…mit Sitz im Drittland einen Vertrag ab, wonach die beiden Vertragsparteien den jeweils berechtigten Kunden der anderen Vertragspartei die Möglichkeit geben, Telekommunikationsleistungen auf dem von ihnen betriebenen Netz zu erhalten (Roaming-Vertrag). Der Kunde des Drittlandsunternehmers telefoniert in Österreich. Die Telekommunikationsdienstleistung unterliegt im Drittland keiner…
…Anträge auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies die Anträge mit den angefochtenen Bescheiden ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit den angefochtenen Bescheiden im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl…
…Netzbetreiber (Provider) der Bf. sein Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis österreichischer Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Bf. verrechnete ihren Kunden für die Nutzung des österreichischen Netzes sogenannte Roaming-Gebühren. 2. Mit Erstattungsantrag vom 13.06.2016 beantragte die Bf. für den Zeitraum 01-12…
…gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis österreichischer Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Bf. verrechnete ihren Kunden für die Nutzung des österreichischen Netzes Roaming-Gebühren. Mit Erstattungsantrag vom 26.06.2012 beantragte die Bf. für den Zeitraum 01-12/2011 die Erstattung der ihr vom österreichischen Netzbetreiber…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist ein Telekommunikationsunternehmen mit Sitz im Drittland (***2***). In den beschwerdegegenständlichen Zeiträumen machte die Bf. Vorsteuern aus von österreichischen Unternehmen für Roaminggebühren in Rechnung gestellter Umsatzsteuer im Erstattungsverfahren gem. VO BGBl 279/1995 in der jeweils geltenden Fassung geltend…
…dass Art. 59a Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen ist, dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbracht werden und die es…
…Antrag auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit dem angefochtenen Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl…
…Antrag auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit dem angefochtenen Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl…
…Antrag auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit dem angefochtenen Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Umsätze der Bf. (Roaminggebühren) nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl…
…Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis österreichischer Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Bf. verrechnete ihren Kunden für die Nutzung des österreichischen Netzes Roaminggebühren, die sie jedoch im Inland nicht versteuerte. Vielmehr stellte die Bf. für die im Spruch genannten Zeiträume Anträge auf Erstattung der von…
…ihr Netz gegen Verrechnung von Benützungsgebühren unter Ausweis österreichischer Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Bf. wiederum verrechnete ihren Kunden für die Nutzung des österreichischen Netzes Roaminggebühren. Die Bf. stellte für die im Spruch genannten Zeiträume Anträge auf Erstattung der von den Providern verrechneten Vorsteuern. Das Finanzamt…
…Bf. ihr Mobiltelefon in Österreich nutzen, so stellen die österreichischen Netzbetreiber Bf. dafür Roaminggebühren in Rechnung. Diese Telekommunikationsdienstleistungen gelten aufgrund von § 1 der VO BGBl II 2003/383 idgF als in Österreich ausgeführt und werden von den österreichischen Netzbetreibern daher mit österreichischer USt verrechnet. Bf…
…noch offenen RM-Verfahren - nicht ausreichend sein. Hätten sich die kalkulierten Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen und Umsatzsteuerbeträge auf Basis der ho. Umsatzschätzung als zu hoch erwiesen und würde der Ansatz, einen Aufschlag auf sämtliche unrabattierte Roaming-Gebühren anzusetzen, nicht die wahren Gegebenheiten widerspiegeln, wäre es Sache der Bf…
…Es wurde lediglich die sinngemäße Behauptung erhoben, diese seien angeblich bei den Kundentarifen weitergereicht wurden. In der Telekombranche wurden weltweit den eigenen Kunden die hohen Einkaufspreise der Roaminggebühren vermittelt und diese - mit welchem Aufschlag auch immer - verrechnet. Die entsprechenden Rabatte wurden von den österreichischen Telekommunikationsanbietern…
…geteilt werden können, da der Mehrsteuerausschuss wahrscheinlich eine sog. echte Befreiung im Auge hatte, wenngleich wesentliche andere Vorleistungen außer "Roaminggebühren" im Inland bei einem ausländischen Telekommunikationsunternehmen kaum anfallen werden. Aus der oa. Interpretation des Mehrwertsteuerausschusses: "(LEITLINIEN AUS DER 22. SITZUNG vom 19.-20. März 1987…
…gebracht, um die Auswertung unternehmens-übergreifend zu erleichtern (TADIG-Code/ ROAMINGPARTNER/Herkunft=NAME/Jahr/USt/ Gesamtergebnis) und abschließend sämtliche Daten zur Übermittlung in Excel-Tabellen (siehe Beilage) exportiert. Die Festsetzung an Umsatzsteuer erfolgte sodann an Hand der übermittelten GBP-IT-Liste vom November 2017 bzw. nach…
…ob die EuGH-Judikatur zur Rechtssache Athesia Druck Srl nicht auch auf Sachverhalte betreffend Telekommunikationsdienstleistungen nach Art. 59a 23 Vgl. dazu Haller, Besteuerung von Roaming-Dienstleistungen im Verhältnis zu Drittstaaten, SWK 2019, 558. - 22 - MwStSystRL anzuwenden sind. Derartige Zweifel verpflichten den VwGH als letztinstanzliches Gericht…
…3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht wird. Bis 31.12.2021 war zusätzliche Voraussetzung, dass die Leistung außerhalb des Gemeinschaftsgebietes keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterlag. Bei Roamingleistungen ergibt 16 Ruppe/Achatz in Ruppe/Achatz, UStG: Kommentar5, Rz. 26 17 Renner, SWI…
…Entscheidung des vorliegenden Falles keine entscheidende Rolle spielen können, da Österreich aufgrund langjähriger internationaler Abkommen und Gesetze nicht dazu berechtigt ist, die betroffenen Roaming-Dienstleistungen der Beschwerdeführerin zu besteuern. (4) Nachfolgend wird die Beschwerdeführerin darlegen, dass i. ein internationales Abkommen im Sinne der EuGH-Rechtssache…
…8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 mit Wirkung vom 1. Januar 2010 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen…