…Verwaltungsakte sind und die Behörde im Falle der Bewilligung von Zahlungserleichterungen ohne Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen würde (VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273). Auch Verwaltungsgerichte haben das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten…
…mangelhafte Verfahrensführung einen im Verhältnis zum Streitwert nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und Aufwand im gerichtlichen Verfahren verursacht hat. Das aus Art 126b B-VG und Art 51 Abs 8 B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Vollziehung (zB VfGH 10.12.1966…
…die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (vgl Ritz, BAO 5 , § 20 Tz 7). Bei der Ermessensübung ist zudem das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Letzteres spricht klar gegen die Erlassung von Haftungsbescheiden bei Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Haftungspflichtigen (vgl Ritz, BAO 5 , …
…der Parteien, insbesondere der belangten Behörde, gescheitert und aus ökonomischer Sicht nicht untunlich. Das aus Art 126b B-VG und Art 51 Abs 8 B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Vollziehung (ZB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg…
…1996, 70). Bei der Ermessensübung ist auch das, ua aus Art 126b B-VG ableitbare (zB VfGH 10.12.1966, G 22/66, Slg 5421) Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten (Ritz, ÖStZ 1996, 70; Werndl in Hofer-Zeni-FS, 278f…
…ist vollständig geklärt. Die Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Eintritt der Begünstigung des § 1 Z 2 NeuFöG sind durch die zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Auch Verwaltungsgerichte haben das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Da der Streitwert relativ gering ist, die vom…
…möglichst wenig Zeit für die Befragung zu opfern) mit dem Interesse der Behörde (Erreichung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bzw. der Abgabenerhebung samt -Einbringung, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns abzuwägen. In Abwägung dieser Interessen erscheint die Entscheidung des Beamten, bspw. zur Überprüfung der Angaben des F…
Die für die öffentliche Verwaltung geltenden Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit rechtfertigen einen Abzug nicht zwangsläufig erwachsener Kosten der privaten Lebensführung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG nicht, sondern stehen diesem geradezu diametral entgegen. Da der Abzug eines Aufwandes als außergewöhnliche Belastung ein kumulatives…
…Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat, ergibt sich nicht zuletzt auch aus Art 126b Abs. 5 B-VG (wonach sich die Überprüfung des Rechnungshofes ua auf die Sparsamkeit…
…öffentliche Interesse verstanden (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 20 Rz 7). Bei der Ermessensentscheidung ist auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung zu beachten. In Beachtung dieses Gebotes ist es im Rahmen des Ermessens z.B. unzulässig, bei Geringfügigkeit der Auswirkungen eine…
…€ 4.500,-) eingestellt. Bei aller Bedachtnahme auf die Sparsamkeit und Effizienz der Betriebsführung war bei der geringen Beschäftigung der Angestellten keine wesentliche Reduktion der Arbeitsbelastung der Bf. zu erwarten. Die Anzahl der verlegten Werke wurde zwar gesteigert und erreichte 2005 mit 8 Werken ihren…
…insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Zur Zweckmäßigkeit gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (aufgrund der von Art. 126b Abs. 5 B-VG angesprochenen "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit") dahingehend, dass geringfügige Auswirkungen gegen die Bescheiderlassung sprechen. Die Ermessensübung hat sich vor allem am Zweck der…
…Er verfüge nur über die Mindestpension in amtsbekannter Höhe, weshalb der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung gegen die Erlassung des Haftungsbescheides spricht. Am 10.4.2024 fand ein Erörterungstermin statt bei dem die Sach- und Rechtslage mit den beiden Parteien besprochen wurde…
…nur um dieses, sondern um weitere Verfahren, die zumindest indirekt mit meinem Mandanten zu tun haben. Zweitens, es geht um den Grundsatz der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der Verwaltung. Er wird eklatant verletzt, wenn die Frage, ob mein Mandant ab 2013 nur mehr seine Inlandseinkünfte (§ 98…
…nachstehender Begründung von der Festsetzung der Umsatzsteuer im Umfang des noch aushaftenden Betrages Abstand: "Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten sowohl gegenüber der Bf. als auch deren Komplementär war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen…
…einem Schreiben an das Finanzamt vom 17.3.2021 die bestehenden Missverständnisse aufgeklärt werden. Insbesondere konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine auswärtige Berufsausbildung je nach Sparsamkeit, Wohnmöglichkeit , erforderlicher Lehrmittel usw Kosten von mindestens zwischen € 500 und € 1.000…
…bis 2005 auszuheben (Papierform oder gespeichert) auszuheben und in die Berechnung mit den Jahren 2006 - 2017 einzubeziehen, hätte im Sinne der Sparsamkeit ein weiterer Verwaltungsaufwand verhindert werden können.“ Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 21.10.2019 wies das Finanzamt die Beschwerden als unbegründet ab. Begründend wurde angeführt…
…diese Weise eiwandfrei zu beurteilenden Sachverhalts ist nicht auszuschließen, dass ein anderslautender Einkommensteuerbescheid 2013 sowie eine anderslautende BVE 2013 erlassen hätten werden können. Bei Ermessensübung wurde das ua aus Art 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung beachtet: Die Berücksichtigung…
…begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen (§ 15 Abs 3 KommStG). Der belangten Behörde ist darin zuzustimmen, dass es im Sinne der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit tunlich ist, Erinnerungsschreiben ohne Zustellnachweis zu versenden. Es ist ihr auch darin zuzustimmen…
…vorzunehmen wären. Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch zweckmäßig iSd § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit der Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Nach dem Erk. des VwGH 101.07.1996, 92/15/0101…