IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die RichterinRichterin in der Beschwerdesache Beschwerdefürerin vertreten durch Vertreter über die Beschwerde vom 2. Dezember 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19. November 2021 betreffend Körperschaftsteuer 2015 bis 2019 sowie Umsatzsteuer 2015 bis 2019 und…
…der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht. Nach der bisherigen Rechtslage und der stRsp können Begünstigungen erst nach Sanierung der Satzung gewährt werden. Hier soll durch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D in der Beschwerdesache des E-Verein über die Beschwerde vom 14.9.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 17.8.2015…
Gesamthaft wird festgestellt, dass bereits die nur für den Fall einer freiwilligen Vereinsauflösung vorgesehene Zweckwidmung des Vermögens in den Statuten vom Februar 2006 und vom 28. Oktober 2010 ebenso wie die sonstigen obig dargelegten Satzungsmängel zur Folge haben, dass die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1…
… 41 Abs. 5 BAO eine ausdrückliche Möglichkeit geschaffen, bestimmten späteren Satzungsänderungen unter eng umschriebenen Voraussetzungen auch für davorliegende Zeiträume Wirkung zuzuerkennen. Diese Bestimmung ermöglicht jedoch keine allgemeine rückwirkende Heilung sämtlicher Satzungsmängel. Voraussetzung ist vielmehr, dass bereits aus der Satzung vor ihrer Änderung ein ausschließlich und…
…12-monatige Bestehen der Körperschaft; lit c fordert die Ausschließlichkeit der begünstigten Tätigkeit. Vorweg ist zu den Satzungsmängeln hinsichtlich der die Auflösungsbestimmungen der Vereinsstatuten anzuführen, dass diese nunmehr behoben wurden. Nach § 41 Abs 5 BAO können bestimmte Satzungsmängel rückwirkend korrigiert werden. Dies ist zwischen den…
…schaffen, den Erfordernissen der BAO bei der Körperschaftsteuer während des gesamten Veranlagungszeitraumes und bei den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen führen, selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht…
…die tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar auf die Förderung der genannten Zwecke gerichtet sind, nicht erfüllt. Bereits dieser vorliegende Satzungsmangel führt gegenständlich zur Versagung der abgabenrechtlichen Begünstigungen. Zumal schon die Rechtsgrundlage nicht den Formerfordernissen der BAO entspricht, erübrigt sich die weitere Befassung mit der Frage…
…Steuern die Satzung in dem in § 43 BAO genannten Zeitpunkt maßgeblich. Aufgrund der angeführten wesentlichen Satzungsmängel, sei dem beschwerdeführenden Verein die abgabenrechtliche Begünstigung zu versagen. Es liege daher bei dem beschwerdeführenden Verein aus verschiedenen Gründen keine Gemeinnützigkeit vor, sodass ihm prinzipiell keine körperschaftsteuerliche Begünstigung zukommen…
…schaffen, den Erfordernissen der BAO bei der Körperschaftsteuer während des gesamten Veranlagungszeitraumes und bei den übrigen Abgaben im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen führen, selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht…
…Die Bf bringe vor, die Mängel seien nur unwesentlich und behoben worden. Zur Zeit der Außenprüfung seien wesentliche Satzungsmängel vorgelegen, die nicht rückwirkend sanierbar seien (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0137). Satzungsmängel führten zur Versagung der Begünstigung (VwGH 14.9.1994, 93/13/0203…
…Erklärung abgegeben worden sei, sei die Höhe der Zwangsstrafe im Hinblick auf die Einnahmenlosigkeit des Vereines nicht abgeändert worden. Gemeinnützigkeit liege aufgrund der Satzungsmängel nicht vor. Unabhängig vom (Nicht)Vorliegen einer Gemeinnützigkeit sei eine Abgabenerklärung bei Aufforderung durch das Finanzamt abzugeben. Hinsichtlich des Verschuldens sei…
…2001, Abschnitt 20.1.3). Die RZ 110 Vereins-RL führt zu Pkt. 1.1.6.2 Mängel der Rechtsgrundlage aus: Liegen Satzungsmängel vor, sind die abgabenrechtlichen Begünstigungen grundsätzlich zu versagen. Sie stehen hinsichtlich der Körperschaftsteuer erst ab dem Folgejahr der Behebung der Mängel bzw…
…5 BAO normierten Beendigungsgründe – nicht gegeben. Die Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit stützt sich dabei auf die ständige Rspr des VwGH (s dazu auch BFGjournal 1/2018, Mauthner, Verlust von Steuerbegünstigungen bei Vorliegen formeller und materieller Satzungsmängel, S. 28 ff). Diesbezüglich liegt daher eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…2.1996, 93/13/0210; 20.7.1999, 99/13/0078). Lägen Satzungsmängel vor, seien die abgabenrechtlichen Begünstigungen grundsätzlich zu versagen. Sie stünden hinsichtlich der Körperschaftsteuer erst ab dem Folgejahr der Behebung der Mängel bzw. hinsichtlich der übrigen Abgaben nur für Tatbestände zu, für die…
…sind (vgl. VwGH 6.4.2016, Ro 2016/16/0006 mit vielen weiteren Nachweisen). Mit dem vorliegenden Erkenntnis folgt das Bundesfinanzgericht der hg einheitlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zur Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit bei Vorliegen von formellen und materiellen Satzungsmängeln siehe auch BFGjournal 1/2018, Mauthner, S…
…nicht. Die abgabenrechtlich geforderte präzise und inhaltlich klar definierte Rechtsgrundlage war in Form der vorliegenden Ordnung der Bf. nicht gegeben. Die Bf. selbst war daher mangels Vorliegens einer begünstigten Tätigkeit und aufgrund von Satzungsmängeln im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht zu den begünstigten Körperschaften iSd §§ 34 ff…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch Woditschka & Pichler Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 26, 2130 Mistelbach, gegen die Bescheide des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 31.10.2003, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1998 bis 2001, beschlossen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache VN-BF NN-BF (als Kommanditist der XX KG), Adresse, über die Beschwerde vom 30.4.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes 6/7/15 vom 18.4.2011…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | zur Beschwerdesache | | der Beschwerdeführerin | Bf_AG, Adresse vertreten durch die Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg…