…Beschuldigten ***Bf1***, die Abfertigung trotz fehlender Einfuhr-CITES-Bescheinigung veranlasst zu haben, obwohl ihm aufgrund einer im selben Jahr vorangegangenen, vergleichbare Gitarren betreffenden Einfuhrsendung das Gegenteil bekannt war und ihm bekannt war, dass ein Ausfuhr-CITES vorgelegen ist, er jedoch kurzfristig bei der zuständigen Stellen…
…hier auf die Richtigkeit der Abgaben der Exportfirma vertraut werden kann. Dass sich im Nachhinein durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Unrichtigkeit der Bestätigung herausstellte, war für beide Beschuldigten zum Zeitpunkt der Abfertigung der 247 Gitarren nicht vorhersehbar, dass hier CITES-Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Zusammengefasst…
…ersetzen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde (nunmehr Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde) vom 26. November 2020, Strafnummer ***2***, wurde ***Bf1*** des Finanzvergehens des Schmuggels…
…und EUSt € 3.006,82) und somit vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht zu haben. Er hat dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird über den Beschuldigten eine Geldstrafe iHv…
…a FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Gemäß Art 79 Abs 1 lit a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten…
…daher nicht erfolgreich entgegen getreten werden. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die Geldstrafe auszumessen ist…
…wegen des Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden beider Beschuldigten vom 18. November 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom 14. Oktober 2025, Geschäftszahl **1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
…wegen des Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden beider Beschuldigten vom 18. November 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vom 30. Juni 2025, Geschäftszahl **1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am…
…Frage des Vorliegens und der Strafbarkeit des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG am 12.März 2019 von 5.781,17 Gramm Goldschmuck im Wert von € 187.770,23 mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von gesamt € 43.187,16 laut…
…2.438,- lasten, vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht. Er habe hierdurch das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Über ihn werde gem. § 35 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe von EUR 2.000,00 und gemäß § 20 FinStrG die für…
…sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Nach § 48b Abs 1 FinStrG macht sich der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr schuldig, wer bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich eine Anmeldepflicht verletzt…
…andernfalls diese Personen ebenfalls im Verdacht nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG stünden und in diesem Fall hinsichtlich des Beschuldigten zu prüfen wäre, ob nicht der Tatbestand des Schmuggels im Form einer Bestimmungstäterschaft (§ 35 Abs. 1 lit. a iVm § 11 FinStrG) in Betracht käme…
…zwei unterschiedliche Lebenssachverhalte, wobei die Begehung des Schmuggels keine conditio sine qua non für die erst danach verwirklichten Abgabenhinterziehungen im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 FinStrG darstellte. Eine Bindungswirkung im gegenständlichen Finanzstrafverfahren an Feststellungen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren besteht demnach nicht. Ebenso ergibt…
…Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 35 Abs 4 leg. cit. wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen. Gemäß § 17 Abs 2 lit a leg.cit…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG wird der Schmuggel mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 17 FinStrG auf Verfall zu erkennen. Gemäß …
…16 entfallen würden, vorsätzlich vorschriftwidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Er habe dadurch das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, weshalb gemäß § 35 Abs. 4 FinStrG über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 250,00 verhängt wurde. Gemäß …
…gelegen war, dadurch den betrieblichen Umsatz der Firma Z und letztlich auch seinen Gewinn zu steigern. B hat daher tatsächlich, wie ihm vorgeworfen, hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Möbel einen absichtlichen Schmuggel nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG idFd BGBl I 2010/104 zu verantworten, wobei…
…Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangt, dass der Beschuldigte es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Schuhe ohne Zollabfertigung - somit vorschriftswidrig - in das Zollgebiet verbracht wurden, sodass auch die für einen Schmuggel gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderte subjektive…
…entfallen, vorsätzlich vorschriftswidrig aus der Schweiz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht zu haben. Er habe hierdurch das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Über ihn werde gem. § 35 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe von € 150,00 verhängt. Gemäß…
…Gegenstände der zollamtlichen Überwachung und verwirklichten dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs 1 lit a FinStrG. 3. Die Verletzung der Verschlusssicherheit ist als Gefährdungsdelikt konzipiert. Dabei ist für die Begehung dieses Finanzvergehens weder eine Verkürzung von Eingangsabgaben noch das Entziehen aus der zollamtlichen…