…§ 30a Tz 76). Die Strafverfügung vom 31.01.2018 sei inzwischen auch rechtskräftig geworden. Des Weiteren habe es im gegenständlichen Fall auch einer Bestrafung der Beschwerdeführerin bedurft, um sie von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten, da sie die Tat über einen längeren Zeitraum (2013 bis…
…nicht vor. Es sei nicht einmal der Schaden gutgemacht worden; zudem wäre die Schwere der Verfehlung in der Strafbemessung nicht berücksichtigt worden, sodass eine deutlich zu niedrige Strafe verhängt worden sei. Am 6. März 2015 wurde A mit Strafverfügung, StrNr. 091/2013/00628-002, des…
…Begründung des Einleitungsbescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird (vgl. VwGH vom 26.04.1993, 92/15/0140). Die gegebene Begründung muss so ausreichend sein, dass sie die Überprüfung des Bescheides ermöglicht; vor allem…
…a FinStrG und hinsichtlich des Teilbetrages iVm § 13 FinStrG begangen. Gegen die in der Folge ergangene Strafverfügung vom 23.05.2011 sei fristgerecht Einspruch erhoben worden. ln der mündlichen Verhandlung vor der Finanzstrafbehörde sei der Einleitungsbescheid entsprechend der Beschwerdeentscheidung modifiziert worden. Das Vorbringen des Bf…
…des Zollamtes Ort unter Leitung vom Mag. Senatsmitglied1 einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Vielmehr wurden in der Begründung auf Seite 2 folgende Ausführungen der aufgehobenen Strafverfügung vom 15.01.2018 nahezu wortwörtlich übernommen. Selbst der Fehler bezüglich Zollstelle Z1-Zollstelle, bei welcher die Anfangsbuchstaben AT vor…
…behördlichen Verfahren behandelte Anlastungen. Zunächst ergingen am 8. Oktober 2013 Einleitungsbescheide an den Bf. 1 und die Bf. 2, wobei ihnen im Ausmaß des späteren Erkenntnisses des Spruchsenates von der Finanzstrafbehörde zunächst vorsätzliche Abgabenverkürzungen zur Last gelegt wurden. Gegen die Strafverfügungen vom 20. Dezember 2013…
…Entscheidungszeitpunkt des Bundesfinanzgerichtes eingetreten war, weswegen zur diesbezüglichen Anlastung mit Verfahrenseinstellung vorzugehen ist. Hinsichtlich der verbleibenden Taten wurde innerhalb offener Frist der Strafbarkeitsverjährung gegen die beiden Beschuldigten und den belangten Verband ein Finanzstrafverfahren anhängig gemacht (Einleitungsbescheide vom 10.2.2009) und ist die Strafverfolgung noch…
…Gesellschaft und damit der Beendigung der Verbandseigenschaft auszugehen ist. § 173 FinStrG lautet: Stirbt der Beschuldigte vor Eintritt der Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen…
…Gesellschaft und damit der Beendigung der Verbandseigenschaft auszugehen ist. § 173 FinStrG lautet: Stirbt der Beschuldigte vor Eintritt der Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen…
…formelle) Rechtskraft erwachsenen (neuen) Abgabenbescheiden für die Veranlagungsjahre 2007, 2008 und 2010 die entsprechenden abgabenbehördlichen Feststellungen (nicht erklärte gewerbliche Einkünfte bzw. Nachforderungen als Verkürzungsbeträge) und leitete am 6.3.2014 gemäß 83 Abs. 1 FinStrG gegen den Bf. ein (verwaltungsbehördliches) Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes von…
…bringen, bis die gegen den Beschwerdeanhängigen Abgabenverfahren rechtskräftig entschieden wären, weiters, "die Einleitung des Finanzstrafverfahrens" wolle "eingestellt" werden, insbesondere wolle der "Bescheid" ersatzlos aufgehoben werden. Zusätzlich wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Vor dem Finanzamt Grieskirchen Wels behänge aktuell ein Abgabenverfahren gegen die Beschwerdeführerin…
…S1 und S2 aufgetragen, den Sachverhalt entsprechend abzuklären, allenfalls bei Rechtskraft der Strafverfügung [zu StrNr. S2] diese durch die Oberbehörde aufheben zu lassen, damit nach Ausdehnung des Strafverfahrens auf sämtliche Abgaben und Zeiträume eine rechtsrichtige Entscheidung durch den Spruchsenat getroffen werden kann. 2. StrNr. S2 :…
…dass es sich bei den Vorstrafen um eine Bestrafung mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 18.09.2008 (rechtskräftig am 18.09.2008) sowie eine Bestrafung mit Strafverfügung vom 01.10.2008 (rechtskräftig am 07.11.2008) handelt und es sich bei der zweiten Bestrafung gemäß…
…ein einfacher Sachverhalt vor, der sich direkt unter Anwendung der Gesetzestexte, ohne diffizile rechtliche Erwägungen, Literaturstudium und Interpretationstätigkeit lösen ließ. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung…
…Dagegen sei fristgerecht Einspruch erhoben worden, so dass die Strafverfügung dem Rechtsbestand nicht mehr angehört habe und das ordentliche Verfahren fortzusetzen war. In der mündlichen Verhandlung am 18.11.2015 habe der Verteidiger des Beschuldigten angegeben, dass der Vorwurf der nicht rechtzeitigen Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Rz 52c f mwN). Ein bloß pauschaler Hinweis auf die Aktenlage wird auch bei nicht erfolgter Reaktion des Verdächtigen/Beschuldigten auf einen gegen ihn ergangenen Einleitungsbescheid bzw. auf die, ohne jedwede parteiliche Mitwirkung erfolgte, jedoch unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsene Abgabenfestsetzungen, diesem Erfordernis nicht ausreichend entsprechen…
…erklärt wurden) bestraft wurde. Auch wenn für diese Finanzvergehen die Tilgungsfristen bereits abgelaufen sind, kann doch der in den erwähnten Strafverfahren dokumentierte Vorsatz als Hinweis auf die nach wie vor bestehende innere Einstellung des Beschuldigten herangezogen werden. Hervorzuheben ist dabei, dass die zuletzt erfolgte Bestrafung…
…der Besteuerung) Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 303 Tz 67, mwN). Nur im Falle der Geringfügigkeit des hervorgekommenen Änderungsbedarfes hat ein Eingriff in die Rechtskraft eines Bescheides zu unterbleiben. Dabei ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gewicht…
…um bei einer sich allfällig ergebenden Zahllast ein entsprechendes Prüfungsergebnis vorlegen zu können. Diese Vergehensweise ist vielfach erprobt und vor allem im Lichte des von der Finanzverwaltung immer zitierten "fair play"-Gedankens zu sehen, wonach einerseits dem Prüfungsorgan hinsichtlich eines zu erzielenden Mehrergebnisses entgegengekommen wird…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Die Entscheidung folgt vielmehr der dargestellten Judikatur des VwGH. Wien…