…Verspätung jedenfalls entschuldbar und dem Bf keinesfalls ein grobes Verschulden vorzuwerfen. Sollte die Berufungsbehörde die oben dargestellte Rechtsansicht wider Erwarten nicht teilen und der Bescheid über die Vergnügungssteuer selbst in Rechtskraft erwachsen, so handelt es sich bei der oben dargestellten Rechtsansicht um eine vertretbare Rechtsansicht…
…wird nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 nach Verwaltungsübung (RAE, Rz 975) und UFS vom 11.7.2007, RV/0664-L/05, nur bei Vorsatz…
…Behörde vertretene Rechtsansicht, wonach der Umstand, dass eine (frühere) abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen habe, die Behörde nicht hindere, diese Vorgangsweise für spätere Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen, ist für die hier anzustellende Verschuldensprüfung bei der Festsetzung des Säumniszuschlages nicht im…
…warum sich dieser ausschließlich auf das Nichtvorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht stützt, was nach dem gegebenen Vorbringen gar nicht weiter behauptet wurde. In Wahrheit kann angenommen werden, dass die Geschäftspartner bei der Verrechnung der Leistungsbeziehung die Tatsachenlage des Vorliegens von sonstigen Leistungen und der Lieferung von…
…1. Februar 2016 vor und beantragte, der Beschwerde stattzugeben, wobei im Vorlagebericht lediglich allgemeine Ausführungen zum Verschulden bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht ohne sachbezogene Argumente enthalten sind. ********** Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 10. Februar 2016 wurde der Bf. um Bekanntgabe und Nachweis (Mietverträge) ersucht, ob…
…daher im streitgegenständlichen Zeitraum keine fälligen Abgabenverbindlichkeiten gewesen. Den Bf hätte nicht die Verpflichtung getroffen, diese Abgabenverbindlichkeiten in den angesprochenen Zeitpunkten zu erklären, weil er damals mit vertretbarer Rechtsansicht davon ausgegangen sei, dass die in der Prüfung ermittelten Nachverrechnungsbeträge nicht abgabepflichtig sind. Die ***m GmbH*…
…einer Säumnis die Frage einer vertretbaren Rechtsansicht sehr wohl eine Rolle spielen kann. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenschriften selbst zu…
…wenn auch in vertretbarer Weise, anders beurteilt wird. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 11.12.1996, 94/13/0070 zur Ermessensübung bei der Verfahrenswiederaufnahme entschieden, dass der Umstand einer "seinerzeitigen'' ausdrücklichen Anerkennung der geltend gemachten Umsatzsteuerbefreiung des Abgabepflichtigen in der Ermessensübung nicht außer Betracht…
…7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliege. Fehlendes grobes Verschulden wäre dann anzunehmen, wenn der falschen Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege…
…Rechtsansicht der Abgabenbehörde ohnehin bekannt war, vermag sich die Bf. daher auch nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum zu berufen. Unzumutbarkeit der Entrichtung: Dem Einwand der Bf., dass die Glücksspielabgabe wirtschaftlich betrachtet ruinös sei, weshalb die Verhängung von Säumniszuschlägen auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…
…einer vertretbaren Rechtsansicht gefolgt sei. An der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuernachforderungen treffe sie daher kein grobes Verschulden. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei…
…Dem die gegenständlichen Säumniszuschläge auslösenden, vom Bw. zu verantwortende Zahlungsverzug liegt infolgedessen eine nicht vertretbare Rechtsansicht zugrunde. In einem solchen Fall handelt ein Steuerpflichtiger auffallend sorglos, wenn er sich nicht unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts über die Rechtslage zeitgerecht bei der Abgabenbehörde Gewissheit verschafft. Der…
…ist im gegenständlichen Fall auszugehen. Nach der Verwaltungspraxis (siehe Rz 975 Richtlinien für die Abgabeneinhebung) ist bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liegt. Aufgrund der falschen Rechnungsausstellung…
…weshalb entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes (teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung) eine nochmalige Zustellung dieser Bescheide im Haftungsverfahren nicht erforderlich war. Eine Aufhebung des Haftungsbescheides hinsichtlich der Lohnabgaben 2010 kommt daher aus diesem Grund (siehe allerdings die Ausführungen zur vertretbaren Rechtsansicht) nicht in Betracht. Anders verhält es…
…des § 217 Abs. 7 BAO ist dann zu: verneinen, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Das Vorbringen im Beschwerdeantrag, dass bei der Selbstberechnung der Glückspielabgaben "von einer vertretbaren Rechtsansicht“ ausgegangen wurde, kann seitens des Finanzamtes insoweit nicht nachvollzogen werden, als lt. Ihren Angaben…
…GSpG aus einem dort hinausgegebenen Erlass bekannt gewesen sei, weshalb sie sich nicht mit der - vertretbaren - Rechtsansicht eines von ihr eingeholten Gutachtens hätte begnügen dürfen, sondern ihre Rechtsansicht einer bescheidförmigen Klärung hätte zuführen können und müssen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes erfordert die strittige Beurteilung des…
…wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung Rechtsprechung des EuGH zugrunde legt (Ritz, BAO, § 217 Tz 48). Eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages auf Grundlage von § 217 Abs. 7 BAO kam im konkreten Fall nicht in Betracht…
…allgemeinen Vertragsbdingungen der Vertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde. Von einer vertretbaren Rechtsansicht kann hier keine Rede sein. Dass die Vereinbarung zum Kündigungsverzicht auf Seite 1 bei der Bemessung nicht aufgefallen wäre, ist schon deshalb nicht anzunehmen, da unmittelbar unter dem Zeitraum für den Kündigungsverzicht…
…der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung Rechtsprechung des EuGH zugrunde legt (Ritz, BA0 3, § 217 Tz 48). Eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages auf Grundlage von § 217 Abs. 7 BAO kam im konkreten Fall nicht in Betracht…
…bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich. Die Bf. wendet ein im Rahmen einer vertretbaren Rechtsansicht gehandelt zu haben, ohne dies jedoch konkreter auszuführen. Aufgrund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer kann hinsichtlich dieser Selbstbemessungsabgaben die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgmeinen nicht…