IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beate Susanne Mihatsch, Alpenblickstraße 5, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 28. Juni 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 30. Mai 2018…
…3; Schreiben des StB vom 15.1.2018 betreffend "Möglichkeit des Eingreifens"). Das Schwergewicht der Überwachungs- und Lenkungstätigkeiten für die bf GmbH wurde in der Zeit 2010-25.9.2011 durch den dritten Strategen durchgeführt, der bei seinen Tätigkeiten von den beiden anderen Strategen (bis…
…Begleichung (ggf. eines Teiles) der Abgabenschulden und Bestreitung des Unterhalts unzureichendes liquides Vermögen zu verfügen. Den Bf. trifft bei begünstigenden Regelungen wie § 236 BAO eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie grundsätzlich das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen dafür (vgl. Ritz, BAO6, § 236…
…auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Antragsteller. Die Abgabenbehörde hat daher im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtwerber geltend gemachten Gründe zu prüfen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach der Lage des Falles…
…Beide Normen bildeten gemeinsam ein System, das den vom VfGH eingeforderten „faktisch effizienten Rechtsschutz“ gewährleiste. Evidenter Weise liege dabei das Schwergewicht erkennbar bei der AE, da § 254 BAO alleine dazu nicht in der Lage sei (sonst hätte es nicht erst der Entscheidung des VfGH bedurft…
…Mittelpunkt der Betrachtung, sodass im Rahmen der durch § 2 Abs. 1 normierten "Kriterienprüfung" das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht auf die nachfolgenden Jahre zu legen ist. Bei der Beurteilung kommt der Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1…
…wie beispielsweise durch eine Verschleuderung von Vermögenswerten zu bewerkstelligen wäre. Aber gerade dieses Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt nach der laufenden Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beim Nachsichtswerber. Die Abgabenbehörde hat nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Nachsichtsgründe zu prüfen. Ergänzend zu den Ausführungen des Zollamtes…
… 236 BAO wurde darauf hingewiesen, dass das Schwergewicht der Behauptungs - und Beweislast beim Nachsichtswerber liege. Auf die weiteren rechtlichen Ausführungen wird verwiesen. Weiters errechnete das Finanzamt aufgrund der dem Einkommenssteuerbescheid zugrunde liegenden Einkünfte für das Jahr 2012 frei verfügbare Einkünfte von € 1.744,64…
…nach Überzeugung des Gerichtes nicht uneingeschränkt zu. Klar ist, dass das Schwergewicht der Au-Pair-Beschäftigung eindeutig in der Betreuung der minderjährigen Kinder lag. Dies ergibt sich im Beschwerdefall aus dem grundsätzlich glaubwürdigen Parteienvorbringen (Berufung vom 29.9.2010), der Erklärung der Großeltern der betreuten…
…muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Da es sich bei der Inanspruchnahme der Forschungsprämie jedoch um eine abgabenrechtliche Begünstigung handelt, liegt das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen Jedenfalls beim Antragsteller (vgl. Ritz, § 115…
…und ist im Vertragsumfang nicht enthalten; die Elektrotechnik der Sitzheizung wird von Fa. A gestellt. Die Lieferung der Statik für die Schwergewichtsfundamente der Stützen obliegt Fa. A. Seitens des Auftraggebers werden gestellt alle Hochbauten gemäß Plänen von Architekt D, alle Fundamente, Kabelgraben und Erdbewegungen. Der…
…Strafrahmens bemessen. Die Behörde hat im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen (VwGH 30.6.2005, 2004/16/0276). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt bei Begünstigungstatbeständen beim Antragsteller (vgl. VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010)…
…im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Im Nachsichtsverfahren liegt das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur…
…In Anbetracht der Interessenlage trifft den Abgabepflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht; er hat somit das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast zu tragen. Der Nachsichtswerber muss im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Fall eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind…
…Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Antragsteller. Daher hat die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen (Ritz/Koran, BAO7 …
…die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Das Schwergewicht der Beweis- und Behauptungslast liegt beim Nachsichtswerber (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Ein Vermögensverzeichnis wurde am 03.06.2025 vorgelegt. Mangels erneuter Übermittlung eines aktualisierten Vermögensverzeichnisses nimmt die Behörde…
…des Vorliegens von Verlusten, sondern setzt eine umfassendere Prüfung der Betätigung voraus (VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0097). Im Rahmen der Kriterienprüfung ist das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung zu legen. Die Kriterien nach § 2 Abs. 1 LVO stellen…
…Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 20.11.2019, Ra 2018/15/0014). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Nachsichtsweber (VwGH 20.5.2010, 2009/15/0008). Erst in der dieser folgenden Verfahrensstufe und aus diesem Blickwinkel gesehen, also…
…vertretene Ansicht, dass von einer vom Finanzamt einmal (allenfalls auch zu Unrecht) erfolgten Einstufung einer gewerblichen Tätigkeit als Liebhaberei bei gleichbleibender Art der Betätigung nicht mehr abgegangen werden könne. Das Schwergewicht der Kriterienprüfung liegt aber auf der bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretenen Entwicklung (Doralt, EStG, …
…die Abgabenschuld nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte (zB VwGH 17.10.2001, 98/13/0073). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt beim Nachsichtswerber (zB VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Diesen trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht (zB VwGH 22.10.2002…