…Bewirtschaftung als regelmäßig anzusehen sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, daß Nebenbetriebe, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. (3) (…) § 37. Gang der Bewertung …
…auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes), b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11), die zu dem Betrieb gehören, werden unbeschadet der §…
…da der Hektarsatz der forstwirtschaftlichen Flächen zu hoch sei, da es sich um Energiewald (Niederwald) handle, und der Zuschlag für Sonderkulturen nicht mehr zeitgemäß sei. Die Abgabenbehörde erließ am 13. Dezember 2021 eine Beschwerdevorentscheidung. Die Beschwerdevorentscheidung war an eine "***Bf1*** und Miteigentümer" bezeichnete Personengemeinschaft adressiert…
…da der Hektarsatz der forstwirtschaftlichen Flächen zu hoch sei, da es sich um Energiewald (Niederwald) handle, und der Zuschlag für Sonderkulturen nicht mehr zeitgemäß sei. Die Abgabenbehörde erließ am 13. Dezember 2021 eine Beschwerdevorentscheidung. Die Beschwerdevorentscheidung war an eine "***Bf4*** und Miteigentümer" bezeichnete Personengemeinschaft adressiert…
…Zierpflanzenbau und Baumschulbetriebe vom 28. Februar 2014 zu bewerten sei. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom ***21*** ab, weil die vom Bewertungsbeirat bestimmten pauschalen Zuschläge für Sonderkulturen nur für die taxativ aufgezählten Feldgemüsesorten, sowie Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen, Hopfenkulturen und Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen…
…die in ihrem Eigentum befindlichen gärtnerisch genutzten Flächen angewendet worden. In der Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen GZ. BMF-010202/0105-VI/3/2014 vom 05.03.2014 sei festgelegt worden, dass für folgende Sonderkulturen Zuschläge gemäß § 40 BewG anzuwenden seien: Feldgemüse, Arznei-, Tee- u…
…43 ff). Unter Obstbau versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern und Steinobst). Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen oder -sträuchern, zumeist eingezäunt und in regelmäßigen Pflanzabständen (Obstplantagen) (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994…
…Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, dass Nebenbetriebe, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. (3) ….. § 37 Bewertungsgesetz 1955: Gang der Bewertung Zur Feststellung des Einheitswertes wird für alle landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert…
…43 ff). Unter Obstbau versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern und Steinobst). Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen oder -sträuchern, zumeist eingezäunt und in regelmäßigen Pflanzabständen (Obstplantagen) (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestandes an Betriebsmitteln. Als regelmäßig im Sinne des Satzes 1 ist nicht anzusehen, daß Nebenbetriebe, Obstbau- und andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. (3) Zugepachtete Flächen, die zusammen mit einem Vergleichsbetrieb bewirtschaftet werden…
…Teile gehören, insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Sonderkulturen und Nebenbetriebe einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Dabei müsse die Einheit, nicht aber unbedingt die einzelnen zur Einheit gehörenden Wirtschaftsgüter, dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen. Das…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…
…ausgenommen solche gemäß § 40 Z 1 lit. c, Sonderkulturen, Rechte und Nutzungen (§ 11) sowie Gebäude nicht vorhanden sind und Nebennutzungen nicht erzielt werden. (5) Der ermittelte Ertragswert ist durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im…