…10.2.1998,97/04/0169). Als Inhaber einer Anlage gilt in erster Linie deren Betreiber und, sofern diese nicht betrieben wird, die Person, welche die Sachherrschaft (VfGH 3.12.2008, B 1702/07-B 340/07, B 427/08, B 428/08; 8.10…
…seien ausschließlich der GM zuzurechnen. Durch den Verkauf an die HH sei sie überdies nicht mehr Anlageninhaberin; sie habe keine rechtliche oder faktische Verfügungsmacht (Sachherrschaft) über die Anlage gehabt. Wegen der Managementvereinbarung seien die "Betriebsstätten" dauerhaft der GM zu Verfügung gestanden, auch wenn es einen…
…er sehe nicht ein, dass er den hohen Betrag alleine zahlen müsse, wo doch ein Teil der Ablagerung auf die Initiative des Bf. zurückgehe. Die Sachherrschaft und die Entscheidung, woher die Aushubmaterialien für die Schüttungen der Weganpassung stammten, habe der Bf. getroffen. Weiteres Indiz für…
…Das Tatbestandselement setze Besitz, Gewahrsame, Obhut, unmittelbare Sachherrschaft am Gegenstand voraus. Sie sei in den Warenweg nicht eingebunden gewesen, habe solcherart die Ware weder in Empfang genommen noch jemals in Besitz gehabt. VI) Ausführungen im Schriftsatz vom 31. März 2014 zum maßgebenden Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin…
…und typischerweise Gegenstand tatsächlicher Sachherrschaft sein kann. Nach Ansicht der Richterin waren die auf den Edelmetallkonten ausgewiesenen Edelmetalle mangels physischer Wahrnehmbarkeit keine körperlichen Wirtschaftsgüter. Sie waren weder bei der Bf. noch bei der Bank tatsächlich körperlich vorhanden. Es konnte niemand eine Sachherschafft über die in…
…aller Regel ist der zivilrechtliche Eigentümer auch zugleich wirtschaftlicher Eigentümer, weil er die umfassende Sachherrschaft ausübt. Im Kaufvertrag vom 10.4.2013 wurde mit der Verkäuferin ein Wohnungsgebrauchsrecht von 10 Jahren bis zum 31.12.2022 vereinbart. Die Übergabe des Besitzes und Vorteile sowie Kosten…
…dass es sich um eine Nutzung handle, für die eigentlich der Mieter die Gebrauchsabgabe entrichten hätte müssen, da dieser die bauliche Nutzung vorgenommen habe und die tatsächliche Sachherrschaft innehatte. Die Heranziehung des Geschäftsführers sei daher unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil die Verpflichtung objektiv beim Mieter läge…
…dass es sich um eine Nutzung handle, für die eigentlich der Mieter die Gebrauchsabgabe entrichten hätte müssen, da dieser die bauliche Nutzung vorgenommen habe und die tatsächliche Sachherrschaft innehatte. Die Heranziehung des Geschäftsführers sei daher unverhältnismäßig und rechtswidrig, weil die Verpflichtung objektiv beim Mieter läge…
…die tatsächliche Sachherrschaft, die von einem Besitzwillen getragen wird, aus (Deimel in Dorsch, Zollrecht, Art. 79 Rz. 56). Dabei ist Eigenbesitz in dem Sinne, dass über die Ware frei verfügt werden kann, nicht erforderlich. Fremdbesitz ist ausreichend, das bedeutet, dass die Ausübung der Sachherrschaft für…
…den Kapitalanteil gingen zum Zeitpunkt des Signings auf die Käuferin über. Das erfolge durch die verbindliche Festlegung eines endgültigen Kaufpreises. Somit seien die tatsächlichen Sachherrschafts- und Machtpositionen (faktisches Stimmrecht, Gewinnbezugsrecht und die Chance auf Wertsteigerung bzw. das Risiko der Wertminderung) zum Zeitpunkt des Beschlusses der…
…auf. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts wurde der Beschwerdeführer hierdurch weder Erwerber noch Besitzer des Kraftfahrzeuges, da Besitz nach unionsrechtlichen Vorschriften dahingehend zu beurteilen ist, dass die von einem entsprechenden Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Ware bestehen muss (vgl. Jatzke in Wolffgang/Jatzke, UZK…
…vgl. EuGH 2.6.2016, C-226/14 und C-228/14). Die Beschlagnahme ist ein Eingriff zur Übernahme der tatsächlichen Sachherrschaft durch die zuständigen Behörden, mit dem die Waren sichergestellt werden und ihr Eintritt in den Wirtschaftskreislauf materiell verhindert wird (EuGH 29.4.2010…
…vgl. EuGH 2.6.2016, C-226/14 und C-228/14). Die Beschlagnahme ist ein Eingriff zur Übernahme der tatsächlichen Sachherrschaft durch die zuständigen Behörden, mit dem die Waren sichergestellt werden und ihr Eintritt in den Wirtschaftskreislauf materiell verhindert wird (EuGH 29.4.2010…
…VwGH 27.2.2002, 2000/13/0095). 25 Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die…
…und hier insbesondere die Käuferin des Grundstücks von der Benutzung des Grundstücks auszuschließen. Ganz im Gegenteil betreibt die Käuferin auf den Liegenschaften eine Schottergrube und übt die alleinige Sachherrschaft über das Grundstück aus. Dem Beschwerdeführer stehen weder von Gesetzes wegen noch auf vertraglicher Basis das…
…83/14/0143; VwGH 14.04.1986, 84/15/0207). In der Regel ist der zivilrechtliche Eigentümer auch der wirtschaftliche Eigentümer, er übt die umfassende Sachherrschaft aus (VwGH 24.11.1982, 81/13/0021; VwGH 18.12.1997, 96/15/0151). Voraussetzung für die Zurechnung…
…Betriebes (Meldung der Betriebsstillegung, Ruhendstellung der Gewerbeberechtigung, Verbot der Anlagennutzung, siehe Sachverhalt) ***Bf*** als diejenige, welche die Sachherrschaft hatte. Ein Gesamtschuldverhältnis mit der ***GmbH1***, wie in Hinweis 2 des angefochtenen Bescheides angeführt, besteht hier nicht mehr. Beitragsschuldner iSd § 4 Abs. 1 Z 1 AISaG ist…
…dass dem Treugeber die wesentlichen, mit dem Zivilrecht üblicherweise verbundenen und der realen Sachherrschaft entsprechenden Befugnisse zustehen. Der Treugeber muss daher insbesondere über eine umfassende Weisungsbefugnis und einen Herausgabeanspruch verfügen (VwGH 19.12.1990, 86/13/0136). Der Treugeber hat ein Recht auf Rückgabe bzw…
…Zollschuldner in Betracht kommen könnte. Herrn ***Bf1*** ist offenkundig weder Erwerber noch Besitzer des PKW, da Besitz nach unionsrechtlichen Vorschriften dahingehend zu beurteilen ist, dass die von einem entsprechenden Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft über eine Ware bestehen muss (vgl Jatzke in Wolffgang/Jatzke, UZK, 2021…
…handelnde (Mit-) Gewahrsamsträger sein, da das Tatbestandsmerkmal "Entziehen" einer Ware begrifflich die Sachherrschaft über diese voraussetzt (Lässig, WKa, § 35 FinStrG, Rz 11). Da sich die Waren der Warensendung T1 MRN 17CH00000191081126 nicht in der Sachherrschaft der ***Bf1*** befanden, da mit dem Transport Dritte beauftragt waren…