…Der Spruchsenat G-l als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde hat folgendes Erkenntnis gefällt: Das gegen ***Bf1*** wegen § 5 WiEReG geführte Finanzstrafverfahren, wonach 1. ***Bf1*** schuldig sei, vorsätzlich als Liquidator der ***2*** und somit für die Einhaltung der Meldepflicht gem. § 5 WiEReG Verantwortlicher…
…als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 22. November 2022, FV-001422596, wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe vorsätzlich 1. durch die Abgabe einer unrichtigen Abgabenerklärung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2019, sohin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Als Grundlage dienten die vom Steuerberater zur Verfügung gestellten Berechnungsunterlagen. Die von der Bf. beantragten Abzüge betreffend Schulden, die in Verbindung mit der Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurden, wurden nicht berücksichtigt: Die ***9*** stellte der ***4*** GmbH und der ***7*** GmbH Kredite in Höhe von…
Im gegenständlichen Fall ergaben sich aus den vorgelegten Unterlagen und dem Sachverhalt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Betrag von 76,200.000 Euro Schulden sind, die zur Anschaffung einer Beteiligung aufgenommen wurden. Die 76,200.000 Euro sind zwar Kreditschulden, die die ***4*** GmbH aufgenommen…
…ist auszuführen: 17.1. Zur Höhe der Geldstrafe: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…am 3.5.2010 vom Bf eingebrachten Berufung (nunmehr: Beschwerde) wurde eingewendet, der Verkäuferin sei zwecks Errichtung der Wohnanlage vom Land zunächst eine Förderung zugesichert und mit Schuldschein vom 14.9.2007 ein WBF-Darlehen (€ 526.700) gewährt worden. Der Bf habe sich lt…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Eine Abzinsung ist nur dann zulässig, wenn eine schon bestehende Schuld als Teil der Gegenleistung übernommen wird (vgl. die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…
…beliefen. Dieser Schuldenstand bestand bereits vor einigen der vorgenannten Immobilienankäufen und dem Bau der großen Anzahl von Bungalows durch die Bf. Im Zuge einer bei der Bf. durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2000 bis 2006 wurde vom Prüfer Folgendes festgestellt: Faktum 1 - VSt-Berichtigung: Von…
… I. Der Beschwerde des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und das Erkenntnis der Finanzstrafbehörde dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat wie folgt: A ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich a) am 22. Oktober 2015 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und…
…KFZSt für die betroffenen KFZ zwar bereits seitens zweier als Treuhänder des Bf bezeichneter Personen entrichtet worden sei, tatsächlicher Schuldner der KFZSt aber nach früherer Ansicht des Finanzamtes der Bf als „Treugeber“ sei. Die gegenständlichen KFZ wären nur zum Schein auf die „Treuhänder“ zugelassen gewesen…
…Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ob ein Kredit eine betriebliche/berufliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen…
…den Betrag von in Summe EUR 2 erworben hatten und die nun infolge der Verschmelzung gegenüber der ***Stb GmbH*** bestand, auf Seiten der (neuen) Schuldnerin - auch bei Betrachtung der positiven Ertragslage der übernehmenden Gesellschaft -ausreichend Vermögen gegenüber, um von einer vollen Werthaltigkeit der Forderung auszugehen…
…mit Ihrem im Jahr 2015 angestrebten (stillen) Ausgleichsverfahren zur Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten werden Sie um Beantwortung nachstehender Fragen und Vorlage entsprechender Unterlagen ersucht: a) wie hoch waren die Verbindlichkeiten am Beginn des Ausgleichsverfahrens? b) welcher Schuldnachlass wurde von den jeweiligen Gläubigern (Firmen, Banken etc.) gewährt…
…Verband, mit Sitz in ***Bf1-Adr*** zu Recht erkannt: A B, die ***Bf1*** und die B GmbH sind schuldig, es haben im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling grob fahrlässig 1) A B I) als Geschäftsführer der Firma ***Bf1*** a) infolge Abgabe unrichtiger Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen…
…Zweitgesellschafter, zukommenden Vorteils zu bejahen: Die Forderung der Gesellschafter gegenüber der ***X GmbH*** belief sich auf EUR 348.951,10. Dieser Forderung standen auf Seite der Schuldnerin nach den Feststellungen bei Punkt 1.10. bloß Vermögenswerte in Höhe von EUR 8.279,64 gegenüber, weshalb…