…der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. § 26 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 in der…
…Der Vermutung; Herr ***3*** habe keine Verfügungsbefugnis über die Waren gehabt, fehle jegliches Tatsachensubstrat; diese sei daher zurückzuweisen. Dies zeigten schon die vorliegenden Unterlagen, wie Frachtdokumente, Zollunterlagen, etc. Es sei zu Lieferungen an Herrn ***3*** gekommen und erst dann zu einer Lieferung an den Abnehmer…
…Der etwaigen Vermutung; Herr ***5*** habe keine Verfügungsbefugnis über die Waren gehabt, fehle jegliches Tatsachensubstrat und sei daher zurückzuweisen. Dies zeigten schon die vorliegenden Unterlagen, wie Frachtdokumente, Zollunterlagen, etc. Es sei zu Lieferungen an Herrn ***5*** gekommen und erst dann zu Lieferungen an den Abnehmer…
…Erläuterungen "5EV ... EUSt-Anwendung von § 26 Abs. 3 Z 2 UStG" kein normativer Gehalt zukommt, entbehrt Spruchpunkt I des bekämpften Bescheides über die Rücknahme begünstigender Entscheidungen jeglicher Rechtsgrundlage. Der Spruchpunkt I des bekämpften Bescheides war daher aufzuheben (VwGH 5.9.2019, Ra 2018/16/0118…
…UStG 1994 schuldet eine nach Artikel 204 Absatz 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Artikel 204 Absatz 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt (§ 71a ZollR-DG). Gemäß Artikel 239 Absatz 1 ZK können Einfuhrabgaben in Fällen erstattet oder…
…einer behördlichen Nacherhebung des Zollamtes wurde die Bf. mit Bescheiden des Zollamtes als Schuldnerin der EUSt in Höhe von Summe 1 (in weiterer Folge "Summe 1") in Anspruch genommen. Es war festgestellt worden, dass die von der Bf. vorgenommenen Anmeldungen im Zusammenhang mit einem groß…
…stelle sich die Frage, ob die Verfügungsmacht über die Gegenstände bei der Einfuhr nicht doch Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft nach Art 201 MwStSystRL sei. Auch sei die Frage, ob die Bf in ihrer Funktion als Transportdienstleistende überhaupt EUSt Schuldnerin werden könne, vom EuGH nicht hinlänglich…
…Im Verlauf der Prüfung habe das Zollamt eine Weisung erteilt, wonach eine EV-Verzollung für die Bf nicht mehr durchgeführt werden dürfe. Im Jänner, Juli und August 2014 seien Verzollungen durchgeführt worden, bei denen die Bf die EUSt tatsächlich entrichtet habe (U 01/2014: €…
…Argument wäre sehr ernst zu nehmen, weil das Zollamt ausschließlich zuständig für die Beurteilung der Frage nach der Verfügungsmacht sei. Für die Zollverwaltung stelle sich diese Frage normalerweise nicht, weil nach herkömmlichem Verständnis der Zollschuldner auch Schuldner der EUSt sei. Das Finanzamt habe auch keine…
…ist somit nicht derjenige, der die EUSt nach zollrechtlichen Vorschriften schuldet, sondern der Unternehmer, für dessen Unternehmen der Gegenstand bestimmt ist. Nach Widmann (in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, § 15, Rz 220f) muss der eingeführte Gegenstand im Unternehmen des Abzugsberechtigten entweder zum Gebrauch, zum Verbrauch oder zum…
…wenn die Bf. meint, die Zollämter hätten die EUSt-Vorschreibung in vergleichbaren Fällen damals nicht vorgenommen. Es ist vielmehr zahlreichen Judikaten zu entnehmen, dass es bereits seit dem Jahr 2003 zu einschlägigen Abgabenbescheiden der Zollbehörden gekommen ist (vgl. etwa VwGH 18.12.2006, 2006/16…
…und sei somit nicht Schuldner der EUSt (EuGH C-531/&17, Rs. Vetsch). Der Bf. wäre das Recht auf Steuerbefreiung nur dann zu versagen, wenn sie selbst eine Steuerhinterziehung begangen hätte oder wenn sie wusste oder wissen hätte müssen, dass der von ihr bewirkte Umsatz…
…die zum Zeitpunkt der Einfuhr zu erfüllen sind. Diese wurden in Art 6 Abs 3 UStG 1994 ohne begriffliche oder inhaltliche Abweichungen umgesetzt und traten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Der Schuldner der EUSt hat zum Zeitpunkt der Einfuhr seine UID-Nr oder die…
…Entscheidend sei, dass derjenige Schuldner der EUSt, der den Vertrauensschutz nach Art 7 Abs 4 UStG in Anspruch nimmt, von einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung ausgehen dürfe, woran hier offenkundig kein Zweifel bestehe. Die von der Bf eingereichten Nachweispapiere seien vollständig und prima facie einwandfrei gewesen. Die…
…im Zusammenhang mit der Umsatzsteuernachforderung 2010 verhängt worden seien. Sie begründete daher den Nachsichtsantrag für die Verspätungszuschläge nicht gesondert. Die Bf. begründete das Ansuchen um Nachsicht im Wesentlichen mit sachlicher Unbilligkeit wegen Doppelvorschreibung. Sie geht davon aus, dass die AGmbH die geschuldete EUSt und die…
…der Einfuhr mitwirken, ohne umsatzsteuerlich die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand zu erlangen (Spediteure, Frachtführer, Zolldienstleister, Handelsvertreter), sind folglich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, auch wenn sie Schuldner der EUSt auf Grund einer zollrechtlichen Unregelmäßigkeit geworden sein sollten oder die Gegenstände vorübergehend auf Lager nehmen. Der Steuerpflichtige, der…
…der Einfuhrumsatzsteuerschuld im Beschwerdefall auf Art. 201 des Zollkodex und sieht die Bf. als Schuldnerin nach Art. 201 Abs. 3 erster Satz ZK. Demgegenüber geht der Gesetzgeber in solchen Fällen von einem Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK aus, wie aus der…
…ist somit nicht derjenige, der die EUSt nach zollrechtlichen Vorschriften schuldet, sondern der Unternehmer, für dessen Unternehmen der Gegenstand bestimmt ist. Nach Widmann (in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, § 15, Rz 220f) muss der eingeführte Gegenstand im Unternehmen des Abzugsberechtigten entweder zum Gebrauch, zum Verbrauch oder zum…
…Personen abzustellen. Wie in der Beweiswürdigung ausgeführt, ist der Bf. kein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 26 Abs. 5 lit. e letzter Satz UStG anzulasten, weshalb die Bf. gemäß § 26 Abs. 5 lit. e erster Satz nicht Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…innergemeinschaftliche Anschlusslieferung mangels Verfügungsmacht erst gar nicht bewirken kann! Eine Umdeutung vom Anmelder zum Schuldner der EUSt (vgl. Ruppe/Achatz, Art. 6 Abs. 3, RN 19/1) ist ausgeschlossen. Insofern verstößt Artikel 6 Abs. 3 UStG gegen Unionsrecht! Eine Einfuhr liegt nach der Legaldefinition in …