…Rahmen dieser Betriebsprüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 1:) Vorsteuerabzug: Betreffend die vorgelegten Rechnungen stellte die Betriebsprüfung folgende Mängel infolge Nichteinhaltung der Formvorschriften des § 11 UStG 1994 fest: Fehlende Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers (Ra) Bloßes Anführen von Sammelbegriffen, wie Hilfstätigkeiten und Pauschale Nur Angabe von Bezirken…
…Sanierungsleistungen an dem vom Bf. neu erworbenen und seit 1. Juli 2016 umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäude ***Adr*** stünden. Der Feststellung des Finanzamtes, dass "bloße Sammelbegriffe" vorlägen, wurde entgegengehalten, dass auf allen vier strittigen Rechnungen die erbrachten Leistungen im Detail bezeichnet worden seien. Es sei keine einzige…
…erfolgt seien, ohne dass die in den Rechnungen angeführten Unterlagen oder Dokumentationen hätten vorgelegt werden können, seien als im Wirtschaftsleben ungewöhnlich zu bezeichnen und nicht glaubwürdig (VwGH 17.11.2005, 2001/13/0247). Teilweise enthielten die Rechnungen nur Sammelbegriffe (Regiearbeit, Lt. Anbot……..). In…
…"Innenausbau", fehlende Leistungsbeschreibung, fehlende Materialkosten sowie Regiestunden. Schwere Mängel der Leistungsbeschreibung: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher als gesetzliches Rechnungsmerkmal nicht aus. Eine handelsübliche Bau-Rechnung umfasst die einzelnen separat aufgezählten Materialpositionen, mit Mengenangaben und Materialbeschreibung, wieviel m2 Fläche…
…liefernde bzw. leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfalte (ebenfalls o.a. UFS Entscheidung). Weiters sei auf den Rechnungen die Bezeichnung Unterhaltsreinigung angegeben worden. Bei der Bezeichnung Unterhaltsreinigung handle es sich um einen Sammelbegriff, der keine handelsübliche Bezeichnung darstelle. Da somit die Rechnungen der Fa. …
…Mit den durch Zahlen gekennzeichneten Honorarnoten und der Wortfolge "Honorar Geschäftsjahr 2002" hat die Bf. Sammelbegriffe verwendet, die keiner bestimmten Leistung zuordenbar sind. Sammelbegriffe sind jedoch keine handelsüblichen Bezeichnungen, da nur jede im allgemeinen Geschäftsverkehr für einen Gegenstand verwendete Bezeichnung als handelsübliche Bezeichnung angesehen werden…
…68). Enthält die in Rede stehende Rechnung als Mengenangabe lediglich die Bezeichnung "überschüssiges Baumaterial des BV ***49***", wird mit dieser Bezeichnung die Menge des gelieferten Baumaterials nicht einmal annähernd konkret beschrieben. Darüber hinaus stellen bloße Sammelbegriffe wie "Baumaterial", Büromaterial etc. keine handelsübliche Bezeichnung dar und…
…1 UStG 1994 angezogene - von der Prüferin in allen, vom BFG für das Jahr 2012 zu beurteilenden Fällen beanstandete - Rechnungsmerkmal der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes eine zwingend zu erfüllende Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bildet. Insoweit stellen bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie beispielsweise Speisen…
…liefernde bzw. leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfalte (ebenfalls o.a. UFS Entscheidung). Weiters war auf den Rechnungen die Bezeichnung Unterhaltsreinigung angegeben. Bei der Bezeichnung Unterhaltsreinigung handle es sich um einen Sammelbegriff, der keine handelsübliche Bezeichnung darstellt. Da somit die Rechnungen der Fa. R…
…eine verstärkte Harnerzeugung in den Nieren bewirken. Bei Bluthochdruck (Hypertonie) wird das Medikament hauptsächlich in Kombination mit anderen Antihypertensiva verwendet. Antihypertensiva sind Sammelbegriffe für blutdrucksenkende Arzneimittel, die in der Medizin zur Behandlung der arteriellen Hypertonie (=Hochdruck in den Schlagadern (Arterien) des Körperkreislaufs) oder der hypertensiven…
…die abgerechnete Leistung tatsächlich für den Unternehmer ausgeführt wurde. Unter diesem Aspekt sind pauschale Leistungsbezeichnungen, z.B. Fuhrleistungen, ohne weitere Angaben, oder Sammelbegriffe, wie Lokalumbau, Regiearbeiten oder technische Beratung und Kontrolle im Konzern, unzureichend, weil damit die eindeutige Identifizierung welche konkrete Leistung tatsächlich erbracht wurde…
…Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden.“ Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 3 lit. c UStG hat eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Randzahl 1508 der Umsatzsteuerrichtlinien lautet: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel…
…Z 3 lit. c UStG 1994 hat die Rechnung „die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung“ zu enthalten. Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen daher nicht aus, um von…
…fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. b) Art und Umfang der Leistung: bloße Sammelbegriffe od. Gattungsbezeichnungen stellen keine handelsübliche Bezeichnungen dar und reichen daher nicht aus, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Rechnung…
…18 die Fa. K und Frau K S als Person unbekannt seien. Zudem werde darauf hingewiesen, dass Sammelbegriffe (wie der auf einem Teil der Rechnungen angeführte Begriff "Zustellung Pakete") zu ungenau seien, um der vom Gesetzgeber geforderten detaillierten Leistungsbeschreibung zu entsprechen, welche zwingender Bestandteil einer…