…124.000,00 und einem positiven Subkonto von ca. € 50.000,00 gegengerechnet werden müsse. Auf den Vorhalt der VL, dass die verminderten Beträge an Lohnabgaben aufgrund der tatsächlich ausbezahlten Löhne noch nicht bekannt gegeben worden seien, andernfalls die Lohnabgaben nicht vermindert werden könnten…
…die genannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben willentlich jeweils nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und auch nicht die Höhe der geschuldeten Beträge der zuständigen Abgabenbehörde, dem Finanzamt Braunau Ried Schärding, bekannt gegeben. Der Beschuldigte hat daher die ihm im Spruch…
…steuerlich verantwortlicher Geschäftsführer und Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der b-B-GmbH die im Spruch genannten Selbstbemessungsabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und auch nicht die Höhe dieser geschuldeten Beträge der zuständigen Abgabenbehörde, dem Finanzamt Braunau Ried Schärding, bekannt gegeben…
…Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben sei nach Wahrnehmung der Zeugin in der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Betriebes gelegen. Insbesondere in den Wintermonaten hätte es kaum Einnahmen gegeben und es sei auch immer wieder zu Zahlungsverzögerungen bzw. Zahlungsausfällen von Kunden gekommen, weswegen die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben nicht möglich…
…entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Die Tathandlung besteht also zusammengefasst in der Nichtentrichtung/Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben…
…Selbstbemessungsabgaben trifft, ist – anders als der Spruchsenat vermeint (siehe Straferkenntnis, Finanzstrafakt S. 114: "vorsätzlich ... auch nicht die Höhe ... bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete…
…dem Finanzamt bekannt gegeben und die Steuern entrichtet hätte. Dieser Monat wäre ihm offenbar nicht aufgefallen, da eine Meldung nicht erfolgt wäre. Herr Mag. F. replizierte, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass für diesen Voranmeldungszeitraum der normalerweise mit den Lohnsteuerdaten vorausgefüllte Erlagschein irrtümlich nicht an…
…bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 21 Abs 1 UStG hat ein Unternehmer spätestens am 15. Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen und die Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten…
…der Gesellschaft infolge Insolvenzeröffnung bekannt gegeben. Die Primärschuldnerin hat im Zeitraum ihrer operativen Tätigkeit lediglich Daten für die Berechnung der Lohnabgaben bekanntgegeben und die Umsatzsteuervoranmeldung für 01-06/2011 eingereicht. Ansonsten hat sie auf behördliche schriftliche Anfragen und Erinnerungen zur Abgabe der Steuererklärungen nicht reagiert…
…dass der Bf. die in der o.a. Tabelle angeführten Lohnabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekanntgegeben hat und damit Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…Meldungen (konkludente Selbstanzeige) war die Verfehlung bereits bekannt. Die in der Selbstanzeige aufgelisteten Abgaben wurden größtenteils zum früheren Meldezeitraum binnen Monatsfrist entrichtet und wurden nicht angelastet. Für die unter der Textziffer b) genannten Abgaben erfolgte keine Entrichtung binnen Monatsfrist und Straffreiheit ist somit nicht gegeben…
…Lohnverrechnung abgerechnet und angemeldet. Laut Saldenliste habe es zum 31.8.2016 daher offene Gehaltsverbindlichkeiten von 39.106,48 € gegeben. Die in der Beschwerdevorentscheidung angeführte Nachforderung von 7.752,69 € sei dem Bf nicht bekannt. Möglicherweise handle es sich um zusätzliche, nicht bezahlte…
…zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird und ist zumindest die Schuldform des Eventualvorsatzes erforderlich, der beim Erstbeschuldigten beim festgestellten Sachverhalt vorlag. Die Rechtswohltat (beneficium) einer strafbefreienden Selbstanzeige konnte mangels der den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Entrichtung nicht zuerkannt werden. Somit hat …
…und ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates an die Gemeinde zu entrichten (§ 11 Abs. 1 u. 2 KommStG 1993). Wird kein selbst berechnete Betrag bekannt gegeben oder erweist sich die Selbstberechnung als nicht…
…eine noch genauere Kontrolle erfolgt, aufgrund seines Ausscheidens nicht mehr eingebunden war Feststellung zur Erstellung der Steuererklärungen und mit welchen Kontrollmaßnahmen gewährleistet werden sollte, dass der erklärte Betrag dem entrichteten Betrag entspricht (Anmerkung: Man hat dabei im Wesentlichen widerspruchsfrei bekannt gegeben, dass in der Buchhaltung…
…er habe vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben und zwar: Umsatzsteuervoranmeldung 06/2020 von € 185,38 Umsatzsteuervoranmeldung 07/2020 von €…
…Verbandes unterlassen hat/haben, die erwähnten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 337.551,16 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit zu entrichten und auch bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge der Abgabenbehörde nicht bekannt gegeben zu haben, ist daher zweifelsfrei…
…2020), entrichtet oder abgeführt wurden und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkten die Höhe des geschuldeten Betrages auch nicht bekannt gegeben wurden. Bezüglich der Voranmeldungszeiträume 1-3/2020, 4-6/2020, 7-9/2020 und 10-12/2020 ist die objektive Tatseite des § 33…
…€ 11.801,73 3) vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und auch der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht den geschuldeten Betrag bekannt gegeben und zwar: Dienstgeberbeitrag 1-12/2010 in der Höhe von…
…verlassen. ln weiterer Folge wird die entsprechende Steuer berechnet und dem Klienten per Zahlschein bekannt gegeben. Es sei nicht nachvollziehbar, dass dem Beschuldigten über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht aufgefallen sein will, dass vom Steuerberater keine Zahlscheine zur Entrichtung von Umsatzsteuer übermittelt wurden. Vielmehr…