…Folge auch als "Käufer", "Gesellschafter", "Alleingesellschafter" oder "100%-Gesellschafter" bezeichnet) mit der ***Name Gesellschaft 1*** mit Sitz in ***EU-Staat 1*** (in der Folge auch als "Verkäuferin" bezeichnet) einen Kaufvertrag über eine Segelyacht "***Bezeichnung Yacht***" abgeschlossen. Nach Punkt 2.2. des Kaufvertrages habe sich der…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) vermietet eine Segelyacht gewerblich. Daneben ist die Bf. als Vortragende und Veranstalterin für Seminare in Bezug auf Ernährungsberatung im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) tätig, wobei der größte…
…von der seitens der Bf. für ihre Segelyacht angenommenen Nutzungsdauer von 8 Jahren abgerückt und hat der Berechnung der AfA vielmehr einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren zu Grunde gelegt. Gegenständlicher durch die BP angesetzter Nutzungsdauer ist jedoch nicht zu folgen, da grundsätzlich nicht angenommen werden…
…von Liebhaberei gem. § 1 Abs. 2 LVO auszugehen gewesen sei. Dem allgemein gehaltenen Vorbringen des Bf., dass die Vercharterung der Segelyacht als Gewerbebetrieb zu beurteilen sei, war nicht zu folgen. Die reine Vermietung und Nutzungsüberlassung einer einzelnen Yacht, entspricht nicht einer selbständigen, nachhaltigen von Gewinnerzielungsabsicht…
…von "Informationen aus der Homepage" bzw. der Aussagen des "Gesellschaftergeschäftsführers und Eigners" in zwei "Besprechungen" sachverhaltsmäßig fest, dass für den "Regattabetrieb" der Segelyacht 13 bis 14 Personen notwendig gewesen seien. Es habe eine Stammcrew von 24 Personen bestanden, die in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Wettfahrten…
…von "Informationen aus der Homepage" bzw. der Aussagen des "Gesellschaftergeschäftsführers und Eigners" in zwei "Besprechungen" sachverhaltsmäßig fest, dass für den "Regattabetrieb" der Segelyacht 13 bis 14 Personen notwendig gewesen seien. Es habe eine Stammcrew von 24 Personen bestanden, die in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Wettfahrten…
…die über eine Vermögensverwaltung hinausgeht. Darin wird u.a. ausgeführt: ,Wenn sich Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen, wie dies bei einer Segelyacht der Fall ist, und die Bewirtschaftung lediglich in kleinerem Umfang ausgeübt wird, ist Liebhaberei iSd …
…deutsche Übersetzung des Leasingvertrages, Vermarktungsvertrag "sailing.it" in Deutsch, Angabe des Verkaufspreises der Segelyacht und Angabe des Eigentümers, Angabe über das Vorliegen von Unwägbarkeiten für die Aufgabe der Tätigkeit. Mit Schriftsatz des Bf. vom 31.10.2012 wurde das Ergänzungsersuchen beantwortet und Unterlagen beigebracht. Italienische…
…als nicht mehr absehbar angesehen werden" (VwGH 26.04.2000, 94/14/0103); für die Vermietung von Luxusgütern (Vercharterung einer Segelyacht) ist eine Zeitspanne von 10 Jahren "mehr als ausreichend" (UFS 15.06.2004, RV/0564-W/02); stille Beteiligung: keine "übliche Rentabilitätsdauer" nach 17…
…RV/0564-W/02), dass "für die Vercharterung einer Segelyacht ein absehbarer Zeitraum von zehn Jahren mehr als ausreichend" sei. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss, dass die Entscheidung der schriftlichen Aus fertigung vorbehalten bleibt. Beweiswürdigung Zum Neuhervorkommen der als Wiederaufnahmegründe herangezogenen Tatsachen und Umstände: Es…
…stehende Segelyacht Bavaria 49 'Sunny L' wird in Griechenland vermietet. Bisher wurden die diesbezüglichen Umsätze mit 20 % UST in der Jahreserklärung 2005 verustet. Nachforderung: 7.945,40 In den UVAs wurde diesbezüglich kein Umsatz angesetzt. Es gibt Teilzahlungen während der Saision. Die Abrechnung kommt immer…
…nicht anerkannten Aufwändungen mangels Zahlungsnachweisen, Fremdarbeit (Kleinunternehmer, keine Vorsteuer) und privaten Aufwendungen (z.B. Segelyacht-Charter) zu entnehmen. Strittig ist ausschließlich die jeweilige Höhe der Umsatzsteuervorauszahlungen 12/2010 der Beschuldigten und der OG, wobei Aufrechnung eingewendet wird, sodass die darüber hinaus dargestellten Abgaben unbedenklich dem…
…daher zB Personen- und Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile. Die zu Segelyachten angestellten Überlegungen (siehe Anm. 102a) gelten auch für Geländefahrzeuge und Geländemotorräder, auch wenn diese Fahrzeuge der Sportausübung dienen (zB Rallyefahrzeug). Ob das Fahrzeug kraftfahrrechtlich zum Verkehr zugelassen ist, kann für die Einstufung als Landfahrzeug…
…5 Satz 1 Nr. 4 dEStG ein Betriebsausgabenabzugsverbot für „Aufwendungen für Jagd, Fischerei, für Segelyachten oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungen“ normiert. Der BFH (BFH 2. 8. 2012, VI R 25/09) hat die Aufwendungen für die Begleitfahrt mit einem…
…allein gesehen noch nicht in Frage (zB VwGH 3.7.1996, 93/13/0171 zur Vermietung; dem folgend ua VwGH 17.3.1999, 94/13/0167 zur Segelyachtvercharterung oder VwGH 23.11.2000, 95/15/0177, 0178, zur Immobilienvermietung). Unwägbarkeiten sind somit das Ergebnis negativ…