…gewesen. Ergebnis der Betriebsprüfung in diesem Punkt sei gewesen, dass der Betrieb des Rennwagens bzw. der Auto-rennsport nicht als betrieblich veranlasst angesehen wurde und daher im Schätzungsweg jährliche Aufwandskürzungen vorgenommen wurden. Mit der Gründung der Bf habe sich diese Problematik nicht wirklich geändert. Nach…
…und nicht durch ein Naheverhältnis zwischen Gesellschaft und Vorteilsempfänger veranlasst sind. Die streitgegenständlichen Ausgaben und Aufwendungen (AfA) iZm mit den beiden Rennwagen sind nach obigen Ausführungen zur Körperschaftsteuer wesentlich überwiegend betrieblich veranlasst und stellen deshalb keinen Repräsentationsaufwand dar. Im gegenständlichen Fall mangelt es deshalb bereits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***21***. in der Beschwerdesache, ***25*** als ehemaliger Gesellschafter und Rechtsnachfolger der ***22*** (vormals ***23***), ***26***, ***27*** als ehemaliger Gesellschafter der ***23***, ***28*** und ***29*** als ehemaliger Gesellschafter der ***23***, ***33***, über die Beschwerde (Berufung) vom…
…Erwerb durch die GesbR kommen. Die belangte Behörde hat den innergemeinschaftlichen Erwerb des verfahrensgegenständlichen Rennwagens daher zu Recht aus der Umsatzsteuerveranlagung 2007 der GesbR ausgeschieden (sowohl die Erwerbs- als auch die Vorsteuer) und war die Beschwerde hinsichtlich des Umsatzsteuerbescheides 2007 insoweit abzuweisen. Gemäß § 1 Abs…
…auch mit Beiwagen und 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen. Beim in Rede stehenden Fahrzeug handle es sich weder um ein Kraftrad noch um ein hauptsächlich zur Personenbeförderung gebautes Kraftfahrzeug. Die Zulassungssperre sei vom Finanzamt Feldkirch ohne Probleme…
…Wesentlichen aus, gemäß § 2 Z 2 NoVAG gälten Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) als Kraftfahrzeuge. Für die Beurteilung, ob ein unter Z 2 fallendes Kraftfahrzeug vorliege, sei nicht…
…der Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 2 Z 2 NoVAG gälten Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) als Kraftfahrzeuge. Für die Beurteilung, ob ein unter Z 2 fallendes Kraftfahrzeug vorliege, sei nicht…
…Österreich verbrachte Werkstätteneinrichtungsgegenstände und Maschinen gelagert habe. Weiters gab er an, dass Bf. dort zeitweise auch diverse, ebenfalls aus der Schweiz stammende Rennwagen (BMW, Lancia Integrale und Ford Escord) garagiert habe. Seine Lebensgefährtin habe die Räumlichkeiten an Bf. vermietet, welcher mit den Pachtzahlungen im Rückstand…
…andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur…
…Art. 1 Rz 80). Nicht darunter fallen Sammler- und Museumsstücke, die nicht für Beförderungszwecke genutzt werden (Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, dUStG, § 1b Rz 27) und nicht für Beförderungszwecke dienende Fahrzeuge (etwa Rennwagen, die der Sportausübung dienen; Tumpel in Melhardt/Tumpel, UStG³, Art. 1…
…die hauptsächlich für die Beförderung von Personen gebaut sind (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) Der NoVA-Pflicht unterliegen somit grundsätzlich folgende Fahrzeuge: Kraftwagen, die unter die Position 8703 fallen (Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplatzen - einschließlich Fahrersitz…
…8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur), 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur)." Nur Vorgänge gem. § 1 NoVAG 1991 iVm. einem Kfz gem. …
…8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur), 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Abgabenschuldner § 4. Abgabenschuldner ist 1. in den Fällen der Lieferung (§…
…als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Es wurde somit bis zur Änderung des § 2 NoVAG durch BGBl I 2021/18 auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge abgestellt…
…19% (€ 29.378,29) aus. Das Fahrzeug wurde vom Beschwerdeführer zum Preis von € 150.000,00 wieder an die ***GmbH13*** verkauft. Das Fahrzeug ist kein Alltagsfahrzeug, sondern ein Rennwagen (Sportfahrwerk, Schalensitze). Das Auto wurde am 29. Juni 2018 zugelassen und mit der Transportfirma…
…als Kraftfahrzeuge iSd § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten. Das sind Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702 KN), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 KN). Zentral ist dabei, dass im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung ein Kraftfahrzeug iSd § 2 NoVAG…
…NoVAG 1991) BGBl. Nr. 21/1995 gelten als Kraftfahrzeuge: 2. Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Nach § 7 Abs. 1 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) BGBl. I Nr. 34/2010 entsteht…
…in Position 8703 Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen und in Position 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen. Laut Anmerkung 2 sind Zugmaschinen im Sinne des Kapitels 87 Kraftfahrzeuge…
…8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen" einzureihen. Die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur umfasst "Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren". Die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur lauten (auszugsweise): "Die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge in diese Position wird durch besondere Merkmale bestimmt, die…
…zur Weiterlieferung, der Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 2 Z 2 NoVAG gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Gemäß § 148 Abs. 3 BAO darf für einen Zeitraum, für den…