…auf das Verbandsurteil: Die Begehung der (konkreten) mit Strafe bedrohten Handlung(en) durch die natürliche Person ist nicht mehr zulässiger Gegenstand der Anfechtung (und der amtswegigen Prüfung) des Ausspruchs über die Verbandsverantwortlichkeit. Mit dem rechtskräftigen Schuldspruch der Entscheidungsträgerin ist damit die Verantwortlichkeitsvoraussetzung gemäß § 3 Abs…
…3 Abs. 3 VbVG iVm § 28a FinStrG gegeben sei. Umsatzsteuer 1-12/2011 € 10.000 Begründung: Auf die inkriminierte Umsatzsteuer-Restschuld wird verwiesen." ********** Am 19.4.2013 erging eine Strafverfügung mit folgendem Schuldspruch: "Strafverfügung gemäß § 143 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) 1. Der Verband GmbH, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter, Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde der Bf. vom 25. Juli 2014 gegen die beiden Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien vom 27. Juni 2014, zugestellt am 4.7.2014, Zl. MA67-PA-573435/3…
…Erkenntnis gefällt: I. Der als Beschwerde nach § 151 FinStrG zu wertenden Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und die in ihrem Schuldspruch unverändert bleibende Entscheidung des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass der Ausspruch über Strafe und Kosten ersatzlos aufgehoben wird. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde der Beschwerdeführerin N.N. teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses dahingehend abgeändert, dass - bei unverändert aufrecht bleibendem Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Wiener Gebrauchsabgabe 2017 ( § 16 Abs. 1 GAG) - der Beschwerdeführerin gemäß …
…insgesamt € 8.599,55. Diese Feststellungen trifft der Senat aufgrund der eingangs angeführten Beweismittel. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sind nachvollziehbar und konnten vom Spruchsenat daher den Feststellungen zum Schuldspruch zugrunde gelegt werden. Aus dem gesamten Akteninhalt ergibt sich betreffend den Vorwurf des Finanzvergehens nach …
…Feststellung (Entscheidungsgründe) "Diese Feststellungen trifft der Senat auf Grund der eingangs angeführten Beweismittel. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrenssind nachvollziehbar und konnten vom Spruchsenat daher den Feststellungen zum Schuldspruch zu Grunde gelegt werden" Richtig ist, dass das Ermittlungsergebnisse weder nachvollziehbar noch richtig sind (siehe dazu vorstehende Ausführungen)…
Wenn sich die Abgabenbehörde intern schon nicht entscheiden kann, welcher objektive Sachverhalt welche abgabenrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, somit welcher objektive und subjektive Tatbestand einer möglichen Abgabenhinterziehung erfüllt sein könnte, hier die ursprüngliche Nachforderung aufgrund von Immobilienertragsteuer festgesetzt wurde, zwischenzeitig eine Nachforderung aufgrund von gewerblichen…
…1 Z 1 VStG ist daher im Streitfall kein Raum. Der Aktenlage nach kommt der Beschwerdeführerin der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht zu. Vielmehr sind zwei noch nicht getilgte einschlägige rechtskräftige Schuldsprüche (Ermahnungen) aktenkundig und erschwerend zu berücksichtigen (vgl Wessely in Raschauer/Wessely (Hrsg), VStG2 …
… 23 Abs. 4 FinStrG auf ein bei den gegebenen persönlichen Verhältnissen und der gegebenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewältigendes Maß herabzusetzen. Die Bekämpfung des Schuldspruches betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2008 gründe sich darauf, dass der Beschuldigte durch die Steuerberaterin Dr.M vertreten war und…
…erst seine Legitimation für das Beschwerdeverfahren gemäß § 248 BAO ergibt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
…Abs 1 Ieg.cit.) Weil diese Voraussetzungen wie festgestellt vorlagen, war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen bzw die Verantwortlichkeit des belangten Verbands auszusprechen und über diesen eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Nach der Bestimmung des § 34 Abs 3 FinStrG wird die fahrlässige Abgabenverkürzung mit einer Geldstrafe…
…verwendet haben, so wäre dies zwar grob ungehörig (und nach deutschem Steuerrecht vermutlich auch unzulässig) gewesen, es könne aber - mangels abgabenrechtlichen Tatbestandes in Österreich - zu keiner österreichischen Besteuerung (und damit Bestrafung) führen. Was (nur im unwahrscheinlichen Fall einen Schuldspruches) die Strafhöhe angehe, sei auszuführen, dass…
…Pensionsbezüge aber Pflegegeldbezüge auf. Es war eine Zusatzstrafe auszusprechen, da er mit dem angefochtenen Spruchsenatserkenntnis bereits wegen anderer Anlastungen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und es somit möglich gewesen wäre auch über die nunmehr dem Schuldspruch zugrundeliegenden Taten in einem abzusprechen. Bei Dr. ***48*** ***31…
…als unzutreffend erweist. Vielmehr wäre es Aufgabe der belangten Behörde gewesen, das vom rechtsfreundlichen Vertreter gestellte Beweisanbot anzunehmen, um über ausreichende Beweise für einen Schuldspruch der Bf. zu verfügen bzw. bestehende Zweifel an der Täterschaft der Bf. auszuräumen. Zusammenfassend ist daher seitens des Bundesfinanzgerichtes folgendes…
Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…
…vom 12. Jänner 2024 (die hier nicht wiedergegeben werden). Aus dem Akt ist zu ersehen, dass in der Stellungnahme der Amtsbeauftragten vom 12. Juli 2023 an den Spruchsenat neben den Finanzvergehen laut oben dargestelltem Schuldspruch auch noch Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Standfest & Jaksch Steuerberatung GmbH, Wallnerstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
…Umsatzsteuervorauszahlungen gewesen ist und dieser Verpflichtung wissentlich nicht nachgekommen ist. Aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG und der Teilrechtskraft des Schuldspruches war es dem Finanzstrafsenat mangels Beschwerde der Amtsbeauftragten jedoch verwehrt, die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten auf eine Bestrafung wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs…