…119 Stunden zu einem Stundensatz von 25 Euro: 2.975 Euro, Telefonkosten unter Ansatz eines Privatanteiles von 50%: 102 Euro. Mit Vorhalt vom 18.09.2019 ersuchte die belangte Behörde den Bf. unter Hinweis auf die Nichtanwendbarkeit der ÖKL-Richtsätze, die beantragten Werbungskosten nachzuweisen. Laut…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob Werbungskosten ausschließlich und ohne Schätzung ausnahmslos aus dem Grunde nicht anerkannt werden dürfen…
…den Pauschalsatz hinausgehende Werbungskosten nicht anzuerkennen seien (vgl. BFG 26.03.2014, RV/7103263/2010). Die Bf. solle dadurch nicht schlechter gestellt werden als ein Steuerpflichtiger, der von vornherein nur das "Hausbesorgerpauschale" beantrage. Abschließend wurde das - der nachfolgenden Ablichtung ersichtliche - Ergebnis der Schätzung im Sinn…
…02.2012, 2009/17/0127; 23.04.2014, Ro 2014/13/0022). Die Schätzung der Amtsvertretung bei der Bf. gemäß § 184 BAO beruht auf der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382…
…2001, 96/14/0154). Die Bf hat Aufwendungen iZm den Funktionsgebühren zwar dem Grunde nach geltend gemacht, ihre Höhe aber nicht nachgewiesen. Mangels eines Nachweises sind Werbungskosten nicht gänzlich unberücksichtigt zu lassen, sondern zu schätzen (vgl. zB VwGH 08.02.2007, 2004/15/0102). Grundsätzlich…
…Gemäß § 18 Abs 3 Z 2 EStG besteht für diese Aufwendungen ein gesetzlicher Höchstbetrag von € 2.920. Die geltend gemachten Aufwendungen für Personenversicherungen sind daher in dieser Höhe steuerlich anzuerkennen. Der Beschwerdeführer hat iZm seiner Tätigkeit als Ortsvorsteher zahlreiche Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht…
…liegen kann (KZ 719 - KZ 722), bleiben im Fall einer gleichteiligen Zuordnung zu den beiden Einkunftsarten der Bf mangels Überschreitens des ohnehin berücksichtigten Werbungskostenpauschales von 132,- € bei den nichtselbständigen Einkünften ohne Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlagen. Für eine überwiegende Veranlassung durch die nichtselbständige Tätigkeit fehlt…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenständlich liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die Fragen der Berücksichtigung der Werbungskosten sowie die Schätzung der…
…keinem Zeitpunkt die Bekanntgabe von Namen oder ähnlich sensiblen Daten hinsichtlich der Informanten des Abgabepflichtigen verlangt hat. Es sollte lediglich ein Zusammenhang der Ausgaben mit den daraus resultierenden Einnahmen bzw. Artikeln o.ä. hergestellt werden, um die Rechtmäßigkeit der Absetzbarkeit der Werbungskosten überprüfen zu können.…
…für die berufliche Veranlassung der Telefonate dar, habe aber nicht deren Ausmaß nachgewiesen. Nach der Rechtsprechung des VwGH sei das Finanzamt mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Anzahl und die Dauer beruflicher Telefongespräche zur Schätzung des Werbungskostenanteiles gemäß § 184 Abs. 1 BAO verhalten (VwGH 29.6…
…würde ohnedies selbst eine Schätzung von einem nicht durch die Tätigkeit als Betriebsrat bzw Arbeitnehmervertreter veranlassten Anteil von 50% noch immer den geltend gemachten Betrag in Höhe von € 12.000,00 rechtfertigen. Einer der Regeln der Wahrscheinlichkeit genügende Glaubhaftmachung von Werbungskosten werde somit jedenfalls…
…geleistet. Von diesen Aufwendungen wurde ein Betrag iHv 144,00 Euro im Jahr 2024 bezahlt. Es konnte nicht festgestellt werden, in welcher Höhe die Unterhaltsverpflichtung des Bf. gegenüber seinem Sohn besteht. 2. Beweiswürdigung Grundsätzlich sind als Werbungskosten gemachte Aufwendungen nachzuweisen, wenn dies nicht möglich ist…
…genannten Bescheide. Er erhalte die bisherigen Beschwerdepunkte aufrecht, insbesondere auf: Nichtdurchführung einer Schätzung, obschon ausreichende Unterlagen für eine derartige vorgelegen seien; Nicht ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren, da vor der Entscheidung keinerlei Parteiengehör gewährt worden sei; Pauschale Aberkennung von Aufwendungen und Werbungskosten, obschon Belege hierzu vorgelegen seien;…
…oder verpflichtet, Spekulationen darüber anzustellen, welche weiteren Werbungskosten dem Beschwerdeführer möglichweise entstanden sein könnten, zumal üblicherweise die einem Nichtselbständigen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstandenen Kosten vom Dienstgeber ersetzt werden. Eine Schätzung von Werbungskosten kann daher nur insofern erfolgen, als zumindest ersichtlich ist, wofür einem…
…von Werbungskosten in Vorjahren kein schutzwürdiges Vertrauen auf deren Anerkennung in Folgejahren abgeleitet werden. Aufgrund des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung ist jedes Veranlagungsjahr selbständig zu beurteilen. Die - dem Grunde nach unstrittigen Fahrtkosten waren sohin - wie im Rahmen der Beweiswürdigung dargelegt - mit Euro xxxxx462,45 zu schätzen…
…der geltend gemachten Werbungskosten mit der Begründung versagt, die berufliche Verwendung des Fahrzeuges anlässlich des Unfalles sei nicht ausreichend nachgewiesen worden. In der fristgerecht eingebrachten und nunmehr als Beschwerde zu behandelnden Berufung gab der Bf. bekannt, der PKW-Schaden in Höhe von 6.000 EUR…
… 16 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 18 EStG 1988 können als Sonderausgaben in bestimmtem Umfang unter anderem Aufwendungen für Schaffung oder Sanierung von Wohnraum sowie Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften abgezogen werden…
…hinsichtlich des verfahrensrechtlichen noch in Bezug auf den materiellrechtlichen Aspekt der Beschwerden gegeben. Die Ermittlung der Höhe des Verpflegungsmehraufwandes infolge unterschiedlicher Kaufkraftpartiäten erfolgte im Wege der Schätzung. Die schätzungsweise Ermittlung eines Aufwandes stellt prinzipiell keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar. Klagenfurt am Wörthersee, am 4…
…längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblichen) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung rechtfertigt (VwGH 11.6.1991, 91/14/0074 mwN). Dabei ist ein längerer…
…Entschädigung an Zulassungsbesitzer?: Ja, in Form von Übernahme von Service- und Wartungskosten nach Abzug der hohen Kosten für Treibstoff und Öl Nachweise für Entschädigungsleistungen: Es bestehe für den Bürger als Privatperson keine Aufbewahrungspflicht für dementsprechende Belege, zumal der PKW nicht mehr existiere, über 5 Jahre…