…17 Abs. 2 Z 1 StudFG normiert ausdrücklich, dass nur Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten (nicht Prüfungen) für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, nicht als so genannte „schädliche“ Wechsel im Sinn des § 17 Abs. 1 StudFG gelten. § 51 Abs. 2 Z…
…1 lit. b FLAG 1967 stützt und damit der Beginn des Bachelorstudiengangs Medical Science an der ***5*** Universität ***6*** unter gleichzeitiger Aufgabe des bisher an der Uni ***7*** betriebenen Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften als für den Bezug der Familienbeihilfe schädlicher Wechsel darstellt, der mit Anspruchsverlust im…
…Studienerfolgsnachweis in Höhe von 16 ECTS-Punkten nicht erbracht. Hinzu kommt, dass das Bachelorstudium Biologie drei Semester lang betrieben wurde und somit ein schädlicher Wechsel des Studiums nach dem dritten Semester erfolgte. Hinsichtlich der Ausführungen der Bf, dass es sich beim Bachelorstudium Medical Science um…
…26 M2 20.05.16 9 69 3 ab WS 13/14 2. Studienwechsel auf FHS0533 - Vorstudium 4 Semester daher schädlicher Wechsel .....................................................................26 M2 20.05.16 10 89 3 Berufspraktikum in El Salvador v. 13.5.-29.8.2015 - kein langes Studium kein GWD…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 iVm § 17 StudFG so genannter „schädlicher Wechsel“ vorliegt. Auf Grund der Tatsache, dass der Tochter mit Bescheiden vom 29. November 2012 und vom 5. Dezember 2012 Vorstudien im Ausmaß von insgesamt 2,5 ECTS Credits angerechnet worden waren…
…25.10.2018 7 Mängelbehebungsbescheid 11.07.2019 8 Unterschrift 17.07.2019 Sachverhalt: Studienbeginn WS2014 Lehramt Geschicht und Biologie, Wechsel WS 2016 auf die Pädagogische Hochschule Bachelorstudium Lehramt Primarstufe 50 ECTS daher 2 Semester anerkannt Beweismittel: siehe Aktenlage Stellungnahme: schädlicher Wechsel nach 4 Semester…
…vom 15. Jänner 2013 wurde der Berufung gegen den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge keine Folge gegeben und dazu ausgeführt, es liege auf jeden Fall eine schädlicher Wechsel vor, da A nach sechs Semestern gewechselt habe. Infolge des von der Bf. eingebrachten…
…Studium inskribierte, ist auch nicht schädlich. Auf diesen Formalakt kommt es aber nach Ansicht des Gerichtes nicht an. Auch kann die tatsächliche Fortsetzung des unterbrochenen Studiums in Eisenstadt nicht als "eigenständiger Wechsel" der Studienrichtung angesehen werden (so aber die Beschwerdevorentscheidung des FA v. 19.09…
…zurückgelegt haben. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Der Sohn der Beschwerdeführerin hat sein Studium nach dem vierten inskribierten Semester gewechselt, sodass jedenfalls ein "schädlicher Wechsel" im Sinn des § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vorliegt, wenn…
…D.h. sie wird keinen einzigen, im Erststudium erworbenen ECTS-Punkt verlieren, in wie fern sollte dieser Wechsel daher als schädlich eingeschätzt werden können? Ich stelle daher den Antrag, den gegenständlichen Bescheid zu beheben, weil aus den genannten Gründen kein Unrechtsbezug vorliegt. Des Weiteren stelle…
…liegt ein schädlicher Wechsel im Sinne der Familienbeihilfe vor.Die Wartezeit berechnet sich wie folgt:Semesteranzahl vor dem Studienwechsel = 5Familienbeihilfenbezug im alten Studium = 3 volle Semestersomit 3 Semester minus 1 Semester Anrechnung = 2 Semester.Der Anspruch auf Familienbeihilfe ruht daher ab März…
…mit 01/2024 zum Laufen. Somit besteht von 02/2024 bis 08/2025 grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr, da ein schädlicher Studien Wechsel vorlag. Eine neuerliche Antragstellung ist nach derzeitiger Aktenlage somit erst mit 09/2025 wieder möglich." Beschwerde vom 10. April 2024 Gegen…
…Familienbeihilfe bis 02/2025, somit für "das Toleranzsemester" bestehe. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden, weil bereits ab dem WS 2023/24 - wie oben ausgeführt - ein ("schädlicher") Studienwechsel (Wechsel vom Bachelorstudium Maschinenbau auf das Bachelorstudium WISO) vorlag. Es war somit kein Anspruchstatbestand iSd § 2 Abs…
…Wirtschaftsuniversität Wien inskribiert. Da Ihre Tochter den Studienwechsel nach dem achten inskribierten Semester vollzogen hat, ist dies ein schädlicher Studien Wechsel und führt zu einer Wartezeit von 8 Semestern. Im neuen Studium konnten Ihrer Tochter nachweislich Prüfungen aus dem Vorstudium im Ausmaß von 4 ECTS…
…beeinflussen (allerdings - wie oben bereits festgehalten - nicht in dem vom FLAG geforderten Ausmaß hinsichtlich einer relevanten Studienbehinderung durch Krankheit). Aus diesen Gründen ist von einem schädlichen Studien Wechsel auszugehen und daher besteht im angesprochenen Zeitraum ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In conclusio ist zusammenfassend auszuführen…
…Da bei einer Anerkennung von 51 ECTS-Punkten lediglich zwei Semester in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen sind, liegt ein schädlicher Studienwechsel im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes vor, wobei sich die beihilfenlose Wartezeit durch diese Anrechnung von drei (=sämtliche Semester vorangegangener Studien) auf ein Semester…
…Monate Oktober 2017 bis Februar 2019 eingeschränkt. Als Begründung wurde sinngemäß ausgeführt, dass durch den Wechsel vom Bachelorstudium Wirtschaftsrecht nach drei Semestern auf das Studium der Humanmedizin ein schädlicher Studienwechsel vorliege, die dadurch bedingte dreisemestrige Wartefrist für den neuerlichen Bezug der Familienbeihilfe mit Ablauf des…
…dem Wintersemester 2010/2011 Humanmedizin an der Universität Wien, schloss dieses Studium jedoch nicht ab, sondern wechselte ab 1.10.2013 in das "Kombistudium Pflege" an der UMIT Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Information und Technik, welches in Linz in Kooperation mit dem Vinzentinum des…
…hat im Sommersemester 2008 das Bachelorstudium "Elektrotechnik und Informationstechnik" an der Technischen Universität Wien begonnen. Im Wintersemester 2011/2012 wechselte er auf das Bachelorstudium "Technische Informatik". Dabei wurden ihm 65,5 ECTS-Punkte angerechnet. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 29.3.2012 für den…
…im Diplomstudium abgebrochen worden sei, liege ein schädlicher Studienwechsel mit einer Wartezeit von 4 Semestern vor. 8. Im Vorlageantrag wurde das Beschwerdevorbringen weitgehend wiederholt und ergänzend vorgebracht, das Studium sei nicht abgebrochen worden, sondern der Wechsel sei unverschuldet notwendig gewesen. 9. Nach Vorlage der Beschwerde…