…Guthaben iSd § 239 Abs. 1 BAO sei das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Ein Streit über die Richtigkeit dieser Gebarung sei nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) zulässig (VwGH 27.11.2000, 2000/17…
… 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung hat von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (VwGH 23.04.2008, 2004/13/0142 mVa VwGH 23.04.2008, 2004/13/0142, VwGH 27.02.2008, 2005/13/0094). Angesichts dieser Beweislastverteilung ergibt sich der festgestellte Sachverhalt aufgrund der Abwägung…
…der Haftungsinanspruchnahme wirksam an den Masseverwalter der Primärschuldnerin ergangene Abgabenbescheide zu Grunde, an deren Inhalt die Behörde im Haftungsverfahren gebunden sei. Die inhaltliche Richtigkeit dieser Bescheide ist nicht im gegenständlichen Haftungsverfahren, sondern im Zuge der gemäß § 248 Bundesabgabenordnung eingebrachten Beschwerde gegen die Abgabenansprüche zu erörtern…
…möglich gewesen sein solle. Der Umsatzsteuerbescheid 2009 vom 5. Juli 2010 habe keine Begründung. Zur Vorsicht müsse daher die Richtigkeit dieser beiden Bescheide bestritten werden. Der Bf beantrage daher, die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufzuheben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 323 Abs. erster Satz BAO…
…und auch das Unternehmen aufrechterhalten zu können, sei mit einem privaten Investor über ein Darlehen verhandelt worden. Mit notariell beglaubigtem Darlehensvertrag habe dieser Investor die Gewährung eines Darlehens in Höhe von EUR 150.000,00 zugesichert. Aufgrund von Umständen, welche nicht in die Sphäre der…
…in den Monaten August und September 2014 Zahlungen von insgesamt € 73,50 vermerkt sind und der Stand der liquiden Mittel zum 30.9.2014 mit 0,00 angegeben wird. Die vom Vertreter der belangten Behörde geäußerten Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere jener…
…Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Bestritten wurde die Rechtmäßigkeit der Haftung aus dem Grunde, dass der Bf die ***7*** im Jänner 2009 verkauft und auch uno actu die Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt habe. Zu diesem Zeitpunkt habe sich…
…an diesen Abgabenbescheid zu halten. Da dem Haftungsbescheid der Abgabenbescheid vom 07.06.2016 vorangegangen ist, mit welchem die dem Haftungsbescheid zugrunde liegende Umsatzsteuer 2014 festgesetzt wurde, ist es dem Bundesfinanzgericht somit verwehrt, im Verfahren über die Heranziehung des Bf zur Haftung die Richtigkeit dieser…
…Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Da dem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid vorangegangen ist, mit welchem die dem Haftungsbescheid zugrunde liegende Umsatzsteuer 2008 festgesetzt wurde, ist es dem Bundesfinanzgericht somit verwehrt, im Verfahren über die Heranziehung des Bf zur Haftung die Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung als…
…so gut wie ausschließlich gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung selbst. Darauf kann jedoch hier - wie schon oben ausführlich dargelegt - nicht eingegangen werden. Unbestritten ist indes, dass die Beschwerdeführerin mit Wirkung 1.2.2008 die Geschäftsführertätigkeit der Firma ML übernommen hat. Diese hatte sie (laut Firmenbuch…
…nur diese Angaben in der Information des Bf. vom 16.3.2010 vor. Unterlagen, auf Grund derer eine Beurteilung der Richtigkeit dieser Angaben, der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Genussrechte, deren rechtlicher Einstufung, des maßgeblichen Zuflusszeitpunktes etc. möglich gewesen wäre, lagen dem Finanzamt zu diesem Zeitpunkt…
…gingen die oben angeführten Abgabenbescheide voran. Wie bereits ausgeführt und vom Finanzamt vertreten, ist im Haftungsverfahren nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von der Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung auszugehen und diese der Verschuldensprüfung zu Grunde zu legen. Demnach ist im gegenständlichen Haftungsverfahren davon auszugehen, dass der Bf…
…wäre, kann das Verhalten des Bf daher entschuldigen, zumal Feststellungen der Abgabenbehörde, dass der Bf aus einem konkreten Anlass der Auskunft des Steuerberaters hätte misstrauen müssen oder aus eigenem Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskunft gehabt hätte (vgl. VwGH 30.6.2010, 2007/13/0047)…
…gemäß § 248 BAO vorzutragen sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist es der Abgabenbehörde im Haftungsverfahren nämlich verwehrt, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung als Vorfrage zu beurteilen. Es war vielmehr von der Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung auszugehen. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten "Billigkeitsgründe", nämlich seine schlechten Vermögensverhältnisse…
…Schutzpatron“ aufgetreten. Gegen die Richtigkeit dieser Version spricht zunächst vor allem seine persönliche Beauftragung des Rechtsanwalts Dr.S im Zusammenhang mit dem Wasserschaden im Lokal J in S (OZ 1, Seite 54), woraus zu erkennen ist, dass es in dieser Angelegenheit um die Geltendmachung seiner…
…13/0047). Das Befolgen des Rates eines Rechtsanwaltes konnte das Verhalten des Bf somit entschuldigen. Dass der Bf aus einem konkreten Anlass der Auskunft des Rechtsanwaltes hätte misstrauen müssen oder aus eigenem Zweifel an der Richtigkeit dieser Auskunft gehabt hätte (vgl. VwGH 30.6.2010…
…des Haftungsbescheides ausgewiesenen Lohnabgaben, bei dem es sich um reine Abfuhrdifferenzen (Differenz zwischen geschuldeter und erklärter Lohnabgaben) handelt, von der C-GmbH auch geschuldet wurden. Die Richtigkeit dieser Lohnabgaben wurde im Haftungsverfahren nicht bestritten. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die…
…S 4f) ausgewiesen. Es besteht kein Anlass an der Richtigkeit dieser unbestrittenen Beträge zu zweifeln. Die Kirchenbeiträge (KZ 735) und Krankheitskosten (KZ 730) an deren Höhe und Zahlung im Jahr 2015 in Ansehung der geringen Höhe ebenfalls kein Anlass zum Zweifel besteht, sind in der…
…Berufung auch zum Inhalt dieser Beschwerde. Die Bescheide weisen die unter Berufung ausgeführten Mängel auf und weitere gründen sie doch indirekt auf einem grob mangelhaften, nicht gesetzkonformen Ermittlungsverfahren der zugrundeliegenden USt-Bescheide, wie in dortigen Rechtsmitteln ausgeführt. Da rechnerische, sachliche Richtigkeit dieser Säumnisbescheide ausschließlich von…
…über die Richtigkeit der Gebarung am Abgabenkonto des Bf. (Meinungsverschiedenheit über die Verrechnung von Gutschriften, vgl. VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) zu deuten sind, wird daher im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens auf Grundlage des § 216 BAO inhaltlich über den tatsächlich strittigen Gebarungsakt der Verrechnung…