…Berufsrettung Wien, Fachbereich Gebühren vom 21. August 2025 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt : I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren vom 22. Oktober 2020 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
… 28 und 29 WRKG für die am 1.9.2019 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde vom 23. April 2017 der Bf., gegen den Bescheid zu MA 70 – TZ 35768, über die Entrichtung einer Einsatzgebühr der Wiener Rettung vom 17. April 2017 , zu Recht erkannt: I. Gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde vom 29. Juni 2016 der Bf., gegen den Bescheid zu MA 70 – TZ 101, über die Entrichtung einer Einsatzgebühr der Wiener Rettung vom 13. Juni 2016 , zu Recht erkannt: I. Gem…
…420/2003. absolviert und die Teilprüfungen der Abschlussprüfung mit Erfolg bestanden. Er ist in Verbindung mit einer Berechtigung zur Durchführung von Tätigkeiten als Rettungssanitäter bzw. Notfallsanitäter hiermit zur berufsmäßigen Ausübung von Tätigkeiten als Sanitäter berechtigt." Die Zivildienstserviceagentur bescheinigte, dass C "nach den Bestimmungen des Zivildienstgesetzes…
…finanziellen Situation, die Angelegenheit gemäß § 28 (2) Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG, als besonders berücksichtigungswürdig zu beurteilen und von der Einhebung der Einsatzgebühr in der Höhe von 694,- € bis auf eine Zahlung von 109,06 € abzusehen. Da das Einkommen der Bf. über dem…
…berufen. Laut deren Einsatzprotokoll sei die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) alkoholisiert ("Alkoholabusus") vorgefunden worden, habe sich sehr unkooperativ und verbal angriffig auf den Rettungsdienst verhalten, habe eine Untersuchung verweigert und auf die mehrfach angebotene Hospitalisierung mit Beschimpfungen reagiert. Die Bf. sei mit einer…
…belangten Behörde, die Stadt Wien - Berufsrettung Wien (MA 70), betreffend Einsatzgebühr gemäß §§ 28 und 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Gebührenordnung, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien, zu MA70-TZ********* zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…den Bescheid des MA 70, Berufsrettung Wien, Fachbereich Gebühren vom 8. April 2024 betreffend Gebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Die Revision ist gemäß Art…
…Berufsrettung hingewiesen: "Disponent (in weiterer Folge: D): Leitstelle, Guten Morgen. Beruferin (in weiterer Folge: B): Ja, Polizei P (Name unsicher) spricht. Ich bräuchte bitte einen Rettungswagen zum Praterstern bei der Franzenbrückenstraße bzw. Praterstern, bei der Praterstraße haben wir Demonstranten, die sich angeklebt haben. D: Okay…
…Stadt Wien, Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren Gebühren, vom 1. April 2020, MA70-***2***, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 11. November 2019, MA 70 ***, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…den Transport von Personen durchzuführen, bei denen lebenswichtige Funktionen ständig überwacht oder aufrecht erhalten werden müssen; […] Gebühr § 28. (1) Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Transport), ist eine Gebühr zu entrichten, wenn es zur Ausfahrt eines…
…vom 11. Februar 2019, MA 70 123456, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als die Höhe des zu zahlenden Betrags mit EUR 694,00 festgesetzt wird. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr über die Beschwerde vom 02.04.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistratsabteilung 70 vom 18.03.2019, 1****** betreffend Vorschreibung von Einsatzgebühr für die Wiener Rettung, MA 70 TZ1******, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…Wien, Referat Einnahmen, 1030 Wien, Radetzkystraße 1, vom 12. 3. 2018, betreffend Vorschreibung von Einsatzgebühr für die Wiener Rettung, MA 70 TZ 18/0*****40-01, nach der am 16. 7. 2018 und am 25. 9. 2018 am Bundesfinanzgericht in Wien über Antrag der Partei (…
…über die Sache später nachgedacht und gefunden, dass sie mich eigentlich nicht zwingen hätte können, aber in der Situation habe ich geglaubt, dass die Polizei kommt. Wie dann der Rettungswagen kam, sind wir mitgefahren. Ich durfte mein Auto nicht mehr umparken, sondern musste gleich mitfahren. …
…A***** und H***** S***** allenfalls eine Wohnmöglichkeit in ****Adresse_BO_21*****. bestanden hat. Gemäß § 28 Abs. 1 WRKG ist der Gebührentatbestand für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Beförderung) verwirklicht, wenn es zur Ausfahrt eines Einsatzfahrzeuges kommt. Darauf…
…Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 10.03.2014, MA 123 betreffend Einsatzgebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschwerdeführers, jedoch in Anwesenheit der Schriftführerin AM, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…