…der sodann verbleibende Restgewinn ("residual profit") als Abgeltung der höherwertigen Geschäftsleitungsfunktionen in Österreich zu versteuern wäre. Sollte sich allerdings ergeben, dass auch die Geschäftsleitungsfunktionen tatsächlich der Berghütte zuzuordnen sind, dann wäre denkbar, die Österreich zuzuordnenden Transportfunktionen nach der Kostenaufschlagsmethodik abzugelten und den Restgewinn der Schweiz…
…In einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In einer zweiten Stufe wird der nach Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung, das Verhältnis der Festkapitalkonten…
…ein nach der Kostenaufschlagsmethode herauszuschälender Produktionsgewinn der Betriebstätte zuzurechnen sein. Der Restgewinn muss diesfalls bei der Stammhausbetriebstätte verbleiben. Ob im konkreten Besteuerungsfall die Sachverhaltsgegebenheiten diese Vermutung einer bloßen Auftragsproduktion durch die E-Werksbetriebstätte zu tragen vermögen, muss allerdings der Sachverhaltsermittlung und -würdigung im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahren…
…2005; auf diesen Körperschaftsteuerteil ist die belgische Quellensteuer mit 150.000 voll anrechenbar. Mit 500.000 entfällt sie auf den Restgewinn. Die Körperschaftsteuer ist daher mit 600.000 (750.000 - 150.000) vorzuschreiben. Hätten allerdings die belgischen Zinsen in den Vorjahren den Verlustvortrag nicht gekürzt…
…400 | Herstellungskosten | - 60 | - 170 | - 230 | Rohgewinn | 40 | 130 | 170 | Verwaltungs- und Vertriebskosten | - 5 | - 10 | - 15 | Entwicklungskosten | - 30 | - 40 | - 70 | Reingewinn | 5 | 80 | 85 Schritt 1…
…E-Werk ausgelagert (vergleichbar einer Funktionsauslagerung an einen Lohnfertiger), dann wird der Betriebsstätte ein nach der Kostenaufschlagsmethode zu ermittelnder Produktionsgewinn zuzurechnen sein. Der Restgewinn (oder -verlust) muss diesfalls beim Stammhaus verbleiben. Das bedeutet auch, dass nicht die gesamten Erträge aus dem Stromverkauf nach Deutschland der…
…ermittelte Anpassung wurde aus Gründen der Vorsicht um einen Sicherheitsaufschlag von 20% erhöht. Weiters wurde die aus dem Sachverhalt resultierende Steuernachzahlung großzügig aufgerundet, um etwaige finanzstrafrechtlichen Risiken auszuschließen. Im entsprechenden Vertrag ist eine Teilung des Restgewinnes vorgesehen, der durch die Erhöhung der Stundensätze reduziert wird…
…insofern, als sie die aus dem Gewerbebetrieb in den Jahren 2002 (€ 41.814,27) und 2003 (€ 40.845,33) erzielten Gewinne nicht anerkannte und die beim Bf zu versteuernden Restgewinne - nach Abzug der an die stille Gesellschafterin/Gattin des Bf ausgeschütteten Gewinnanteile - berücksichtigte…
…nach Art. 14 der liechtensteinischen Betriebstätte zurechenbar sind, sind allein kraft inländischer Ansässigkeit des Architekten der österreichischen Besteuerung vorbehalten. "Residualgewinn" wäre jener Restgewinn, der nach fremdüblicher Abgeltung der Routinefunktionen verbleibt. Im gegebenen Zusammenhang wird aber noch ein weiterer Aspekt zu beachten sein, nämlich jener, demzufolge…
…Der Gewinn wird zunächst dem A mit 600 und dem B mit 200 zugewiesen. In der Folge wird der Restgewinn von 720 nach den Beteiligungsquoten zugerechnetverzichtet B auf 80, sodass sich wie bei der anderendieser Variante eine Gewinnzuteilung von 620 (540 + 80)680 für A…
…vorrangig zu verrechnen. Mit dem sich aus dieser Differenz ergebenen Restgewinn in Höhe von EUR 50.514,15 (Anmerkung: EUR 300.376,85 nach Durchführung der unstrittigen Feststellungen der Bp) konnte schließlich ein Teil des Verlustes aus den vier geschlossenen Teilbetrieben verrechnet werden. Der verbleibende…
…vorrangig zu verrechnen. Mit dem sich aus dieser Differenz ergebenen Restgewinn in Höhe von EUR 50.514,15 (Anmerkung: EUR 300.376,85 nach Durchführung der unstrittigen Feststellungen der Bp) konnte schließlich ein Teil des Verlustes aus den vier geschlossenen Teilbetrieben verrechnet werden. Der verbleibende…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflächen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ..…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflächen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ..…
…erfolgt. Schon auf Ebene der GesbR seien die jeweiligen operativen Leistungen nach konkreten Leistungsumfang via Einzelfirmen mit der GesbR abgerechnet worden, und erst der danach verbleibende Restgewinn 50:50 zwischen den Gesellschaftern verteilt worden. Es habe sich also inhaltlich (und damit operativ) nichts geändert, nur…
…u. luf Abgaben) sowie vorweg ein Gewinnanteil iHv jährlich € 15.000.- (fiktiver Pachtertrag betr. deren Eigenflachen) zugerechnet. Der diesbez. Restgewinn wird anteilsmäßig wie o.a. (55/35/10) aufgeteilt. Umsatzsteuer: Die bisherigen Verrechnungen zwischen der gepr. KG und der pausch. LW von Frau ***1*** ...…
…Nach Abzug eines Vorabgewinnes sei der Restgewinn im Verhältnis 80:20 aufgeteilt worden. Weiters seien Sonderbetriebsausgaben für Zahlungen an die Sozialversicherung und an die Gebietskrankenkasse in der Höhe von 23.073,52 Euro für Herrn Gesellschafter und in der Höhe von 6.447,47 für…
…einer ersten Stufe werden die Gesellschafterbeiträge honoriert, wobei insbesondere auch der Arbeitseinsatz durch den Ansatz einer angemessenen Arbeitsvergütung erfasst wird. In der zweiten Stufe wird der nach der Honorierung der Gesellschafterbeiträge allenfalls verbleibende Restgewinn verteilt. Als Aufteilungsschlüssel werden dazu die Anteilswertverzinsung, das Verhältnis der Festkapitalkonten…
…jedenfalls abgeleitet, dass nicht die Einnahmen sondern die (nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibenden) Reingewinne zwischen der Bf. und X. aufgeteilt wurden. Laut Beschwerde hätte allerdings die Bf. die Ausgaben alleine tragen müssen und wären ihr dadurch lediglich 6% der Einnahmen als Restgewinn verblieben. In besagtem…
…Der sich ergebende Restgewinn sei somit nicht von der aktiven Mitarbeit der Gesellschafter bzw. deren Kapitalbeiträgen abhängig und es sei daher nicht opportun, den Restgewinn nach diesem Verhältnis aufzuteilen bzw. den Restgewinn mangels aktiver Mitarbeit der minderjährigen Kommanditisten ausschließlich der geschäftsführenden Gesellschafterin zuzurechnen. Die von…