…Auch die Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Studentenheimgesetz wurde mangels Vorliegen eines Vertrages zwischen Heimträger und Heimbewohner nicht gewährt. Gegen den Bescheid wurde am 11.12.2015 Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.12.2015 in den Hauptstreitpunkten abgewiesen. Dagegen wurde am…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…22/1999 , sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz , BGBl. Nr. 291/1986…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…22/1999 , sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…kurz: Bf) mit folgendem Inhalt: Wo sei K (kurz: So), der Sohn des Bf, untergebracht? (Studentenheim, WG, bei Verwandten usw) Im Falle einer WG: gemeinsam mit Studienkollegen oder mit Lebensgefährten/in? Wie hoch seien die gesamten monatlichen Kosten und wer finanziere diese Kosten in welcher…
…in Zell an der Pram, der Ausbildungsort der Söhne ist in Linz und unbestritten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelegen. Der ältere Sohn studiert in Linz und lebt in einem Studentenheim, für ihn wurde das Pauschale gewährt. Der jüngere Sohn absolviert in…
…der Beschwerdeführerin, (Bf.), das auf der Liegenschaft EZ aaa zu errichtende Studentenheim, mit zukünftiger Adresse bbb , zu einer monatlichen Bruttomiete von € 49.719,97 (= Nettomiete: € 45.199,97 zuzüglich 10% USt: 4.520,00) auf unbestimmte Dauer. Für diesen Bestandvertrag schrieb das…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…Familienbeihilfe ab Oktober 2025 (Eigenanspruch). Seit dem Wintersemester 2025/2026 studiert die Bf Humanmedizin an der Medizinischen Universität ***1*** und wohnt seither in einem Studentenheim in ***1***. Mit Bescheid der Stipendienstelle ***1*** vom 22.10.2025 wurde der Bf ab September 2025 Studienbeihilfe in Höhe…
… Eigene Wohnung, Verwandte/Bekannte, Lebensgefährte/in, Studentenheim, etc. Wie hoch sind die gesamten monatlichen Kosten Ihrer Kinder und wer finanziert dies in welcher monatlichen Höhe? - genaue Aufstellung der gesamten monatlichen Kosten Ihrer Kinder beilegen Nachweise, in welcher Höhe Sie zu den monatlichen Unterhaltskosten Ihrer Kinder…