…dem Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG der Gegenbeweis der Partei zulässig, dass das Rechtsgeschäft überhaupt nicht oder mit einem anderen Inhalt zustande gekommen sei (VwGH 14.10.1991, 90/15/0101). Der Partei ist dabei lediglich die Möglichkeit eingeräumt, entgegen dem strengen Urkundenprinzip den…
…da die notwendigen essentialia negotii fehlen. Aufgrund des im Gebührenrecht geltenden strengen Urkundenprinzips sei nur die beschwerdegegenständliche Ergänzungsvereinbarung für die gebührenrechtliche Beurteilung heranzuziehen. Der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts ("Ergänzungsvereinbarung") komme keine gebührenrechtliche Bedeutung zu. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichtes vom 26…
…zustande kam, sondern ergibt sich aus dieser Entscheidung, dass der Partei lediglich die Möglichkeit eingeräumt ist, entgegen dem strengen Urkundenprinzip den Nachweis zu führen, dass das beurkundete Rechtsgeschäft nicht zustande gekommen ist, worunter nur der ursprüngliche Mangel der rechtsgeschäftlichen Willensübereinstimmung zu verstehen ist. Der mangelnde…
…ein Bürogebäude und die zur Immobilie gehörigen Garagen errichtet. Zwar ist der Abschluss durch konkludente Annahme eine anerkannte Methode die auf dem strengen Urkundenprinzip basierende Bestandsvertragsgebühr zu vermeiden und kommt somit auch zwischen fremden Dritten regelmäßig vor. Die Verquickung der konkludenten Annahme mit der Übernahme…
…nicht zugrunde gelegt werden, mögen auch die anderen Umstände den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen. Es trifft zu. dass im Rahmen des KVG dieses 'strenge Urkundenprinzip' nicht anzuwenden ist. Auch kommt es auf den Gebrauch von Bezeichnungen wie 'Genussschein' oder 'Genussscheinbedingungen' nicht an. Im Übrigen kann aber…
…nicht zugrunde gelegt werden, mögen auch die anderen Umstände den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen. Es trifft zu. dass im Rahmen des KVG dieses 'strenge Urkundenprinzip' nicht anzuwenden ist. Auch kommt es auf den Gebrauch von Bezeichnungen wie 'Genussschein' oder 'Genussscheinbedingungen' nicht an. Im Übrigen kann aber…
…6 Abs. 5 Z 4 GebG davon auszugehen, dass das § 14 GebG beherrschende strenge Urkundenprinzip auf die jeweiligen Befreiungsbestimmungen für bestimmte Schriften anzuwenden ist. Somit müssen auch die für eine Gebührenbegünstigung oder Gebührenbefreiung maßgebenden Umstände aus dem Inhalt der Schrift ersichtlich sein. Der wahre, allenfalls…
…Ausmaß der festen Gebühr, der die ursprüngliche Eingabe unterliegt, ungeachtet des im Bereich des II. Abschnitt des GebG herrschenden strengen Urkundenprinzips anhand der zur ursprünglichen Eingabe nachgereichten Schriftstücke zu beurteilen sein (vgl. VwGH 14.11.1996, 94/16/0148). Zu einem Fall, bei dem keine…
…der die ursprüngliche Eingabe unterliegt, ungeachtet des im Bereich des II. Abschnitt des GebG herrschenden strengen Urkundenprinzips anhand der zur ursprünglichen Eingabe nachgereichten Schriftstücke zu beurteilen sein (vgl. VwGH 14.11.1996, 94/16/0148). Im gegenständlichen Fall erfolgte keine Vorlage der Eingabe an den…
…Euro zugezählt worden. Die Bf hat als Beweismittel die entsprechenden Kontoauszüge vorgelegt. Nach Fellner Stempel- und Rechtsgebühren (Rz 14 zu § 17, mit weiteren Judikaturhinweisen) ist entgegen dem strengen Urkundenprinzip (Anm.: des Abs. 1, daher auch bei deutlichem Urkundeninhalt) sehr wohl der Gegenbeweis zulässig, dass das…
…dass das § 14 GebG beherrschende strenge Urkundenprinzip auch auf die jeweiligen Befreiungsbestimmungen für bestimmte Schriften anzuwenden ist. Somit müssen auch die für eine Gebührenbegünstigung oder Gebührenbefreiung maßgebenden Umstände aus der Schrift selbst ersichtlich sein. Da die gebührenrechtliche Beurteilung auch nicht von einer bestimmten Art der…
…1 GebG Schriften u Amtshandlungen nach Maßgabe der Bestimmungen im II. Abschnitt einer Gebühr unterliegen. Aufgrund des im GebG geltenden strengen Urkundenprinzips ist für die Gebührenpflicht ausschließlich das Vorhandensein und der Inhalt der Schrift maßgeblich. Nach § 10 GebG sind unter Schriften die in den Tarifbestimmungen…
…diesem Zusammenhang sei auf die UFS-Entscheidung RV/2272-W/05 hingewiesen und auf den Umstand, dass der VfGH mit dem Erkenntnis G 158/08-9 vom 26.2.2009 dem von Seiten der Finanzverwaltung vertretenen Urkundenprinzip eine strenge Absage erteilt hat. Der § 19 Abs…
…Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind) die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen." Rechtliche Erwägungen Zur Wirksamkeit des Vertrages und dem Urkundenprinzip Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig…
…2 Z 9 MRG nicht umfasst. Auch wenn die jüngere Rechtsprechung von einem gemäßigteren Verständnis der Begriffe "Notstand" und "Existenzgefährdung" ausgeht, ist bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das vom Obersten Gerichtshof entwickelte "gemäßigte Verständnis…
…da zur Annahme, dass jemand auf ein Recht stillschweigend verzichte, ein strenger Maßstab angenommen werden müsse. Es würden nach Auffassung der Beschwerdeführerin keine Anhaltspunkte für einen solchen Verzicht vorliegen. Beispielsweise habe der OGH einen Fall, in dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditkartenunternehmens unter der Überschrift…
…2010/16/0053, mwN). Nach dem im § 17 Abs. 1 GebG festgelegten Urkundenprinzip ist allein der Inhalt der Urkunde für die Festsetzung der Rechtsgebühr maßgebend. Das Rechtsgeschäft unterliegt also der Gebühr, wie es beurkundet ist. Der Gebührenfestsetzung können damit andere als die in der Urkunde…
…wie vom Finanzamt vorgenommen, oder wie die Bf. vermeint aufgrund des Vertragswillens auf bestimmte Dauer/unentgeltlich vorzunehmen ist. Wie schon das Finanzamt in seinem Bescheid zutreffend ausgeführt hat, folgt nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung aus dem Urkundenprinzip des § 17 Abs. 1 GebG, dass das Rechtsgeschäft…
…festgehalten, dass die Bf1 und Bf2 ausschließlich für den Erwerb der Target Anteile gegründet worden seien und darüber hinaus keine wie immer geartete sonstige wirtschaftliche Tätigkeit durch die Zweckgesellschaften ausgeübt werden dürfe. Die Weiterleitungsverpflichtung der Bf1 werde den von der Rechtsprechung geforderten strengen Voraussetzungen gerecht…
…Zeit eine Notstandslage verlangte, und ihm aus der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ein unverhältnismäßig größerer Nachteil erwüchse, als dem Mieter aus der Kündigung. Diese strenge Interessensabwägung entfällt bei Einfamilienhäusern oder bereits begründetem Wohnungseigentum (Z 8; Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 Rz 1050). Im vorliegenden Fall…