…Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich…
…und somit der Berufsausbildung selbst dar (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Es trifft zu, dass Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb…
…Formular, welche Prüfungen(en) der/die Studierende ohne eigenes Verschulden nicht ablegen konnte bzw. warum es zu einer Studienzeitverzögerung im konkreten Einzelfall gekommen ist. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die aufrechte Zulassung zum Studium. Semester, für die grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen, es sei denn…
…Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums…
…Studienwechsels nur solche Semester, in denen der oder die Studierende gemäß § 3 Abs. 5 im vollen Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb zugelassen war, und der Wechsel eines Studiums muss spätestens in dessen dritten Semester erfolgen, um rechtzeitig im Sinne des § 17 Abs. 1 zu sein…
…der im Weiteren beschriebenen "besonderen Umstände" abgegangen werden kann. Gegenständlich könnte nur der Verlängerungsgrund des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses eine Weitergewährung der Familienbeihilfe bewirken. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums…
…des Studiums und somit der Berufsausbildung selbst dar (VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Studierenden wird im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann…
…ist es nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe zurückfordert. Es lag aber keine Abmeldung vor und es kam in der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe zu einem unabwendbarem Ereignis welches zu einer Behinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb führte, die es der einzelnen Studierenden ohne ihr Verschulden…
…in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann ( RV/7100341/2017). Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges…
…in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen.“ Gemäß § 3 Abs. 1 Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG haben Fachhochschulen und Einrichtungen zur…
…der Wiederholung eines im Curriculum gekennzeichneten Praktikums im Rahmen der pädagogisch-praktischen Studien dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der beteiligten Bildungseinrichtungen jedenfalls zu entsprechen. (1a) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat durch Verordnung Personengruppen festzulegen…
…Satz FLAG nicht nur durch eine Krankheit der studierenden Person eintreten kann, sondern auch dann vorliegen könnte, wenn Störungen im Studien- oder Prüfungsbetrieb der Bildungseinrichtung dazu führen, dass ein Student oder eine Studentin innerhalb der vorgesehenen Studienzeit einen Studienabschnitt nicht abschließen kann. Dies bedeutet somit…
…Studienzeit aufgrund einer Studienbehinderung iSd § 2 Abs 1 lit b 4. und 5. Satz FLAG 1967 vorliegt. Die Bf. behauptet weder eine Studienbehinderung durch Krankheit noch eine solche im Studien- oder Prüfungsbetrieb der Universität. Sie gibt als Studienbehinderungsgrund an, dass der Hauptdarsteller im Bachelorfilm ihres…
…Adr***, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. September 2024 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2024, Steuernummer ***Bf1-StNr*** (SVNR ***Bf1-SVNR***), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…