…In einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In einer zweiten Stufe wird der nach Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung, das Verhältnis der Festkapitalkonten…
…ermittelte Anpassung wurde aus Gründen der Vorsicht um einen Sicherheitsaufschlag von 20% erhöht. Weiters wurde die aus dem Sachverhalt resultierende Steuernachzahlung großzügig aufgerundet, um etwaige finanzstrafrechtlichen Risiken auszuschließen. Im entsprechenden Vertrag ist eine Teilung des Restgewinnes vorgesehen, der durch die Erhöhung der Stundensätze reduziert wird…
…insofern, als sie die aus dem Gewerbebetrieb in den Jahren 2002 (€ 41.814,27) und 2003 (€ 40.845,33) erzielten Gewinne nicht anerkannte und die beim Bf zu versteuernden Restgewinne - nach Abzug der an die stille Gesellschafterin/Gattin des Bf ausgeschütteten Gewinnanteile - berücksichtigte…
…vorrangig zu verrechnen. Mit dem sich aus dieser Differenz ergebenen Restgewinn in Höhe von EUR 50.514,15 (Anmerkung: EUR 300.376,85 nach Durchführung der unstrittigen Feststellungen der Bp) konnte schließlich ein Teil des Verlustes aus den vier geschlossenen Teilbetrieben verrechnet werden. Der verbleibende…
…vorrangig zu verrechnen. Mit dem sich aus dieser Differenz ergebenen Restgewinn in Höhe von EUR 50.514,15 (Anmerkung: EUR 300.376,85 nach Durchführung der unstrittigen Feststellungen der Bp) konnte schließlich ein Teil des Verlustes aus den vier geschlossenen Teilbetrieben verrechnet werden. Der verbleibende…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflächen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ..…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflächen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ..…
…erfolgt. Schon auf Ebene der GesbR seien die jeweiligen operativen Leistungen nach konkreten Leistungsumfang via Einzelfirmen mit der GesbR abgerechnet worden, und erst der danach verbleibende Restgewinn 50:50 zwischen den Gesellschaftern verteilt worden. Es habe sich also inhaltlich (und damit operativ) nichts geändert, nur…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflachen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ...…
…Nach Abzug eines Vorabgewinnes sei der Restgewinn im Verhältnis 80:20 aufgeteilt worden. Weiters seien Sonderbetriebsausgaben für Zahlungen an die Sozialversicherung und an die Gebietskrankenkasse in der Höhe von 23.073,52 Euro für Herrn Gesellschafter und in der Höhe von 6.447,47 für…
…einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In der zweiten Stufe wird der nach der Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung, das Verhältnis der Festkapitalkonten…
…jedenfalls abgeleitet, dass nicht die Einnahmen sondern die (nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibenden) Reingewinne zwischen der Bf. und X. aufgeteilt wurden. Laut Beschwerde hätte allerdings die Bf. die Ausgaben alleine tragen müssen und wären ihr dadurch lediglich 6% der Einnahmen als Restgewinn verblieben. In besagtem…
…Der sich ergebende Restgewinn sei somit nicht von der aktiven Mitarbeit der Gesellschafter bzw. deren Kapitalbeiträgen abhängig und es sei daher nicht opportun, den Restgewinn nach diesem Verhältnis aufzuteilen bzw. den Restgewinn mangels aktiver Mitarbeit der minderjährigen Kommanditisten ausschließlich der geschäftsführenden Gesellschafterin zuzurechnen. Die von…
…wäre er vortragbar und mit einem Restteil von € 46.128,77 im Jahre 2005 abziehbar gewesen, wodurch ein Restgewinn von € 102.639,84 verblieben wäre. Die sich daraus ergebende Einkommensteuer für 2005 hätte damit lediglich € 42.904,92 betragen. Geht man im…
…verbleibenden Teilbetrieben iHv 500.474,15 € vorrangig zu verrechnen. Mit dem sich aus dieser Verrechnung ergebenden Restgewinn iHv 50.514,15 € habe man schließlich einen Teil des Verlustes aus den vier geschlossenen Teilbetrieben verrechnet. Der verbleibende Verlustanteil aus diesen Schließungen iHv -311.860…
…dass der Gewinn des dritten Betriebes zB mit dem Verlust des Betriebes 1 (-100) zur Gänze saldiert wird, sodass vom Verlust des Betriebes 2 noch -70 übrigbleiben (-150 + Restgewinn 80). Damit wird nach Hirschler auf Betriebsebene (horizontaler Verlustausgleich) die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten freigestellt. …
…das seien in erster Linie der Kapitalbeitrag der Gesellschafter, ihr Arbeitseinsatz und das von den Gesellschaftern übernommene Haftungsrisiko. In einem zweiten Schritt sei der noch vorhandene Restgewinn aufzuteilen. Als Aufteilungsschlüssel könnten dafür etwa das Verhältnis der Festkapitalkonten oder die prozentuelle Beteiligung herangezogen werden. Im konkreten…
…einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In der zweiten Stufe wird der nach der Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung, das Verhältnis der Festkapitalkonten…
…insofern, als sie die aus dem Gewerbebetrieb in den Jahren 2002 (€ 41.814,27) und 2003 (€ 40.845,33) erzielten Gewinne nicht anerkannte und die beim Bf zu versteuernden Restgewinne - nach Abzug der an die stille Gesellschafterin/Gattin des Bf ausgeschütteten Gewinnanteile - berücksichtigte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ulrike Stephan, die Beisitzerin Mag. Susanne Haim sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Stefan Raab und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***127*** vertreten durch Stefan Pointecker Steuerberatung GmbH, Alfred-Kubin-Straße 19b, 4780 Schärding…