…und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Zufluss, Abfluss) ist für die Verwirklichung des Spekulationstatbestandes (Berechnung der Spekulationsfrist) nicht entscheidend. Es ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 bis 24 BAO) anzuwenden. Der…
…1 und Abs. 2 der Präambel; Artikel 1 Abschnitt 1.1 SPSPA). Zur Frage des Spekulationstatbestands vertritt das Bundesfinanzgericht folgende Rechtsansicht: Mit Abschluss des SPA, welcher den Kaufvertrag für 83% der Aktien darstellt, wurden gleichzeitig das POA (für die Call-Option) und das SPOA (für…
…2008 wurden gem.§ 200 Abs. 2 BAO endgültige Bescheide erlassen). Weiters wurde der Verkauf des im Jahre 2007 von der Ehefrau des Bf. gekauften Hälfteanteils einer Eigentumswohnung in B im Jahr 2010 unter den Spekulationstatbestand des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG subsumiert…
…vom 6.2.2015 angeführten Zweifel an der Gestzmäßigkeit der Liebhabereiverordnung nicht. Verkauf eines Hälfteanteils Eigentumswohnung und Garage B , Adr2 (Spekulationstatbestand) Folgender Sachverhalt steht fest: Der Bf. und seine Ehegattin waren seit 20.4.1994 je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung samt Garage in B …
…und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Zufluss, Abfluss) ist für die Verwirklichung des Spekulationstatbestandes (Berechnung der Spekulationsfrist) nicht entscheidend. Es ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 bis 24 BAO) anzuwenden. Der…
…und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Zufluss, Abfluss) ist für die Verwirklichung des Spekulationstatbestandes (Berechnung der Spekulationsfrist) nicht entscheidend. Es ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise (§§ 21 bis 24 BAO) anzuwenden. Der…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
…aufgrund der Wertverhältnisse der Liegenschaft und des von der X. – nach Ansicht des Bf. – ausgegebenen wertlosen Gesellschaftsanteils zum Einbringungszeitpunkt von einer unentgeltlichen Übertragung (gemischte Schenkung) und in weiterer Folge von keinem Spekulationstatbestand im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auszugehen ist (Rechtsansicht des Bf…
…Bei aufschiebenden Bedingungen, deren Eintritt unsicher ist, wird der Spekulationstatbestand dennoch bereits mit Vertragsabschluss erfüllt, dies ergibt sich aus der Anknüpfung des Spekulationsgeschäftes an das zivilrechtliche Rechtsgeschäft. Die Erteilung einer erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verpflichtungsgeschäfts zurück (Doralt/Kempf in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. German Storch, Starhembergstraße 17, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 13. Mai 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 22…
…§ 30, II Spekulationstatbestände (Abs 1) Rz 21, jeweils mwN, verweisen. Den aus Spekulationsgeschäften resultierenden Verlusten in Höhe von EUR 202.938,00 stehen somit Spekulationsgewinne aus dem Optionsverzicht in Höhe von 150.000,00 und aus der zugeflossenen Stillhalterprämie in Höhe von EUR 46.00…
…Investment in EPR der BCC) Wiederum kurz zusammengefasst wird von der Abgabenbehörde in diesem Punkt unterstellt, dass mit dem Investment in EPR der BCC im Jahr 2008 der Spekulationstatbestand des § 30 EStG verwirklicht worden sei. Bereits am 27.06.2011 wurde der Sachverhalt im Zusammenhang…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
Ausgezahlter Betrag im Frühjahr 2008 20.000,00 | Abzüglich überlassener Betrag -200.000,00 | Einkünfte 140.380,35 Nachdem der Treuhandauftrag AAA auf [Bf. und Ehegatte] gelautet hat, sind 50% der Einkünfte (€ 70.190,17) der Beschwerdeführerin zuzurechnen. Die später erfolgte Einzahlung…
…Gesellschaft die Spekulationsfrist von 10 Jahren für Grundstücke anzuwenden. Da der Bf. seinen Kommanditanteil innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft habe, sei somit der Spekulationstatbestand des § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 erfüllt worden. Der gegenständliche Spekulationsgewinn betrage daher 859.572,34…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
…erkläre, an einer Vorabzahlung teilzunehmen oder nicht, so mache man die Erfüllung des Spekulationstatbestandes - entgegen der Rechtsprechung - im Ergebnis vom Zufluss des Veräußerungserlöses abhängig. Im Schreiben vom 21.01.2016 teilte das BFG den Parteien mit, dass es in seinen Erkenntnissen vom 03.12.2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 28. Mai 2021 des Beschwerdeführers ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch die Eco Wirtschaftstreuhand Steuerberatung - ecostb GmbH, Hietzinger Hauptstraße 122, 1130 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…