…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…Statuten hat der Bundeskanzler bis spätestens 1. März 2016 zu entscheiden. (3) Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre einer Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz besteht und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehen, sind zum 1. März 2016 mit Bescheid des Bundesministers für…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (= folglich kurz Bf.) machte mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 folgende Angaben: Anzahl der inländischen gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen 0 Sonderausgaben: Versicherungsprämien € 3.332,56 Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € € 170,00 Geldspenden an mildtätige Organisationen…
…und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen…
…geltend, und zwar Versicherungsprämien und -beiträge in Höhe von EUR 1.563,86; verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von EUR 118,- und Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden…
…der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) die Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Arbeitnehmerveranlagung). Der Bf. begehrte die Berücksichtigung folgender Beträge: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: 105,69 Euro Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände…
…die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden: € 498,72 sowie Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv € 249,14. Weiters machte der Bf unter dem Titel Werbungskosten das Berufsgruppenpauschale für Vertreter geltend. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2011 (Einkommensteuerbescheid vom…
…hat, gab er mit "01" an. Der Beschwerdeführer machte Sonderausgaben unter dem Titel "Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften" in Höhe von € 120,00 und unter dem Titel "Gewerkschaftsbeiträge, sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen und selbst eingezahlte SV-Beiträge (z.B. SVdGW…
…als Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden. EUR 191,24 als Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. EUR 300,00 als Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine (u.a.). 1…
…von Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften (148,00 Euro) und die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge für zwei haushaltszugehörige und drei nicht haushaltszugehörige Kinder. Aufgrund des Ergänzungsersuchens vom 19.12.2014 wurde ua eine von der ehemaligen Ehegattin unterfertigte handschriftliche Bescheinigung über die Höhe der für die…
…Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2023. In der Bescheidbegründung führe sie aus wie folgt: "Die Auszahlung der Pensionskasse wurde den Einkünften (Drittelbegünstigung) hinzugerechnet. Wir berücksichtigen die uns gemeldeten Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften nur bis zu 400 Euro als Sonderausgabe (§ 18 Abs. 1 Z 5 Einkommensteuergesetz…
…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Gemäß § 18 Abs…
…Seite 6) hingewiesen. b) Die Bfin. sei auch als Angestellte von ***1*** tätig gewesen (Verweis auf den Einsatzvertrag 2008 (Seite 5 bis Seite 6). c) Entwicklungshilfeorganisation im Sinne des EZA-G: Dieses verweise ausdrücklich auf die Gleichstellung von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Frage…
…Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse sind anzuführen" Dieses Ergänzungsersuchen wurde vom Bf. nicht beantwortet. Das Finanzamt erließ am 03. November 2014 Wiederaufnahmebescheide zu den Einkommensteuerbeschieden…
…Kz 735 (Sonstige außergewöhnliche Belastungen). Unter Kennziffer 458 der Erklärung wurden Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften mit € 400,00 angegeben. Der vorliegend angefochtene Bescheid vom 09. Oktober 2015 erging erklärungsgemäß unter Festsetzung einer Gutschrift in Höhe von € 1.629,00. Mit…
…von 170,00 € nicht mehr als außergewöhnliche Belastung beantragt. Zum Kirchenbeitrag ist zu sagen: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, mit einem Höchstbetrag von 400 Euro € jährlich Sonderausgaben…
…an Wohnbaugenossenschaft). - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse sind anzuführen. Geltend gemachte außergewöhnliche Belastungen: Bitte übermitteln Sie Belege (Überweisungsbestätigung, Kontoauszug), dass Sie die Kosten für die Weiterversicherung Ihres Mannes getragen haben…
…erklärt, woraus sich ein Gesamtbetrag von 67.964,02 Euro errechnet. An Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften wurde ein Betrag von 301,20 Euro bekannt gegeben. Das Finanzamt legte die Beschwerde am 27.3.2017 dem Bundesfinanzgericht vor und ersuchte, diese abzuweisen. In…
…Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden | 16.180,02 | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften | 31,68 | Private Geldzuwendungen an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a…
…und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen…