hinaus stelle auch ein negatives Prüfungsergebnis kein unabwendbares Ereignis dar, zumal andernfalls jede Studienverzögerung infolge des Nichtbestehens einer Prüfung als "ohne Verschulden herbeigeführtes, unabwendbares Ereignis" angesehen werden müsste, was im Widerspruch zum Sinn der Regelung des…
…dass die belangte Behörde ob widersprüchlicher Aussage, der gemäß aus der Studiendatenübermittlung betreffend das WS 2020/2021 sowie das SS 2021 keine Studienverzögerung abzuleiten sei, die Bestimmung des § 2 Abs. 9 FLAG, welche für das Vorliegen einer Studienverzögerung explizit keinen Nachweis fordert, missinterpretiert habe. II…
…gegenständlich, wie dargestellt, über die allgemein geltende Toleranzzeit hinaus keine Studienverzögerung nach sich gezogen haben) können nämlich nicht auf ein getrennt zu betrachtendes Masterstudium übertragen werden. Alle Corona-Maßnahmen in Österreich endeten übrigens offiziell mit Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes am 1. Juli 2023 (vgl…
…vorliegt, zumal - laut Bestätigung der FH Wiener Neustadt eine Wiederaufnahme im WS 2018/19 möglich war. Darüber hinaus stellt auch ein negatives Prüfungsergebnis kein unabwendbares Ereignis dar, zumal andernfalls jede Studienverzögerung infolge des Nichtbestehens einer Prüfung als "ohne Verschulden hierbeigeführtes, unabwendbares Ereignis" angesehen werden müsste…